Steuerliche Maßnahmen im belgischen Koalitionsvertrag

Der belgische föderale Koalitionsvertrag hat sehr viele steuerliche Konsequenzen. In der Personensteuer will die Regierung die Steuer auf Arbeit auf andere Steuern verlegen. In der Körperschaftssteuer wird das Übergangssystem für Liquidationsboni verlängert und auch bei der Mehrwertsteuer stehen Änderungen bevor. Wir erläutern jetzt schon kurz die wichtigsten Punkte. Wenn diese Vorschläge in konkreten Regeln ausformuliert worden sind, kommen wir darauf selbstverständlich ausführlich zurück.

Steuerliche Umschichtung

Die Regierung Michel I. beabsichtigt, den Steuerdruck von der Steuer auf Arbeit auf die Steuer auf Verbrauch oder auf Vermögen zu verlegen. Die geringeren Einnahmen aus der Einkommensteuer werden dann durch höhere Verbrauchssteuern und durch Anpassungen der Mehrwertsteuerregeln ausgeglichen.

Höhere Werbungskostenpauschale und Begrenzung der automatischen Verknüpfung steuerlicher Ausgaben an den Verbraucherpreisindex

Es sind sowohl eine Senkung als auch eine (indirekte) Erhöhung der Einkommensteuer geplant.

Eine Senkung: ab 2018 wird der pauschale Abzug von Werbungskosten (d. h. für alle, die ihre tatsächlichen Kosten nicht nachweisen) um 500 Euro erhöht. Dadurch werden Sie netto weniger Steuern bezahlen. Selbstständige Unternehmer können die Pauschale jedoch nicht anwenden und müssen immer ihre tatsächlichen Kosten belegen. Sie können diesen Vorteil demnach leider nicht nutzen.

Eine Erhöhung: die automatische jährliche Verknüpfung von Grenzbeträgen an den Verbraucherpreisindex wird beschränkt. Die Beträge der verschiedenen Steuersenkungen und Beihilfen werden in den kommenden vier Jahren nicht an den Index geknüpft. Dabei handelt es sich um die befreite Tranche von Zinsen auf Sparbüchern, Dividenden aus zugelassenen Genossenschaften und Zinsen oder Dividenden von gemeinnützigen Gesellschaften und um die Steuerermäßigungen für Ersatzeinkünfte, Passivhäuser und Niedrig-Energie-Wohnungen, langfristige Sparverträge, Rentensparverträge, energiesparende Ausgaben, Spenden, Hauspersonal usw. Indirekt führt das also zu einer höheren Steuer (weil die Verminderungen, die Sie anwenden können, nicht mehr steigen).

Rentensparverträge

Weil die Regierung auch das Rentensparen fördern will, wird auch diesbezüglich die Besteuerung geändert. Das gesparte Rentenkapital des sogenannten dritten Pfeilers (die individuellen Rentenversicherungen) wird niedriger besteuert, dafür aber früher. Der Steuersatz sinkt von 10 % auf 8 %, aber diese Steuer wird teilweise jetzt schon eingezogen. Auf das Kapital, das bis zum 31. Dezember 2014 gespart worden ist, wird fünf Jahre lang eine jährliche Abgabe in Höhe von 1 % erhoben. Die letzten 3 % werden erhoben, wenn der Steuerpflichtige 60 Jahre alt ist.

Die Kaiman-Steuer

Mit der Kaiman-Steuer hofft die Regierung, über ein Mittel gegen Steuerpflichtige zu verfügen, die ihr Vermögen in Steuerparadiese transferieren (wie auf den Kaiman-Inseln, daher der Name). Die Kaiman-Steuer ist eine transparente Steuer, die dafür sorgt, dass die Einkünfte verschiedener Konstruktionen (wie etwa ein Trust oder eine Liechtensteiner Stiftung) bei den betreffenden Personen versteuert werden können, auch wenn diese Einkünfte nicht ausgeschüttet werden und von der jeweiligen Institution einbehalten werden. Es wird mit anderen Worten die Konstruktion transparent gemacht, sodass man erfährt, wer eigentlich der Begünstigte der Einkünfte ist. Diese eigentlichen Begünstigten werden besteuert.

Liquidationsboni: die „Übergangsmaßnahme“ wird verlängert

Seit dem 1. Oktober beträgt der Quellensteuersatz auf den Liquidationsbonus im Prinzip 25 %. Um die Folgen dieser Maßnahme zu mildern, bestand bisher eine Übergangsmaßregel: ein fester Steuersatz für die Rücklagen in Höhe von 10 %. Diese Übergangsmaßnahme wird jetzt verlängert und gilt praktisch auf Dauer. Kleine und mittelständische Betriebe (KMB) werden jährlich bis zur Hälfte ihres Gewinns zurückstellen können, indem sie diesen auf ein getrenntes, nicht verfügbares Rücklagenkonto buchen. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie dann unmittelbar eine Quellensteuer in Höhe von 10 % zahlen. Dem steht gegenüber, dass bei der späteren Auszahlung dieser Rücklagen, wenn die Gesellschaft liquidiert wird, keine Steuern mehr anfallen.

Wenn die Gesellschaft diese Rücklagen früher auszahlt (als Dividende), fällt eine Zusatzabgabe an: 5 % im Fall einer Auszahlung mehr als fünf Jahre nach der Anlage (die gesamte Quellensteuer beträgt somit 15 %) und 15 % im Fall einer Auszahlung innerhalb von fünf Jahren nach der Anlage (die gesamte Quellensteuer beläuft sich damit auf 25 %).

Noch einmal eine Anpassung der Veranlagung geheimer Provisionen

Die Regeln über die Veranlagung geheimer Provisionen sind in den letzten Jahren immer wieder abgeändert worden. Auch die neue Regierung plant erneute Anpassungen. Für die versäumte oder verspätete Aufstellung der erforderlichen Formulare wird lediglich eine Verwaltungsstrafe verhängt, zumindest wenn der Vorteil beim Begünstigten besteuert werden kann.

Wird allerdings die Identität des Begünstigten überhaupt nicht aufgedeckt, wird die Veranlagung geheimer Provisionen weiterhin angewandt. Der Steuersatz wird jedoch bei Vorteilen zugunsten natürlicher Personen von 309 % auf 103 % und bei Vorteilen zugunsten von Handelsgesellschaften, die der Körperschaftssteuer unterworfen sind, auf 51,50 % gesenkt.

6 % Mehrwertsteuer auf Arbeiten an Immobilien

Privatleute, die ihre Wohnung, die sie bereits vor mehr als fünf Jahren bezogen haben, umbauen oder renovieren lassen, profitieren bei diesen Dienstleistungen von einem geringeren Mehrwertsteuersatz in Höhe von 6 %. Dieser Prozentsatz bleibt, aber das vorausgesetzte Mindestalter der Wohnung wird von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Sonstige Mehrwertsteuer-Maßnahmen

Elektronische Dienstleistungen, die von belgischen Privatleuten bei europäischen Unternehmen abgenommen werden, unterliegen der Mehrwertsteuer in Belgien und nicht mehr in dem Land, in welchem der Dienstleister niedergelassen ist.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für ästhetische Chirurgie und Behandlung wird abgeschafft: Auf ästhetische Eingriffe bezahlen Sie von nun an somit 21 % Mehrwertsteuer. Andere medizinische Behandlungen bleiben allerdings befreit.

Außerdem noch auf dem Programm

Ansonsten sind noch ein paar kleinere Änderungen zu erwarten:

Verbrauchssteuern auf Diesel, Tabak, Kaffee, bestimmte alkoholische Getränke und Energie werden erhöht;

die zeitliche Erhöhung der Börsensteuer wird beibehalten und vielleicht noch weiter erhöht.