Zehn Informationen über Werbungskosten

Kosten, die Ihnen entstehen, um Ihre Berufseinkünfte zu erwerben oder zu behalten, sind als Werbungskosten  absetzbar. Aufwendungen mit einem privaten Charakter nicht. Aber es gibt auch Zweifelsfälle. Manche Aufwendungen, die (teilweise) einen beruflichen Charakter haben, sind dennoch nicht vollständig absetzbar. Um dafür zu sorgen, dass Sie keine Überraschungen erleben, ist es wichtig zu wissen, was Sie absetzen können und was nicht abgesetzt werden kann. Wir nennen zehn Arten von Aufwendungen.

Vollständig absetzbar

Der Lohn eines Familienmitglieds

Der Lohn, den Sie einem Familienmitglied zahlen, ist, ebenso wie die Löhne anderer Mitarbeiter, absetzbar. Damit sind allerdings ein paar Bedingungen verbunden:

Ihr Sohn, Ihre Tochter oder Ihr Ehepartner muss unter Ihrer Leitung und Aufsicht arbeiten;

er oder sie muss eine normale Entlohnung erhalten, die eine tatsächlich erbrachte Leistung vergütet und durch individuelle Karten gerechtfertigt wird.

Dabei dürfen Sie allerdings nicht aus dem Auge verlieren, dass ein Kind, dem Sie einen Lohn bezahlen, den Sie als Werbungskosten abziehen, nicht mehr zu Ihren Lasten ist. Sie können also zwar Kosten abziehen, aber Sie verlieren für das Kind den Vorteil des erhöhten Steuerfreibetrags.

Büro zu Hause

Wen Sie zu Hause ein Büro haben, das Sie für Ihren Beruf verwenden (z. B. um nach Ihrem Arbeitstag im Büro noch ein paar Vorgänge weiterzubearbeiten, oder nach einem Tag in Ihrem Laden die Buchhaltung erledigen), dürfen Sie die entsprechenden Kosten abziehen. Denken Sie dabei unter anderem an die folgenden Aufwendungen: Miete Ihrer Wohnung oder Zinsen des Hypothekendarlehens für die Anschaffung Ihrer Wohnung, Elektrizität und Heizung, Instandhaltung, Reinigungsprodukte. Alle diese Aufwendungen sind im Verhältnis der Fläche des Büroraums zur Gesamtfläche der Wohnung absetzbar. Wenn Sie das Büro auch teilweise privat benutzen, müssen Sie den Kostenabzug auf den beruflich benutzten Teil beschränken.

Beispiel: Ihr Büro zu Hause nimmt 10 % der Fläche Ihrer Wohnung ein. Es wird sowohl beruflich (65 %), als auch privat von Ihnen und Ihrer Familie (35 %) benutzt. Ihr Hypothekendarlehen beträgt 1.300 EUR pro Monat. Dies wird zunächst auf 10 % begrenzt = 130 EUR (Bürofläche gegenüber Fläche der ganzen Wohnung). Davon dürfen Sie den beruflich benutzten Teil (65 %) abziehen: 84,50 EUR.

Steuerberatung

Das belgische Steuerwesen ist so komplex geworden, dass fast jeder sich ab und zu von einem Steuerberater helfen lassen muss. Das kann von einer komplexen Angelegenheit oder einem Konflikt mit dem Finanzamt bis hin zum Ausfüllen der Steuererklärung reichen. Alle Ausgaben, die Sie dafür tätigen, sind absetzbar.

Verlust Ihrer Gesellschaft

Manchmal übernehmen Unternehmer die Verluste ihrer Gesellschaft selbst, um das Fortbestehen ihrer Firma zu garanderen. Die Übernahme dieser Verluste ist natürlich eine erhebliche Investition. Als Firmenleiter dürfen Sie diese Aufwendung von der Einkommensteuer abziehen. Dabei müssen allerdings diese drei Bedingungen erfüllt werden:

Sie übernehmen die Verluste, um die Berufseinkünfte, die Sie von Ihrer Gesellschaft erhalten, zu sichern (wenn Ihre Firma in Konkurs geht, kann sie Ihnen keine Bezüge mehr auszahlen);

Sie überweisen unwiderruflich und bedingungslos einen Geldbetrag;

Ihre Gesellschaft verwendet die eingezahlten Beträge vollständig zum Ausgleich der erlittenen Verluste.

Sie können auch in Ihrem eigenen Namen einen Kredit aufnehmen, um die Kostenübernahme zu finanzieren, und die betreffenden Zinsen abziehen.

Teilweise abziehbar

Restaurantkosten

Restaurantkosten können Sie nur teilweise abziehen, sogar die Aufwendungen für ein reines Geschäftsessen. Die Absetzbarkeit wird auf 69 % begrenzt. Der Begriff 'Restaurant' wird weit interpretiert: Es kann sich um ein Sterne-Restaurant, ein Bistro bis hin zu einem Imbiss mit belegten Brötchen oder einer Snackbar handeln. Vertreter in der Lebensmittelbranche, dürfen ihre Restaurantkosten allerdings komplett absetzen. Diese Sonderregelung gilt nur für sie. Die Kosten eines privaten Essens sind natürlich nicht abzugsfähig, weil sie keinen beruflichen Charakter haben.

Mitunter absetzbar

Ausbildungskosten

Die Kosten für eine Ausbildung, einen Lehrgang, ein Seminar, einen Workshop, die mit Ihrer aktuellen Arbeit zusammenhängen, dürfen Sie absetzen, z. B. eine Fortbildung oder eine Spezialisierung. Wenn Sie sich beruflich neuorientieren wollen und deshalb eine neue Ausbildung besuchen, sind die Kosten nicht absetzbar. Also ein Buchhalter, der ein Masterstudium in internationalem Steuerwesen absolviert, kann diese Kosten abziehen; wenn dieselbe Person einen Kochkurs besucht, weil er seinen Beruf wechseln will, sind diese Kosten nicht besetzbar.

Ausbildungskosten enthalten nicht nur die Immatrikulationsgebühr, sondern auch die Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrten zum Unterricht und zurück usw.

Bekleidungskosten

Bei Bekleidungskosten muss zwischen Kleidung, die Sie immer tragen oder tragen können (auch in Ihrer Freizeit), und Kleidung, die Sie nur bei Ihrer Arbeit tragen können (auch spezielle Berufskleidung genannt) unterschieden werden. Nur die Kosten für spezielle Berufskleidung sind absetzbar. Die spezielle Berufskleidung umfasst sowohl reglementarisch auferlegte Berufskleidung (z. B. Helm, Overall, Sicherheitsschuhe, Uniformen), als auch andere besondere Kleidung, die bei der Ausübung eines bestimmten Berufs getragen wird (z. B. Kittel von Ärzten, Zahnärzten oder Krankenpflegern, die Toga eines Anwalts, die Arbeitsschürzen von Fleischern oder Bäckern). Ausgaben für normale Kleidung werden als private Aufwendungen betrachtet, sogar wenn Sie bestimmte Kleidung (z. B. einen Maßanzug) nur bei der Arbeit tragen. Das Kriterium ist schließlich, dass Sie diesen Anzug auch in Ihrer Freizeit anziehen können (z. B. um auf eine glamouröse Party zu gehen), was natürlich nicht für eine Uniform oder eine Toga gilt.

Nicht abzugsfähig

Verkehrsbußgelder

Verkehrsbußgelder sind nicht absetzbar. Gebühren für falsches Parken können dagegen abgesetzt werden, weil sie rechtlich keine richtigen Bußgelder sind. Ein Strafmandat oder eine Parkgebühr ist eine Vergütung, die man (den Behörden) für die Benutzung eines Parkplatzes bezahlt. Ebenso wie die meisten anderen gewerblichen Kfz-Kosten in der Lohn- und Einkommensteuer sind sie zu 75 % absetzbar.

Unangemessene Kosten

Unangemessene Kosten, d. h. Aufwendungen, die auf unangemessene Weise Ihren beruflichen Bedarf übertreffen, sind nicht absetzbar. Solche Ausgaben entsprechen schließlich nicht der gesetzlichen Beschreibung von Werbungskosten. Sie werden eigentlich nicht bezahlt, um Berufseinkünfte zu erzielen, sondern eher um einen bestimmten Status zu erwerben. Die Beurteilung ist eine Frage von Tatsachen, über die diskutiert werden kann: z. B. eine teure Geschäftsreise, ein exklusives Kunstwerk, ein schneller Sportwagen ...

Sponsorengelder

Das Finanzamt ist nicht geneigt, die Abzugsfähigkeit von Sponsorenausgaben zu akzeptieren. Das ist an sich merkwürdig, denn Publizitätskosten sind dagegen absetzbar. Das Finanzamt meint jedoch, dass Sponsoring nicht in ausreichender Weise als Werbung betrachtet werden kann. Auch hier gibt es noch Spielraum für Diskussionen: Manche Gerichte weichen vom administrativen Standpunkt ab. Der Abzug von Sponsorengeldern ist also nicht ganz ausgeschlossen.

Anmerkung

Wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten, wie oben beschrieben, absetzen, müssen Sie natürlich dafür sorgen, dass Sie die erforderlichen Belege aufbewahren: Rechnungen ...