Viermal Wissenswertes über Restaurantkosten

Restaurantkosten sind von der Einkommensteuer bis zu 69 % absetzbar, wenn sie einen beruflichen Charakter haben. Das heißt, dass die Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit stehen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit einem (potentiellen) Kunden oder einem Lieferanten essen gehen. Die genaue Beurteilung hängt jeweils von den Fakten ab. Nachstehend führen wir einige Elemente auf, die bei der Beurteilung mitspielen.

Diese Tendenzen leiten wir aus der Rechtsprechung ab. Beachten Sie allerdings, dass es immer Spielraum für Nuancen gibt: Was der eine Richter in Ordnung findet, wird vom anderen deshalb noch lange nicht akzeptiert.

Wussten Sie, dass ... wo, wann und mit wem Sie essen gehen, relevant sein kann?

Um zu bestimmen, ob der Restaurantbesuch einen beruflichen Charakter hat, können der Zeitpunkt und die Teilnehmer relevant sein. In manchen Fällen wird auch der Ort des Essens in Betracht genommen.

Wann?

Im Allgemeinen stehen Steuerprüfer Bewirtungskosten in Restaurants am Wochenende abweisend gegenüber. Es wird dabei davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt nicht gearbeitet wird. Das Finanzamt wird in der Regel vermuten, dass es sich eigentlich um ein privates Essen handelt.

Mit wem?

Auch die Gesellschaft, mit der Sie essen gehen, wird bei der Beurteilung miteinbezogen. Selbstverständlich wird ein romantisches Essen mit Ihrem Ehepartner zu Ihrem Hochzeitstag nicht absetzbar sein.

Aber das Finanzamt geht noch weiter: Essen mit Familienmitgliedern werden meistens auch als privat angesehen. Auch wenn es praktisch nicht ausgeschlossen ist, dass Sie mit Familienmitgliedern Geschäfte machen.

Mehr noch: wenn Sie zu einem Geschäftsessen einladen und Ihre Geschäftspartner bringen ihre Partner mit, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt einen Teil der Bewirtungskosten nicht akzeptieren wird.

Wussten Sie, dass ... der Preis des Essens im Prinzip keine Rolle spielt?

Andererseits wird der berufsmäßige Charakter der Restaurantkosten von der Höhe der Rechnung im Prinzip nicht beeinflusst. Es macht also nichts aus, ob Sie eine Taverne oder ein Sternerestaurant besuchen.

Beachten Sie allerdings, dass der Preis des Essens keinen Einfluss darauf hat, ob das Essen einen beruflichen Charakter hat. Aber das Finanzamt hat noch ein anderes Argument in petto. Es kann nämlich anführen, dass die Restaurantkosten nicht absetzbar sind, weil sie auf unangemessene Weise den beruflichen Bedarf übertreffen. Diese unangemessen hohen Kosten würden schließlich ebenso wenig absetzbar sein. Ob die Kosten unangemessen sind, hängt wiederum von der jeweiligen Situation ab: Wenn Sie ein Jahreseinkommen in Höhe von 10.000 EUR angeben und für 3.000 EUR Restaurantkosten absetzen wollen, wird der Steuerprüfer vermutlich stutzig werden.

Wussten Sie, dass ... es für Vertreter in der Lebensmittelbranche eine Sonderregelung gibt?

Für Vertreter in der Lebensmittelbranche gilt eine Ausnahme: Ihre Restaurantkosten sind vollständig absetzbar, wenn sie mit einem Geschäftspartner essen gehen. Diese Ausnahme muss allerdings strikt interpretiert werden. Das heißt, dass sie nur für diejenigen gilt, die Produkte für den menschlichen Verzehr verkaufen. Vertreter für Geschirr, Küchen(maschinen), Rauchwaren, Tiernahrung und dergleichen fallen nicht unter diese Ausnahme. Für sie ist die Absetzbarkeit ebenfalls auf 69 % begrenzt.

Wussten Sie, dass ... die Mehrwertsteuer auf Restaurantkosten niemals absetzbar ist?

Sie können die Mehrwertsteuer Ihrer Restaurantrechnung in keinem Fall absetzen. Sogar nicht, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig mit vollständigem Abzugsrecht sind. Im Gegensatz zu den Einkommensteuern, bei denen Sie noch teilweise ein Abzugsrecht haben (in Höhe von 69 %), haben Sie bei der Mehrwertsteuer kein Abzugsrecht. Dadurch entstehen für Sie also zusätzliche Kosten.

Trotzdem können Ihnen diese Kosten teilweise erstattet werden: Sie können die Mehrwertsteuer nämlich von der Einkommensteuer absetzen (natürlich noch immer mit der Abzugsbeschränkung in Höhe von 69 %).

Beispiel

Sie erhalten eine Rechnung in Höhe von 150 EUR + 18 EUR Mehrwertsteuer. Wir gehen davon aus, dass auf die gesamte Rechnung 12 % Mehrwertsteuer erhoben wird, obwohl Getränke in der Praxis separat zu 21 % besteuert werden. Diese 18 EUR Mehrwertsteuer sind nicht absetzbar. Aber von den Einkommensteuern dürfen Sie 69 % von 168 EUR (die Restaurantkosten inklusive Mehrsteuer) absetzen = 115,92 EUR.