Abschlussdatum des Geschäftsjahres: festes Datum oder fester Tag?

In Belgien ist es üblich, das Geschäftsjahr an einem festen Datum abzuschließen. Die Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) erlaubt durch das Fehlen einer expliziten Regelung den Beginn und das Ende des Geschäftsjahrs auch an einem festen Tag eines bestimmten Monats. Weil die Anwendung eines variablen Datums von der üblichen Anwendung in Belgien abweicht, muss diese Variante zumindest einige Bedingungen erfüllen.

Die Regel: festes Abschlussdatum

In Belgien entscheiden sich viele Unternehmen dafür, das Geschäftsjahr an einem festen Datum abzuschließen, z. B. am 31. Dezember, sodass ihr Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Das ist bequem, um einige jährliche Pflichten einzuhalten, wie etwa die Aufstellung der Mehrwertsteuerliste oder der Steuerkarten, die nach Kalenderjahr erstellt werden müssen.

Ausnahme: variables Datum ...

Die Handelsgesellschaften dürfen in ihrer Satzungen festschreiben, dass ihr Geschäftsjahr nicht an einem festen Datum endet (z. B. am 5. Februar), sondern an einem Tag einer bestimmten Woche eines bestimmten Monats (z. B. am ersten Samstag des Monats Februar).
Ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr kann für Betriebe mit einem saisonabhängigen Umsatz (z. B. im Gartenbau) sowie für belgische Handelsgesellschaften, die ein Tochterunternehmen einer ausländischen Gesellschaft sind, praktisch sein. Das Tochterunternehmen in einer internationalen Firmengruppe richtet sich beim Abschlussdatum nach der Muttergesellschaft.

... unter bestimmten Bedingungen

Weil die Methode, ein variables Abschlussdatum festzulegen, vom üblichen Gebrauch in Belgien abweicht und um Missbräuchen vorzubeugen, müssen gemäß der Kommission für Buchhalterische Normen mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

die Gesellschaft kann besondere Gründe anführen, um diese Methode anzuwenden;

das Abschlussdatum (und das Eröffnungsdatum) muss/müssen nach einer vorab in der Satzung bestimmten Methode festgelegt werden, die objektiv ist und nicht manipuliert werden kann;

die verwendete Methode kann lediglich dazu führen, dass die Dauer des Geschäftsjahres höchstens eine Woche abweicht;

die Vergleichbarkeit zwischen den Jahreszahlen darf nicht gefährdet werden. Gegebenenfalls müssen die Zahlen des vorigen Geschäftsjahres im Jahresabschluss angepasst werden oder es müssen erklärende Angaben in der Erläuterung zum Jahresabschluss aufgenommen werden, um den Vergleich möglich zu machen.

Technische Probleme?

Beachten Sie allerdings, dass bei der Verwendung dieser Methode technische Probleme bei der Erfüllung von administrativen Formalitäten entstehen können. Im Anmeldeformular der Zentralen Unternehmensdatenbank wird schließlich nach einem festen Abschlussdatum gefragt ...