Was zahlen Sie für die Bekanntmachung von Mitteilungen, Ankündigungen und Urkunden?

Unternehmen und Vereinigungen zahlen ab 1. März 2016 mehr für die Bekanntmachung ihrer Urkunden in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt. Der Tarif für die Veröffentlichung einer Ankündigung ändert sich dagegen im Vergleich zu 2015 nicht. Die Kosten für die Bekanntmachung der Mitteilung, dass der Jahresabschluss eingereicht wurde, im Belgischen Staatsblatt werden gestrichen.

Mitteilungen

Unter der Rubrik 'Mitteilungen' fallen die Bekanntmachungen, dass ein Jahresabschluss oder ein konsolidierter Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt wurde.
Die Kosten, die bei der Hinterlegung eines Jahresabschlusses bezahlt werden müssen, bestehen aus:

den Veröffentlichungskosten, die an die Belgische Nationalbank zu zahlen sind;

den Bekanntmachungskosten für die Veröffentlichung in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt (*);

den Beitrag an den Betriebskosten der Kommission für Buchhaltungsnormen;

den Beitrag an den Betriebskosten des Beratungs- und Kontrollkomitees zur Unabhängigkeit der Kommissare (BKKUK);

21 % Mehrwertsteuer auf die beiden ersten Beträge.

(*) Beachten Sie: Durch ein Gesetz vom 18. Dezember 2015 wurde unser Buchhaltungsrecht auf die Europäische 'Buchhaltungsrichtlinie' abgestimmt. Die Regierung will mit dieser Umsetzung die Verwaltungsaufwendungen für Unternehmen reduzieren. Die Kosten für die Veröffentlichung der Mitteilung, dass der Jahresabschluss eingereicht wurde, im Belgischen Staatsblatt werden gestrichen. Diese Streichung gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

Die Gebühr, die die Nationalbank seit dem 1. Januar 2015 für die Veröffentlichung der Mitteilung, dass ein (konsolidierter) Jahresabschluss eingereicht wurde, im Belgischen Staatsblatt verlangt hat, betrug 61,20 Euro exklusive Mehrwertsteuer.

Ankündigungen

Unter der Rubrik 'Ankündigungen' fallen z. B. die Einladungen zu einer Generalversammlung oder die Ankündigungen von einem Konkurs oder einem Vergleich.
Der an den Verbraucherpreisindex geknüpfte Betrag für die Veröffentlichung von solch einer Ankündigung im Belgischen Staatsblatt bleibt gleich und beträgt also auch im Jahr 2016 wieder 4,70 Euro exklusive Mehrwertsteuer pro Zeile. Mit Mehrwertsteuer ergibt sich ein Betrag von 5,69 Euro. Eine Zeile darf außerdem nicht mehr als 70 Zeichen zählen.
Sie können übrigens den Text besser online eingeben, denn das kostet Sie nichts.

Akten und Urkunden

Mitteilungen und Ankündigungen dürfen nicht mit der Bekanntmachung von Akten und Urkunden verwechselt werden. Die Tarife für die Bekanntmachung einer Akte einer Vereinigung oder eines Unternehmens werden erst am 1. März und nicht am 1. Januar auf den Verbraucherpreisindex abgestimmt. Ihre Rechtsform (Unternehmen oder Vereinigung), der Gegenstand Ihrer Akte (Gründungsurkunde oder Änderungsakte wie Satzungsänderung, Entlassungen und Ernennungen) und die Art und Weise der Hinterlegung (Hinterlegung auf Papier oder elektronische Hinterlegung) bestimmen den Tarif, dass Sie zahlen müssen.

Die Verwaltung des Belgischen Staatsblatts handhabt ab dem 1. März 2016 für Unternehmen die folgenden Tarife (exkl. 21 % MwSt.):
• Gründungsakte hinterlegt auf Papier: € 219,40;
• Gründungsakte elektronisch hinterlegt: € 177,20;
• Änderungsakte hinterlegt auf Papier oder elektronisch: € 128,70.

Vereinigungen ohne Gewinnstreben (VoG), internationale Vereinigungen ohne Gewinnstreben (iVoG), Stiftungen, Organisationen und andere Rechtsformen, die man unter dem allgemeinen Begriff 'Vereinigungen' unterbringen kann, zahlen ab dem 1. März 2016 (exkl. 21 % MwSt.):
• Gründungsakte hinterlegt auf Papier: € 151,90;
• Gründungsakte elektronisch hinterlegt: € 109,70;
• Änderungsakte hinterlegt auf Papier oder elektronisch: € 103,00.