Was können Sie mit (elektronischen) Öko-Schecks kaufen?

Nach den Mahlzeitschecks sind seit dem 1. Januar 2016 auch elektronische Öko-Schecks im Umlauf. Das System für die Ausgabe von elektronischen Öko-Schecks ist mit dem der elektronischen Mahlzeitschecks identisch. Auch Öko-Schecks in Papierform sind noch immer möglich. Die Öko-Schecks können nicht nur zum Erwerb und zur Montage von umweltfreundlichen Produkten dienen, sondern auch zu deren Wartung und Reparatur.

Bedingungen und Vorteile

Der Öko-Scheck ist ein außertariflicher Vorteil für Beschäftigte im Privatsektor. Er ist ein Zahlungsmittel für den Erwerb von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen. Ob Ihre Arbeitnehmer Öko-Schecks erhalten, hängt davon ab, was im kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) Ihrer Branche oder Ihres Unternehmens vereinbart worden ist. Wenn kein KAA existiert, kann die Gewährung von Öko-Schecks auch im individuellen Arbeitsvertrag geregelt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Öko-Schecks nicht als Lohn betrachtet und sind von der Steuer befreit.
Neben den bestehenden Bedingungen für Öko-Schecks in Papierform (schriftlich festgelegt, Wert pro Scheck maximal 10 Euro, auf Namen des Arbeitnehmers, befristete Gültigkeitsdauer bis 24 Monate und beschränkte Nutzung, kein Umtausch in Geld, Höchstbetrag von 250 Euro pro Jahr) gelten besondere Bedingungen für elektronische Öko-Schecks: Angabe auf dem Lohnzettel; Möglichkeit zur Kontrolle des Saldos; Bestellung bei einem zugelassenen Emittenten; keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitnehmer bei Diebstahl oder Verlust.

Der große Unterschied zwischen elektronischen Öko-Schecks und jenen in Papierform ist die Art und Weise der Auszahlung. Elektronische Öko-Schecks werden auf einem Öko-Scheckkonto gutgeschrieben. Auf diesem Konto werden die Schecks von einem zugelassenen Emittenten gebucht und verwaltet, sodass die Arbeitnehmer die Schecks mit einer Bezahlkarte als Zahlungsmittel nutzen können.

Die Vorteile liegen auf der Hand: bürokratische Vereinfachung, Kostensenkung, Erhöhung der Kaufkraft um einen besonderen Vorteil, Eliminierung des Verlustrisikos, Rückverfolgbarkeit der Schecks ...

Momentan werden die Öko-Schecks von zwei Privatunternehmen emittiert: Edenred und Sodexo. Wer seinen Arbeitnehmern Öko-Schecks gewähren will, muss diese bei einem dieser beiden Emissionsfirmen bestellen.
Beachten Sie, dass Händler nicht verpflichtet sind, Öko-Schecks als Zahlungsmittel anzunehmen. Händler, die Öko-Schecks akzeptieren wollen, müssen sich bei Edenred und Sodexo anmelden. Anhand eines Aufklebers an ihrem Schaufenster geben sie an, dass sie Öko-Schecks annehmen.

Neue Aufstellung seit dem 1. März 2016

Mit Öko-Schecks können nur bestimmte umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen erworben werden, die auf einer offiziellen und geschlossenen Liste aufgeführt werden. Die Sozialpartner beurteilen alle zwei Jahre, ob diese Aufstellung inhaltlich überarbeitet werden muss. Der Nationale Arbeitsrat (NAR) hat inzwischen den KAA Nr. 98 in Bezug auf die Öko-Schecks beschlossen. Die neue Liste ist am 1. März 2016 in Kraft getreten.

Die offizielle Liste beruht noch immer auf den folgenden sieben Kategorien:
1. Energieeinsparung wie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung von Geräten, die den Verbraucher über seinen Energieverbrauch aufklären, und Geräten, welche Energie aufzeichnen und messen;
2. erneuerbare Energie wie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung von elektrischen Geräten, die ausschließlich mit Sonnenenergie oder manuell erzeugter Energie betrieben werden;
3. Wassereinsparung und -aufbereitung wie Erwerb und Montage von Sparduschköpfen sowie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung von Wiederaufbereitungstanks für Regenwasser;
4. Förderung von nachhaltiger Mobilität wie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung von Rußfiltern in Diesel-Pkws mit Baujahr bis einschließlich 2005 sowie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung einer LPG-Anlage in Pkws;
5. Abfallverwertung wie der Erwerb von aufladbaren, tragbaren NiMH-Batterien und Ladegeräten für derartige Batterien und der Erwerb von Kompostfässern oder -behältern;
6. Förderung von Ökodesign wie Erwerb, Montage, Reparatur und Wartung von Erzeugnissen und Dienstleistungen mit dem europäischen Umweltzeichen oder dem EU-Logo für biologische Fertigung;
7. Förderung des Naturschutzes wie der Erwerb von Bäumen und Pflanzen im Freien, Blumenzwiebeln und Saatgut für Beete im Freien, nicht motorisierten Gartengeräten, Blumenerde, Humus und Kompost, welche die Bedingungen der Regionen erfüllen, sowie Düngemitteln mit Biogarantie.

Während es bei der alten Liste mit Ökoprodukten um den Erwerb und die Montage von umweltfreundlichen Erzeugnissen ging, ist die neue Liste um die Wartung und die Reparatur von umweltfreundlichen Erzeugnissen erweitert worden. Das gilt z. B. für Solarzellen, Hochertragskessel, Fahrräder, Energiemessgeräte, Rußfilter und LPG-Anlagen. Die Wartung bezieht sich nicht nur auf die Reinigung dieser Produkte, sondern auch auf die Aufwendungen, die notwendig sind, um diese Produkte in einwandfreiem Zustand zu halten und den Alterungsprozess aufzuhalten.

Mahlzeitschecks nur noch elektronisch

Im Gegensatz zu den Ökoschecks in Papierform, die bestehen bleiben, wurden die Mahlzeitschecks in Papierform vollständig aus dem Verkehr genommen. Seit dem 1. Januar 2016 können Ihre Arbeitnehmer ihre Einkäufe nur noch mit elektronischen Mahlzeitschecks bezahlen.