Personensteuererklärung 2015: die Neuheiten

In Kürze müssen die Personensteuererklärungen eingereicht werden. Es wird also Zeit, einen Blick auf die Neuheiten in den Formularen dieses Jahres zu werfen: Davon gibt es schließlich eine ganze Menge. Das ist die Folge der sechsten Staatsreform und der Regionalisierung der Personensteuer, die sich dieses Jahr zum ersten Mal in der Erklärung auswirken werden.

Neue Kodes, neue Nummerierung

Es sind dieses Jahr sehr viele neue Kodes im Erklärungsformular dazugekommen. Das liegt unter anderem an der Tatsache, dass die Steuerermäßigungen für Hypothekarkredite jetzt teilweise regional (die eigene Wohnung) und teilweise föderal (die nicht-eigene Wohnung) sind. Dadurch nimmt dieser Rahmen alleine schon etwa zweieinhalb Seiten ein.

Einkünfte aus Immobilien: ein Rahmen mit weniger Kodes

Auffallend ist, dass der Rahmen für die Einkünfte aus Immobilien weniger Kodes enthält (15 Kodes wurden gestrichen). Wie kommt das? Nun, ab diesem Veranlagungsjahr sind die Einkünfte aus der eigenen Wohnung steuerbefreit, sodass das Katastereinkommen (Wohnung im Inland) oder der Nettomietwert (Wohnung im Ausland) nicht mehr angegeben werden müssen. Außerdem sind die Erbpacht- oder Erbbauvergütungen in einen anderen Rahmen verschoben worden (Rahmen IX).

Berufseinkommen

Auch in Rahmen IV, welcher die Gehälter, Löhne und Ersatzeinkünfte enthält, kommen neue Kodes dazu: für die Rücknahme der Steuermäßigung für Arbeitgeberanteile, Überstunden und den Arbeitsbonus:

Rücknahme der Steuerermäßigung für Arbeitgeberanteile per Steuererhöhung: wer als Arbeitnehmer Anteile des Unternehmens, für das er arbeitet, kauft, kann (unter Bedingungen) Anspruch auf eine Steuerermäßigung für langfristiges Sparen erheben. Der Arbeitnehmer muss die erworbenen Aktien allerdings mindestens fünf Jahre behalten. Wenn er sie früher verkauft, verliert er den Anspruch auf die Steuerermäßigung. Bis zum vorigen Veranlagungsjahr wurde die Ermäßigung zurückgenommen, indem der Betrag als Entlohnung besteuert wurde. Aufgrund der sechsten Staatsreform ist das nicht mehr möglich. Deshalb wird die Ermäßigung ab jetzt durch eine föderale Steuererhöhung zurückgenommen;

Überstunden, die Anspruch auf einen Überstundenzuschlag im Gaststätten- und Baugewerbe gewähren: die Höchstzahl für Überstunden, die für eine Steuerermäßigung in Betracht kommen, ist von 130 auf 180 Stunden erhöht worden. Beachten Sie allerdings, dass die Zeiten in diesem Fall durch die weiße Kasse oder eine Baustellenregistrierung korrekt erfasst werden;

Erhöhung des Prozentsatzes des Arbeitsbonus: der Steuerkredit für niedrige Löhne wurde ab dem 1. April 2014 von 8,95 % auf 14,40 % erhöht. Dadurch muss in der Erklärung der Kode für diesen Kredit im Arbeitsbonus aufgeteilt werden, je nachdem, ob er vor oder nach diesem Stichtag gewährt worden ist.

Der 'Wohnbonus' anno 2015

Wer einen Hypothekarkredit tilgt, hat Anspruch auf eine Steuerermäßigung für die gezahlten Zinsen und die Kapitalraten. Für die eigene Wohnung (die Wohnung, die man selbst bezieht) ist das eine regionale Ermäßigung (auszufüllen in Rahmen IX unter Rubrik B), für die nicht-eigene Wohnung ist das die föderale Ermäßigung (auszufüllen in Rahmen Teil IX unter Rubrik C). Für die verschiedenen Möglichkeiten enthält das Formular natürlich auch verschiedene Kodes. Die Zinsen eines grünen Darlehens müssen wiederum unter Rubrik A ausgefüllt werden.

Wird es dadurch auch komplizierter? Nicht unbedingt. Wer noch immer in derselben Wohnung wie vorher wohnt, wird das Ausfüllen der Erklärung nicht schwieriger als sonst finden. Beachten Sie allerdings, dass die Wohnung, in der Sie bisher wohnten, nun die 'eigene' Wohnung ist, die unter Kode für den regionalen Bonus (Kode 3370) angegeben werden muss und nicht unter Kode des föderalen Wohnbonus (1370), den Sie bis zum vorigen Jahr benötigten.

Es wird allerdings etwas komplexer für diejenigen, die im Laufe des Jahres aus der eigenen Wohnung in eine nicht-eigene Wohnung umgezogen sind oder die eigene Wohnung teilweise beruflich genutzt haben oder ihre Wohnung (teilweise) vermietet haben ... Diese Steuerpflichtigen müssen mehrere Rubriken ausfüllen und möglicherweise beide Kodes angeben. Das Darlehen muss dann schließlich in einen regionalen und einen föderalen Teil aufgeteilt werden.

Das Ausfüllen der Rubrik für die nicht-eigene Wohnung wird nicht schwieriger sein als früher. Diese Kodes haben schließlich ihre alte Nummerierung behalten.

Steuerermäßigungen und Steuerkredit

Rahmen X enthält die verschiedenen Steuerermäßigungen, sowohl die regionalen als auch die föderalen. Auch hier gibt es Änderungen:

Steuerermäßigung für LBA- und Dienstleistungsschecks: voriges Jahr wurde der Höchstbetrag dieser Ermäßigung in der Mitte des Jahres so gut wie halbiert. Dadurch war eine Aufteilung der Rubrik in zwei Kodes nötig, für Ausgaben, die vor oder nach dem 1. Juli 2013 getätigt wurden. Das ist jetzt nicht mehr notwendig. Es wird wieder ein einziger Kode;

Steuerermäßigung für Dachdämmung: das ist die einzige übriggebliebene Steuerermäßigung für energiesparende Ausgaben. Dafür sind die Regionen zuständig. Steuerpflichtige müssen den Betrag der Ermäßigung, auf den sie Anspruch haben, ab jetzt selbst berechnen. Es reicht also nicht mehr aus, den Betrag der Ausgaben anzugeben;

Steuervergünstigung für den Win-Win-Kredit: diese Steuervergünstigung wird nun auch explizit in einem eigenen Rahmen untergebracht und steht nicht länger bei den Steuerermäßigungen. Eigentlich ist dies nur ein ästhetischer Eingriff. Dieses steuerliche Incentive war früher schon ein Steuerkredit und wurde immer als solcher behandelt (Unterschied zur Steuerermäßigung: Kredit ist rückzahlbar, wenn der Steuerpflichtige nicht genug Einkommen hat, um ihn ganz auszunutzen; der Kredit hat keinen Einfluss auf die ergänzende Kommunalsteuer).

Ausländische Bankkonten melden

Es war schon länger beabsichtigt, dass Steuerpflichtige ihre Bankkonten im Ausland angeben sollten. Seit diesem Jahr ist es endlich deutlich, wie diese Meldung zu erfolgen hat: die Angaben des Kontos (Kontonummer, Inhaber ...) müssen der Zentralen Kontaktstelle der Nationalbank auf der Website oder in Papierform gemeldet werden. Das muss spätestens dann geschehen, wenn die Personensteuererklärung eingereicht wird. Auf der Erklärung selbst muss dann das Kästchen angekreuzt werden, das bestätigt, dass man die Meldung getätigt hat.

Abgabetermine

Die Abgabetermine für die Einreichung der Erklärung sind:

Einreichungen in Papierform: 30. Juni 2015;

Einreichung über Tax-on-web: 15. Juli 2015;

Bevollmächtigte: 29. Oktober 2015.