Investitionsabzug 2015: Prozentsätze bleiben gleich

Unternehmen, die in neue Sachanlagen investieren, haben Recht auf einen Steuervorteil: den Investitionsabzug. Die Ausgaben, die für die neuen Investitionen getätigt wurden, dürfen nämlich teilweise von den steuerpflichtigen Einkünften der Unternehmen abgezogen werden. Sowohl natürliche Personen mit einem Ein-Mann-Geschäft als auch Gesellschaften können davon profitieren. Nachdem die Prozentsätze des Investitionsabzugs in den vergangenen Jahren jeweils verringert wurden, sind sie in diesem Jahr auf dem Stand des Vorjahrs geblieben.

Was ist der Investitionsabzug und wer hat Recht darauf?

Der Investitionsabzug ist ein Steuervorteil, mit dem Unternehmen ermutigt werden wollen, weiterhin u. a. in (I) Forschung und Entwicklung, (II) umweltfreundliche und energiesparende Investitionen und (III) Sicherung zu investieren. Der Vorteil entspricht einem Prozentsatz des Anschaffungs- oder Anlagewerts der Aktiva, in welche ein Unternehmen investiert.

Sowohl natürliche Personen bzw. Unternehmer als auch Gesellschaften können den Investitionsabzug nutzen.

Ein Unternehmen kann zwei Arten wählen: den einmaligen Investitionsabzug (der in einem Mal genutzt wird) und den gestreuten Investitionsabzug (der zeitlich verteilt wird, je nach den Abschreibungen der Aktiva, in welche investiert wurde).

Um für den Investitionsabzug in Betracht zu kommen, muss die Investition die folgenden Bedingungen erfüllen:

die Investition bezieht sich auf materielle oder immaterielle feste Aktiva;

die Aktiva sind zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Verwirklichung neu;

die Investition findet während des steuerpflichtigen Zeitraums statt, nämlich 2015. Der Antrag auf Anwendung des Abzugs muss in der Anzeige erfolgen, die sich auf den steuerpflichtigen Zeitraum bezieht, in welchem die Investition getätigt wurde (für Investitionen im Jahr 2015 ist das die Erklärung, die 2016 eingereicht werden muss);

die Aktiva werden nur für Berufszwecke in Belgien verwendet;

die Aktiva müssen abschreibungsfähig sein und während eines Mindestzeitraums von drei Jahren abgeschrieben werden.

Einmaliger Abzug

Die neuen Prozentsätze, die wir hier aufführen, gelten für Investitionen, die 2015 getätigt wurden (Veranlagungsjahr 2016). Das sind dieselben Prozentsätze wie für das Veranlagungsjahr 2015 (Investitionen im Jahr 2014).

Natürliche Personen

Patente, umweltfreundliche Investitionen für Forschung und Entwicklung, energiesparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Belüftungssystemen in gastronomischen Einrichtungen: 13,5 %

Investitionen in Sicherheit: 20,5 %

andere Investitionen: 3,5 %

Gesellschaften

für alle Gesellschaften

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energiesparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Belüftungssystemen in gastronomischen Einrichtungen und bis zum 31. Dezember 2012 getätigte Investitionen in Ladestationen für elektrische Fahrzeuge: 13,5 %
Zu beachten: Gesellschaften, die den Steuerkredit für Forschung und Entwicklung gewählt haben, profitieren schon von einem anderen steuerlichen Vorteil und können diesen Investitionsabzug nicht mehr in Anspruch nehmen.

Investitionen zur Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen von Getränken und Industrieprodukten: 3 %

für inländische kleine und mittelgroße Betriebe (KMB)

Investitionen in Sicherheit: 20,5 %

andere Investitionen im Jahr 2015: 4 %
Zu beachten: dieser Investitionsabzug gilt nur für Gesellschaften, die klein sind im Sinne von Artikel 15 des Gesellschaftsgesetzbuchs und unter der Bedingung, dass sie den fiktiven Zinsabzug nicht anwenden (Risikokapitalabzug).

für Gesellschaften, die ausschließlich Gewinne aus der Seeschifffahrt erzielen

Investitionen in Seeschiffe: 30 %

Zeitlich gestreuter Abzug

Natürliche Personen/Unternehmer, die am 1. Januar 2015 weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigten, können den gestreuten Absatz anwenden. In diesem Fall beträgt der Abzug jedes Jahr, in welchem diese Investition abgeschrieben wird, 10,5 % der Abschreibung des jeweiligen Jahres.

Dabei gibt es eine Ausnahme für umweltfreundliche Investitionen. Sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften können ohne Berücksichtigung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer von einem gestreuten Absatz profitieren, der  20,5 % der jährlichen Abschreibungen auf umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung beträgt. 

Beantragung der Bescheinigungen

Um den Abzug anwenden zu können, muss bei den zuständigen regionalen Behörden eine Bescheinigung beantragt werden. Nachstehend finden Sie die Adressen der zuständigen Instanzen jeder Region.

Bitte beachten. Einige Angaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr geändert: sie sind fettgedruckt.

Wer ein Attest für umweltfreundliche Investitionen für Forschung und Entwicklung vorlegen muss, kann sich   abhängig vom Ort der Investition - an folgende Behörden wenden:

Flämische Region: Vlaamse Overheid, Departement Leefmilieu, Natuur en Energie, Milieu-integratie en -subsidiëringen, Graaf de Ferraris-gebouw, Koning Albert II-laan 20 bus 8, 1000 Brussel, Tel.: 02/553.80.56 oder 02/553.80.62; Fax: 02/553.80.55, www.lne.be;

Wallonische Region: Service Public de Wallonie, Direction générale opérationnelle Agriculture, Ressources naturelles et Environnement, Chaussée de Louvain 14, 5000 Namur, Tel.: 081/64.96.87, Fax: 081/64.95.33, www.environnement.wallonie.be;

Hauptstadtregion Brüssel: Leefmilieu Brussel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brussel, Tel.: 02/775.76.24, Fax: 02/775.75.05, www.leefmilieubrussel.be.

Wer ein Attest für energiesparende Investitionen vorlegen muss, kann sich   abhängig vom Ort der Investition - an folgende Instanzen wenden:

Flämische Region: Vlaamse Overheid, Vlaams Energieagentschap, Graaf de Ferraris-gebouw, Koning Albert II-laan 20 bus 17, 1000 Brussel, Tel.: 02/553.46.00, Fax: 02/553.46.01, www.energiesparen.be;

Wallonische Region: Service Public de Wallonie, Direction générale opérationnelle Aménagement du Territoire, Logement, Patrimoine et Energie, Département de l'Energie et du Bâtiment durable, Chaussée de Liège 140-142, 5100 Jambes, Tel.: 081/48.63.35, Fax: 081/48.63.03, www.energie.wallonie.be;

Hauptstadtregion Brüssel: Leefmilieu Brussel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brussel, Tel.: 02/563.43.17 oder 02/563.43.54, www.leefmilieubrussel.be.