Hinterlegung des Jahresabschlusses von Unternehmen: Tarife ab 1. Januar 2014

Die meisten Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit müssen ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank hinterlegen. Die Kosten für diese Veröffentlichung werden jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex geknüpft und von der Nationalbank bekanntgegeben. Sie finden hier die neuen Sätze für 2014. Bei verspäteter Einreichung wird zusätzlich zu diesen Beträgen ein Zuschlag erhoben.

Veröffentlichung des Jahresabschlusses des Unternehmens

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss spätestens sieben Monate nach Abschluss ihres Geschäftsjahres und innerhalb von dreißig Tagen nach Genehmigung durch die Hauptversammlung elektronisch zu hinterlegen. Die Bezahlung erfolgt daraufhin online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder offline mit einer Überweisung.
Eine Hinterlegung in Papierform ist nur noch ausländischen Gesellschaften und Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV) nach ausländischem Recht sowie Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro (exkl. MwSt.) gestattet. Jahresabschlüsse in Papierform können ausschließlich mit einer Überweisung bezahlt werden.

Der reguläre Tarif für die Hinterlegung des Jahresabschlusses ist der Tarif für die Hinterlegung eines vollständigen Modells des Jahresabschlusses. Dieser Tarif gilt auch für den konsolidierten Jahresabschlusses.
Der reduzierte Tarif für die Hinterlegung des Jahresabschlusses gilt für Jahresabschlüsse, die nach einem genormten, verkürzten Modell aufgestellt worden sind. Der reduzierte Satz gilt auch für Jahresabschlüsse von Kreditinstituten sowie Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Jahresabschlüsse mit wesentlichen Fehlern müssen erneut eingereicht werden. Wesentliche Fehler können nur noch in Jahresabschlüssen im pdf-Format oder in Papierform vorkommen. Ein Jahresabschluss, der online (über das Internet) als xbrl-Datei eingereicht wird und wesentliche Fehler enthalten sollte, gelangt nicht durch das Prüfprogramm.

Zu beachten. Der Jahresabschluss wird in der offiziellen Sprache der Region aufgesetzt, in der sich der Betriebssitz Ihrer Gesellschaft befindet. Für Unternehmen in der Brüsseler Hauptstadtregion ist dies demnach Niederländisch oder Französisch. Wenn Ihr Unternehmen Betriebssitze in verschiedenen Sprachregionen hat, müssen Sie je einen Jahresabschluss in der Sprache jeder dieser Regionen einreichen und für jede Hinterlegung Gebühren bezahlen.

Übersicht über die Tarife 2014

Unternehmen zahlen ab 1. Januar 2014 die folgenden Tarife in Euro (exkl. 21 % MwSt.):

Über das Internet in der Form einer strukturierten Datei (xbrl)

vollständiges Modell: 278,00 Euro (276,30 Euro im Jahr 2013)

verkürztes Modell: 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

korrigierte Hinterlegung: 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

Über das Internet im PDF-Format

vollständiges Modell: 329,90 Euro (327,80 Euro im Jahr 2013)

verkürztes Modell: 115,40 Euro (114,70 Euro im Jahr 2013)

korrigierte Hinterlegung: 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

Per Post oder am Schalter in Papierform

vollständiges Modell: 335,70 Euro (333,60 Euro im Jahr 2013)

verkürztes Modell: 121,20 Euro (120,40 Euro im Jahr 2013)

korrigierte Hinterlegung: 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

Tarifzuschlag bei späterer Hinterlegung des Jahresabschlusses

Bei einer späteren Hinterlegung kommt zusätzlich zu den Kosten für die Hinterlegung ein Tarifzuschlag in Höhe von:

400 Euro, wenn der (konsolidierte) Jahresabschluss während des neunten Monats nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt wird;

600 Euro, wenn diese Bilanzen ab dem zehnten Monat bis zum zwölften Monat nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt werden;

1.200 Euro, wenn diese Bilanzen ab dem dreizehnten Monat nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt werden.

Diese Beträge werden bei kleinen Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss nach dem verkürzten Schema veröffentlichen, auf 120, 180 bzw. 360 Euro reduziert.