Wie und wann in abweichenden Geschäftsjahren vorauszahlen : Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht per Kalenderjahr führen

Das Finanzamt schreibt vor, wann Unternehmen ihre Vorauszahlungen tätigen müssen. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, fallen diese Termine auf den 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 20. Dezember. Diese Termine können sich allerdings um ein oder zwei Tage verschieben, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen. (Dieses Jahr fällt der 10. Oktober auf einen Samstag und das Verfalldatum wird der 12. Oktober.) In diesem Artikel behandeln wir jedoch die Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht per Kalenderjahr führen.

Es handelt sich dabei um Unternehmen, deren Geschäftsjahr zwar zwölf Monate dauert, aber das nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sondern z. B. vom 1. April bis zum 31. März, oder vom 1. Juli bis zum 30. Juni läuft.

Wenn das Geschäftsjahr nicht am ersten Tag eines Monats beginnt, wird dieser Monat nicht mitgezählt, wenn das Geschäftsjahr nicht am letzten Tag eines Monats endet, wird dieser Monat als ganzer Monat gezählt. Ein Geschäftsjahr kann z. B. auch vom 16. Juli 2014 bis zum 15. Juli 2015 oder vom 23. April 2015 bis zum 22. April 2016 dauern.

Die Zahlungen müssen spätestens am zehnten Tag des vierten, siebten und zehnten Monats und am zwanzigsten Tag des letzten Monats des Geschäftsjahres erfolgen. Auch hier gilt, dass der äußerste Termin auf den folgenden Werktag verschoben wird, wenn das Verfalldatum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Beispiel 1
Das Geschäftsjahr der AG X läuft vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016. X muss die Vorauszahlung spätestens an den folgenden Terminen leisten:

Vorauszahlung 1: 10. Juni 2015;

Vorauszahlung 2: 10. September 2015;

Vorauszahlung 3: 10. Dezember 2015;

Vorauszahlung 4: 20. Februar 2016.

Beispiel 2
Das Geschäftsjahr der AG Y läuft vom 19. Mai 2015 bis zum 18. Mai 2016. Das Geschäftsjahr beginnt nicht am ersten Tag des Monats, also der Mai 2015 zählt nicht mit. Das Geschäftsjahr endet nicht am letzten Tag des Monats, demnach wird der Mai 2016 vollständig mitgezählt.

Die AG Y muss die Vorauszahlungen an den folgenden Terminen leisten:

Vorauszahlung 1: 10. September 2015;

Vorauszahlung 2: 10. Dezember 2015;

Vorauszahlung 3: 10. März 2016;

Vorauszahlung 4: 20 Mai 2016.