Erbschaftsplanung: eine Generation überspringen = weniger Erbschaftsteuern zahlen

Das Ziel der Erbschaftsplanung lautet, so viel wie möglich Erbschaftssteuern zu sparen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen. Eine Methode besteht darin, dafür zu sorgen, dass dieselben Güter nicht zweimal, sondern nur einmal einer anderen Generation übertragen werden: Das ist z. B. möglich, indem Sie Ihr Vermögen unmittelbar Ihren Enkeln hinterlassen. Sie überspringen damit mit anderen Worten eine Generation, wodurch diese Technik mitunter auch Generation Skipping genannt wird.

Ohne Erbschaftsplanung: Nachlass wird zweimal vererbt

Wenn Sie nichts tun, gilt das gesetzliche Erbrecht. Das heißt, dass Ihre Kinder Ihre Erben sind. Ihre Enkel sind ihrerseits die Erben Ihrer Kinder. Ihr Vermögen wird also erst in zwei Schritten bei Ihren Enkeln ankommen: Zuerst wird Ihr Vermögen Ihren Kindern (nach Ihrem Tod) und danach Ihren Enkeln (wenn Ihre Kinder sterben) übertragen.

Das Vermögen wechselt zweimal den Eigentümer. Bei jedem Übergang müssen Erbschaftssteuern bezahlt werden. In Belgien werden die Erbschaftssteuern progressiv berechnet: Je mehr man erbt, desto höher ist der Steuersatz, der angewandt wird, und umso mehr Steuern muss man zahlen. Auch der Verwandtschaftsgrad hat Einfluss auf den Steuersatz. Die günstigsten Sätze gelten zwischen Ehegatten und zwischen (Groß)Eltern und ihren Kindern und Enkeln.

Für Kinder und Enkel wird der Nachlass zuerst in bewegliche und unbewegliche Güter aufgeteilt. Anschließend wird der Nachlass unter den Kindern verteilt und es wird je Kind die fällige Steuer berechnet. (Zu beachten: bei Neffen und Nichten wird dagegen zuerst die Steuer berechnet und erst danach der Nachlass unter allen Erben verteilt. Sie erben also zusammen, wodurch sie nicht nur einen höheren Steuersatz zahlen müssen, sondern auch schneller unter die teurere Steuerklasse fallen).

Zwischen Ehegatten und bei Abstammung in direkter Linie (von (Groß)Eltern auf Enkel und Kinder) gelten in der Flämischen Region die folgenden Prozentsätze:

auf den ersten Teilbetrag von 0 bis 50.000 Euro: 3 %;

auf den zweiten Teilbetrag von 50.000 bis 250.000 Euro: 9 %;

auf den dritten Teilbetrag über 250.000 Euro: 27 %.

Direkt an die Enkel vererben: möglich, aber begrenzt auf den verfügbaren Teil

Wer allerdings seine Erbschaft plant, kann sich z. B. dafür entscheiden, einen Teil seines Vermögens direkt an seine Enkel zu vererben.

Zu beachten: Kinder sind pflichtteilberechtigte Erben. Das heißt, dass sie nicht vollständig enterbt werden können. Sie haben mindestens Anspruch auf einen Pflichtteil. Wieviel dieser beträgt, hängt von der Anzahl der Kinder ab: (I) bei einem Kind entspricht der Pflichtteil der Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte frei verteilt werden kann, (II) bei zwei Kindern entspricht der Pflichtteil zwei Drittel, das heißt, dass jedes Kind Anspruch auf ein Drittel des Nachlasses hat und über das letzte Drittel frei verfügt worden kann, (III) bei drei Kindern beträgt der Pflichtteil drei Viertel und jedes Kind hat Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses und der verfügbare Teil ist dann das übrigbleibende Viertel.

Das ist vor allem ein Problem, wenn der pflichtteilberechtigte Erbe seinen Teil in Anspruch nimmt. Wenn Sie eine durchführbare Erbschaftsplanung vorbereiten wollen, beziehen Sie am besten alle Beteiligten (Kinder und Enkel) dabei ein. Wenn Ihre Kinder damit einverstanden sind, dass sie übersprungen werden, können Sie in der Praxis mehr verteilen als den verfügbaren Teil. Sie wissen in diesem Fall, dass sie ihren Pflichtteil nicht im Nachteil ihrer Kinder in Anspruch nehmen wollen.

Direkt an die Enkel vererben: mehr Erben, geringerer Steuersatz

Ein erster Vorteil besteht darin, dass die meisten Erblasser mehr Enkel als Kinder haben. Dadurch wird der Nachlass über eine größere Anzahl von Personen verteilt. Jeder erbt zwar etwas weniger, aber sein Anteil fällt dadurch auch unter einen niedriger versteuerten Teilbetrag und, er zahlt dadurch weniger Steuern.

Beispiel
Herr Peters hat drei Kinder und acht Enkel. Er kann frei verfügen über 288.000 Euro an liquiden Mitteln (Guthaben auf Bankkonten).

Er hinterlässt das Geld seinen drei Kindern: Jedes Kind erhält 96.000 Euro und zahlt darauf Erbschaftssteuern in Höhe von 1.500 Euro (= 3 % auf die ersten 50.000 Euro) + 4.140 Euro (9 % auf die folgenden 46.000 Euro) = 5.640 Euro pro Kind. Die drei Kinder bezahlen zusammen 16.920 Euro Erbschaftssteuern;

Er hinterlässt das Geld seinen acht Enkeln: jeder Enkel erhält 36.000 Euro und zahlt darauf Erbschaftssteuern in Höhe von 1.080 Euro (= 3 % auf 36.000 Euro, vollständig im ersten Teilbetrag). Die acht Enkel zahlen zusammen 8 × 1.080 Euro = 8.640 Euro Erbschaftssteuern;

Ergebnis: indem direkt an die Enkel vererbt wird, werden über 8.000 Euro Steuern gespart. Je mehr vererbt wird, desto größer wird der Unterschied.

Direkt an die Enkel vererben: nur ein Übergang und nur einmal Steuern zahlen

Ein anderer Vorteil besteht darin, dass für den Nachlass nur ein einziges Mal Steuern bezahlt werden. Wenn Sie nichts unternehmen, werden Sie zweimal zur Kasse gebeten. Das Vermögen wird schließlich zweimal übertragen. Ihre Kinder bezahlen für den Teil, den sie von Ihnen erben, danach zahlen Ihre Enkel für dasjenige, was sie von ihren Eltern erben.

Beispiel
Frau Van den Eynde hinterlässt ihrem Sohn 150.000 Euro. Dieser zahlt zu diesem Zeitpunkt 1.500 Euro (3 % auf den ersten Teilbetrag in Höhe von 50.000 Euro) + 9.000 Euro (9 % auf die folgenden 100.000 Euro) = 10.500 Euro Erbschaftssteuer. Ihr Sohn stirbt einige Zeit später und hinterlässt dieselbe Summe (150.000 Euro) seiner einzigen Tochter. Sie zahlt zu diesem Zeitpunkt 10.500 Euro. (Es wird zum zweiten Mal für denselben Betrag gezahlt.) Das Vermögen ist schließlich zweimal auf eine andere Generation übertragen worden. Wenn Frau Van den Eynde das Geld direkt an die Enkel vererbt hatte, wäre die Erbschaftssteuer in Höhe von 10.500 Euro nur einmal statt zweimal fällig gewesen.

Zu beachten

Obwohl die vorliegenden Beispiele für die Flämische Region ausgearbeitet worden sind, gilt diese Überlegung auch für Einwohner der anderen Regionen (Wallonische Region und Hauptstadtregion Brüssel). Auch sie sparen durch das Generation Skipping Erbschaftssteuern. Der genaue Betrag, den sie sparen, wird natürlich variieren, da unterschiedliche Steuersätze gelten.