Lohn- und Einkommenssteuererklärung 2014: die Neuerungen

Das Formular für die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen für das Veranlagungsjahr 2014 liegt vor. Wie in jedem Jahr sind wieder einige neue Kodes aufgenommen worden und andere Kodes wurden gestrichen. Etwas Besonderes ist allerdings, dass es dieses Jahr weniger Kodes gibt, während in den vorigen Jahren stets mehr Kodes dazugekommen waren. Zahlreiche überflüssig gewordene Kodes wurden gestrichen. Andererseits sind durch Gesetzesänderungen auch einige neue Kodes notwendig geworden, die jetzt hinzugefügt wurden.

Welche Kodes fallen weg: Mobiliensteuervorabzug wieder einfacher

In der Erklärung von 2013 waren einige Kodes dazugekommen, um den Mobiliensteuervorabzug korrekt angeben zu können. Sie erinnern sich sicher noch an die Diskussionen um die sogenannte Reichensteuer: die zusätzliche Abgabe von 4 % zusätzlich zu den 21 % Mobiliensteuervorabzug, die von Steuerpflichtigen zu zahlen war, die (bestimmte) mobile Einkünfte über 20.020 EUR erzielt haben. Das System wurde inzwischen noch einmal reformiert: Die „Reichensteuer“ gibt es nicht mehr, denn sie wurde durch eine allgemeine Erhöhung des Mobiliensteuervorabzugssatzes auf 25 % ersetzt. Das bedeutet demnach auch, dass weniger Kodes notwendig sind.

Welche Kodes fallen weg: weniger Steuerermäßigungen = weniger Kodes

Wir waren früher schon einmal darauf eingegangen, dass während der vergangenen beiden Jahre sehr viele Steuerermäßigungen abgeschafft wurden. Auf dem Erklärungsformular braucht es dafür also auch keinen Kode mehr zu geben. Von den Steuerermäßigungen für energieeinsparende Investitionen ist nur die Verminderung für die Isolation des Daches übriggeblieben.

Auch andere Kodes für Steuerermäßigungen sind aus der Erklärung gestrichen worden:

Ermäßigung für die Renovierung von Wohnhäusern, die in einer großstädtischen Förderzone liegen;

Obligationen der CIW („Caisse d'investissement de Wallonie“, zu vergleichen mit dem flämischen ARKimedesfonds);

elektrischer Pkw;

Installation einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge außerhalb der Wohnung.

Neuer Kode: Aufteilung der Dienstleistungsschecks vor/nach dem 1. Juli 2013

Der Höchstbetrag, auf den die Ermäßigung von 30 % berechnet wird, wurde ab dem 1. Juli 2013 auf 1.380 EUR gesenkt. Der Tarif des Vorteils bleibt allerdings bei 30 %. Das bedeutet also, dass Dienstleistungsschecks Ihnen höchstens noch einen Steuervorteil von 414 EUR einbringen können. Weil diese Änderung in der Mitte des Jahres durchgeführt wurde, ist der Vorteil dieses Jahr aufzuteilen in Schecks, die sie vor dem 1. Juli erworben (bezahlt) haben, und jene, die sie nach dem 1. Juli gekauft (bezahlt) haben. Auf der Steuerbescheinigung, die Sie für die Steuerermäßigung benötigen, werden diese Beträge deutlich aufgeführt.

Neuer Kode: Tarife für Zusatzrenten

Die Abgabe auf die ergänzende betriebliche Altersversorgung wurde ab 1. Juli 2013 erhöht. Der Prozentsatz beträgt jetzt je nach dem Alter des Begünstigten zum Zeitpunkt der Auszahlung 20 % (Auszahlung im Alter von 60 Jahren), 18 % (Auszahlung im Alter von 61 Jahren) oder 16,5 % (Auszahlung im Alter von 62 Jahren).

Auch dafür wurden die notwendigen Kodes hinzugefügt.

Neuer Kode: Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe

Seit dem vergangenen Jahr gibt es ein besonderes System für Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe: Bezüge, die Gelegenheitsarbeitnehmern im Hotel- und Gaststättengewerbe bezahlt werden, werden separat mit 33 % versteuert. Auch diese Änderung finden Sie als neuen Kode auf dem Formular.

Neuer Kode: zusätzliche Meldepflicht für rechtliche Konstruktionen

Zum Schluss kommt noch eine Meldepflicht dazu: Jeder Gründer oder Begünstigter einer rechtlichen Konstruktion (z. B. eines Trusts oder einer Stiftung) muss diese melden. Diese Meldepflicht kommt zu der schon bestehenden Meldepflicht für ausländische Bankkonten und Lebensversicherungen.