Tranchen in der Personensteuer werden angepasst

Die heftig diskutierte Steuerreform (Tax shift) verfolgt das Ziel, den Steuerdruck von der Besteuerung der Arbeit zur Verbrauchs- und Vermögenssteuer zu verschieben. Die Regierung will dieses Ziel durch eine breite Skala von besonderen Maßnahmen erreichen. Eine davon ist die Erhöhung des Standardsatzes der Quellensteuer auf 27 %. Eine andere Maßnahme ist die Anpassung der Einkommenstranchen in der progressiven Personensteuer.

Die Personensteuer ist eine progressive Steuer

In der Personensteuer wird Ihr Einkommen progressiv besteuert. Das bedeutet, dass Sie mehr Steuern bezahlen müssen, je mehr Sie verdienen.

Im Gesetz gibt es dazu 'Tranchen'. Die niedrigste Tranche wird mit 25 % besteuert, die folgende mit 30 % usw. bis hin zur höchsten Tranche, die zu 50 % besteuert wird. Dadurch zahlen Sie auf die ersten 10.000 EUR, die Sie verdienen, erheblich weniger Steuern, als auf die letzten 10.000 EUR.

Dabei ist zu beachten, dass diese Tranchen nicht gleichmäßig verteilt sind. (Die Progressivität ist also nicht genau in gleich große Beträge von 10.000 EUR aufgeteilt.)

Veranlagungsjahr 2017: die Tranchen werden anders verteilt

Diese progressiven Steuertarife werden in den kommenden Jahren angepasst (ab Veranlagungsjahr 2017, für die Einkünfte von 2016). Oder besser gesagt: die bestehenden Tarife bleiben, aber die Tranchen werden anders verteilt. Z. B. wird die am niedrigsten besteuerte Tranche verbreitert. Dadurch entsteht Ihnen unmittelbar ein (kleiner) Profit.

Für die Einkünfte von 2016 sieht die Verteilung folgendermaßen aus (die genannten Beträge wurden mit dem Verbraucherpreisindex für das Veranlagungsjahr 2017 verknüpft):

25 % auf die erste Tranche bis 10.860 EUR;

30 % auf die zweite Tranche von 10.860 EUR bis 12.470 EUR;

40 % auf die dritte Tranche von 12.470 EUR bis 20.780 EUR;

45 % auf die vierte Tranche von 20.780 EUR bis 38.080 EUR;

50 % auf die fünfte Tranche über 38.080 EUR.

Die Verbreiterung der ersten Tranche bringt unmittelbar einen Vorteil ein. Für das Veranlagungsjahr 2016 (Einkünfte aus dem Jahr 2015) geht die erste Tranche nur bis 8.710 EUR.

Beispiel
Rik hat ein Einkommen in Höhe von 10.860 EUR.
Im Veranlagungsjahr 2016 (Einkünfte 2015) zahlt er darauf:
• 8.710 à 25 % = 2.177,50 EUR
• (10.860 - 8.710) à 30 % = 645 EUR
• Insgesamt = 2.822,50
Im Veranlagungsjahr 2017 (Einkünfte 2016) zahlt er auf dasselbe Einkommen:
• 10.860 à 25 % = 2.715 EUR
Er bezahlt also 107,50 EUR weniger Steuern.

Veranlagungsjahre 2019 und 2020: weitere Anpassung der Tranchen

Die Anpassung, die dieses Jahr erfolgt, ist nur der erste Schritt. In der Zukunft wird noch weiter an der Verteilung der Tranchen gearbeitet. Es fällt auf, dass die Tranche von 30 % wegfällt. Alles, was bisher zu 30 % versteuert wurde, wird ab dann mit unter die billigere erste Tranche von 25 % fallen. Mit anderen Worten: die erste Tranche wird dermaßen verbreitert, dass sie die 30-%-Tranche schluckt. Es bleiben also nur noch vier Tranchen übrig.

Außerdem wird auch die Tranche von 40 % etwas breiter und die von 45 % etwas schmaler.

Für das Veranlagungsjahr 2019 (Einkünfte 2018) sieht die Verteilung der Tranchen folgendermaßen aus (bei diesen Beträgen wird noch der Verbraucherpreisindex für 2017 berücksichtigt, weil der Index für 2019 noch nicht bekannt ist).

25 % auf die erste Tranche bis 12.470 EUR;

40 % auf die zweite Tranche von 12.470 EUR bis 21.400 EUR;

45 % auf die dritte Tranche von 21.400 EUR bis 38.080 EUR;

50 % auf die vierte Tranche über 38.080 EUR.

Auch diese zweite Anpassung der Tranchen wird dem Steuerpflichtigen noch einen kleinen Vorteil einbringen.

Schließlich wird ab dem Veranlagungsjahr 2020 noch eine weitere Ausweitung der Tranche von 40 % oder eine Verschmälerung der Tranche von 45 % durchgeführt. Die zweite Tranche von 40 % wird dann von 12.470 EUR bis 22.000 EUR reichen. Was noch einen zusätzlichen Vorteil einbringt.

Die höchste Tranche von 50 % bleibt unverändert.