Einen Einmannbetrieb oder eine Gesellschaft gründen?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, können Sie sich dafür entscheiden, dies als Einmannbetrieb oder im Rahmen einer Gesellschaft zu tun. Die Art und Weise, wie Sie Ihr Unternehmen einrichten, hat große juristische und steuerliche Konsequenzen. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Denken Sie als gut darüber nach, was Sie wollen und welche Form am besten zu Ihnen passt. In diesem Beitrag zählen wir die Vor- und Nachteile sowohl des Einmannbetriebs als auch der Gesellschaft auf, sodass Sie sich schon einen Eindruck bilden können. Bevor Sie ihre endgültige Entscheidung treffen, lassen Sie sich natürlich am besten von einem Spezialisten beraten.

Einmannbetrieb: die Vorteile

Einen Einmannbetrieb können Sie alleine gründen, ohne allzu große Formalitäten. Das bedeutet automatisch auch, dass Sie mit dieser Firma flexibler arbeiten können, dass deren Verwaltung und Buchhaltung einfacher ist und dass Sie dadurch Kosten sparen. Sie benötigen außerdem auch kein Mindestkapital, um den Betrieb aufzunehmen.

Ein Einmannbetrieb lässt sich darüber hinaus nicht nur einfacher gründen, sondern auch auflösen.

Das geschäftliche Vermögen Ihres Unternehmens ist nicht von Ihrem Privatvermögen getrennt. Dadurch können Sie auch leichter über liquide Mittel verfügen. Geld aus einer Gesellschaft zurückzuholen ist viel schwieriger: Dazu ist jeweils eine Transaktion nötig, die in dieser oder jener Weise steuerpflichtig ist, z. B. Ausschüttung von Dividenden, Zahlung von Miete an den Betriebsleiter für die Nutzung der Immobilie oder Zahlung von Bezügen an den Geschäftsführer. Seien Sie aber vorsichtig: Es ist keine gute Idee, ohne weiteres verschiedene Privatausgaben mit dem Geld Ihres Geschäfts zu bestreiten. Sie müssen auf jeden Fall dafür sorgen, dass die Ausgaben gerechtfertigt werden, z. B. in der Buchhaltung.

Einmannbetrieb: die Nachteile

Der Einmannbetrieb hat zwei große auf der Hand liegende Nachteile: Der eine ist mehr allgemein rechtlich, der andere eher steuerlich.

Die Tatsache, dass Sie und Ihr Unternehmen kein getrenntes Vermögen haben, hat wie gesagt den Vorteil, dass Sie leichter an das Geld Ihres Geschäfts gelangen können. Andererseits ist es ein Nachteil, dass Sie mit ihrem ganzen Vermögen für mögliche Gläubiger Ihres Unternehmens bürgen. Sie haften nämlich solidarisch und unbegrenzt. Wenn also geschäftlich etwas schiefgeht, müssen Sie (mit Ihrer Familie) dafür auch privat aufkommen. Ihr Hauptwohnsitz (die Familienwohnung) genießt unter bestimmten Bedingungen allerdings einen gewissen Schutz gegen Ihre geschäftlichen Gläubiger.

Der große steuerliche Nachteil besteht darin, dass Ihre Einnahmen (Ihre Gewinne) in der Personensteuer besteuert werden, wobei höhere Steuersätze als in der Körperschaftssteuer gelten. Außerdem gibt ein Einmannbetrieb weniger Optimierungsmöglichkeiten und ist die Übertragung des Geschäfts an Ihre Nachfolger weniger interessant.

Gesellschaft: die Vorteile

Der große Vorteil einer Gesellschaft besteht darin, dass Sie zwei getrennte Vermögen haben: Ihr Privatvermögen und das Kapital der Gesellschaft. In den meisten Gesellschaften gilt darüber hinaus eine beschränkte Haftung, sodass die Gläubiger beim Konkurs der Gesellschaft nicht bei Ihnen persönlich vorstellig werden können. Das muss allerdings etwas nuanciert werden, denn es existiert z. B. die Verwaltungshaftung, wobei Sie als Leiter der Gesellschaft in Anspruch genommen werden können, wenn Sie einen schwerwiegenden Fehler begangen haben.

Eine Gesellschaft lässt sich auch leichter finanzieren. Oft haben Investoren wie Banken mehr Vertrauen in Gesellschaften.

Auch steuerlich ist eine Gesellschaft interessant: eine Gesellschaft wird in der Körperschaftssteuer besteuert (günstiger als die Personensteuer) und darüber hinaus bestehen zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten.

Auch die Übertragung an die folgenden Generationen kann ziemlich reibungslos stattfinden.

Eine Gesellschaft: Nachteile

Für die meisten Gesellschaften sind mindestens zwei Personen notwendig. Nur die EPGmbH (die Einmann-Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung) kann von einer Person allein gegründet werden. Außerdem schreibt das Gesetz für die meisten Gesellschaftsformen ein Mindestkapital vor.

Die Gründung einer Gesellschaft ist auch etwas formeller: Es wird (meistens) ein Notar eingeschaltet, der die Gründungsakte bzw. den Gesellschaftervertrag aufsetzen soll. Diese Formalitäten bringen natürlich ebenfalls Kosten mit sich.

Dasselbe gilt für die Auflösung der Gesellschaft. Die Gesellschaft muss aufgelöst und abgewickelt werden. Diese Liquidierung erfordert einige Formalitäten. Außerdem muss in diesem Fall eine steuerliche Abrechnung erfolgen.

Wofür soll man sich entscheiden?

Es gibt keine goldene Regel, wer sich für welche Unternehmensform entscheiden sollte. Neben den oben aufgezählten Vor- und Nachteilen werden Sie vor allem Ihre eigene persönliche Situation (Wie groß ist Ihr Privatvermögen? Sind Sie verheiratet? ...) und die Art der Tätigkeiten, die Sie ausüben wollen (Sind die Tätigkeiten riskant? Erfordern sie größere finanzielle Mittel? ...), berücksichtigen müssen.

Wir können allerdings sagen, dass es wenig Sinn hat, eine Gesellschaft zu gründen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nur ein begrenztes Einkommen erwerben (nur einige (Zehn)Tausend Euro). Dasselbe gilt, wenn Sie alle Einkünfte Ihrer Gesellschaft als Bezüge an sich selbst zahlen wollen/müssen.

Umwandlung

Nichts widerhält Sie davon, Ihr Unternehmen zunächst als Einmannbetrieb zu gründen. Später können Sie, wenn Sie etwas mehr Erfahrung und Vertrauen haben, das Geschäft immer noch in eine Gesellschaft einbringen und auf diese Weise Ihren Betrieb weiterführen.