Nicht wiederkehrende ergebnisabhängige Boni

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihrem Personal einen Bonus zu zahlen? Sie können ihren Mitarbeitern einen nicht wiederkehrenden ergebnisabhängigen Bonus gewähren. Dieser Bonus ist in Höhe von bis zu 2.722 EUR steuerbefreit (Bonuszahlungen, die im Jahr 2014 zugeteilt wurden). Der Bonus kann dem Personal also jedes Jahr steuerfrei gewährt werden. Für Sie als Arbeitgeber sind die ausgezahlten Bonusbeträge wiederum als Werbungskosten absetzbar. Mit anderen Worten: alle profitieren davon.

Was?

Nicht wiederkehrende ergebnisabhängige Boni sind mit dem kollektiven Resultat eines Unternehmens oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern verbunden. Sie dürfen nur gewährt werden, wenn die betroffene Mitarbeitergruppe ein gemeinsames Ziel erreichen kann. Individuelle Ziele fallen nicht in den Rahmen des Systems. Ebenso wenig darf ein Bonus für das Erreichen von Zielen gewährt werden, von denen im Voraus mit Sicherheit feststand, dass sie realisiert werden würden.

Die Ziele müssen die folgenden Merkmale haben:

abgrenzbar

transparent

definierbar

messbar

nachprüfbar

Diese Merkmale ermöglichen es dem Arbeitnehmer, genau zu wissen, was von ihm erwartet wird (abgrenzbar, transparent, definierbar) und dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob die Ziele auch effektiv erreicht werden (messbar, nachprüfbar). Es muss anhand objektiver Kriterien geprüft werden, ob das Ziel verwirklicht worden ist.

Die Ziele können sehr unterschiedlich sein: vom Erreichen eines bestimmten Umsatzes oder Gewinns über das Reduzieren von Arbeitsunfällen und Krankheitstagen im Unternehmen bis hin zu einfacheren Zielen wie der Verwendung von weniger Papier usw.

Ein Unternehmen kann auch mehrere kleinere Ziele vorgeben, an welche Teile des Bonus angeknüpft werden.

Für den Arbeitnehmer: steuerfrei

Ein nicht wiederkehrender ergebnisabhängiger Bonus ist von der Steuer befreit (höchstens bis 2.722 EUR, erhöht um 13,07 % Solidaritätsbeitrag). Wer bei verschiedenen Arbeitgebern arbeitet, kann steuerlich jedoch höchstens für 2.722 EUR bei allen Arbeitgebern zusammen befreit werden.

Außerdem müssen keine Sozialbeiträge auf den Bonus bezahlt werden, sondern nur ein besonderer Solidaritätsbeitrag in Höhe von 13,07 %.

Für den Arbeitgeber: absetzbar

Für den Arbeitgeber ist der Betrag der nicht wiederkehrenden ergebnisabhängigen Bonuszahlungen als Werbungskosten absetzbar.

Der Arbeitgeber hat allerdings einen besonderen Sozialsicherheitsbeitrag in Höhe von
33 % zu zahlen.