Pauschale Werbungskosten: höhere Pauschale für Arbeitnehmer

Wer Werbungskosten absetzen will, kann sich dafür entscheiden, seine tatsächlichen Werbungskosten zu belegen oder die Werbungskostenpauschale abzusetzen. Die Pauschale besteht aus festen Prozentsätzen, die in dem Maße abnehmen, wie das Einkommen steigt. In den Jahren 2015 und 2016 werden diese Prozentsätze für Arbeitnehmer in zwei Phasen erhöht. Auch die Beträge, auf welche die Prozentsätze angewandt werden, werden leicht erhöht. Eine Übersicht.

Aktueller Stand für das Veranlagungsjahr 2015 (Einkünfte 2014)

Beträge und Prozentsätze für das Veranlagungsjahr 2015:

28,70 % auf den ersten Teilbetrag bis 5.710,00 Euro;

10,00 % auf den zweiten Teilbetrag bis 11.340,00 Euro;

5,00 % auf den dritten Teilbetrag bis 18.880,00 Euro;

3,00 % auf den vierten Teilbetrag über 18.880,00 Euro.

Der absolute Höchstbetrag beträgt 3.950,00 Euro.

Phase 1: Beträge und Prozentsätze für das Veranlagungsjahr 2016

Für Arbeitnehmer werden nicht nur die Beträge an den Index geknüpft. Sie erhalten ab dem Veranlagungsjahr 2016 (Einkünfte aus dem Jahr 2015) eine höhere Pauschale, da der Prozentsatz ihres Abzugs zunimmt und die Beträge (unabhängig von der Indexverknüpfung) leicht erhöht werden.

29,35 % auf den ersten Teilbetrag bis 5.760,00 Euro;

10,50 % auf den zweiten Teilbetrag bis 11.380,00 Euro;

8,00 % auf den dritten Teilbetrag bis 19.390,00 Euro;

3,00 % auf den vierten Teilbetrag über 19.390,00 Euro.

Der absolute Höchstbetrag beträgt 4.090,00 Euro.

Phase 2: Beträge und Prozentsätze für das Veranlagungsjahr 2017

Im Jahr 2017 werden die Basisbeträge und die Prozentsätze nochmals erhöht. Der frühere dritte Teilbetrag fällt hier weg.

30,00 % auf den ersten Teilbetrag bis 5.800,00 Euro;

11,00 % auf den zweiten Teilbetrag bis 19.850,00 Euro;

3,00 % auf den dritten Teilbetrag über 19.850,00 Euro.

Der absolute Höchstbetrag beträgt 4.210,00 Euro.

Was sparen Sie? Ein Beispiel

Angenommen, ein Arbeitnehmer erzielt ein Einkommen in Höhe von 25.000 Euro und möchte darauf die Werbungskostenpauschale anwenden:

Für das Veranlagungsjahr 2015 beträgt die Pauschale:

28,70 % auf 5.710,00 Euro = 1.638,77 Euro;

10,00 % auf 5.630,00 Euro (11.340 - 5.710) = 563,00 Euro;

5,00 % auf 7.540,00 Euro (18.880 - 11.340) = 377,00 Euro;

3,00 % auf 6.120,00 Euro (25.000 - 18.880) = 183,60 Euro;

Summe = 2.762,37 Euro.

Für Veranlagungsjahr 2016 beträgt die Pauschale:

29,35 % auf 5.760,00 Euro = 1.690,56 Euro;

10,50 % auf 5.620,00 Euro = 590,10 Euro;

8,00 % auf 8.010,00 Euro = 640,80 Euro;

3,00 % auf 5.610,00 Euro = 168,30 Euro;

Summe = 3.089,76 Euro.

Ein Arbeitnehmer verfügt also über eine Werbekostenpauschale mit einem Absatz von etwas mehr als 300 Euro. Zu einem progressiven Zinssatz von 50 % ergibt sich dadurch eine Steuereinsparung in Höhe von 150 Euro.

Für das Veranlagungsjahr 2017 beträgt die Pauschale:

30,00 % auf 5.800,00 Euro  = 1.740,00 Euro;

11,00 % auf 14.050,00 Euro = 1.545,50 Euro;

3,00 % auf 5.150,00 Euro = 154,50 Euro;

Summe = 3.440,00 Euro.

Freiberufler

Für Freiberufler gelten weiterhin die Prozentsätze des Jahres 2014. Die Beträge werden allerdings an den Index geknüpft. Unten werden die Beträge für das Veranlagungsjahr 2015 (und zwischen den Klammern die vom Index abhängigen Beträge für das Veranlagungsjahr 2016) aufgeführt.

28,70 % auf den ersten Teilbetrag bis 5.710,00 Euro (5.730,00 Euro);

10,00 % auf den zweiten Teilbetrag bis 11.340,00 Euro (11.380,00 Euro);

5,00 % auf den dritten Teilbetrag bis 18.880,00 Euro (18.940,00 Euro);

3,00 % auf den vierten Teilbetrag über 18.880,00 Euro (18.940,00 Euro).