Neue Gehaltsgrenzen bei der Pfändung oder Übertragung ab 1. Januar
Wenn Ihr Arbeitnehmer Schulden hat, kann es vorkommen, dass ein Gläubiger sich
an den Arbeitgeber wendet, damit dieser einen Teil des Gehaltes an ihn statt an
den Arbeitnehmer weiterleitet. Es bestehen hingegen Grenzen für diese Pfändung,
und diese Grenzen werden jährlich indexiert.
Arten von Lohnpfändung
Üblicherweise wird unterschieden zwischen der Pfändungsvollstreckung bei Dritten
und der Sicherungspfändung. Wie man aus der Bezeichnung ableiten kann, muss der
Arbeitgeber bei einer Sicherungspfändung die Beträge sperren und darf diese
nicht dem Arbeitnehmer zahlen. Bei einer Pfändungsvollstreckung müssen Beträge
nicht nur gesperrt werden, sondern an den anspruchsberechtigten Gläubiger
gezahlt werden.
Die Gehaltsübertragung ergibt sich häufig aus einer Vereinbarung zwischen dem
Arbeitnehmer und einer anderen Person (beispielsweise einem Geldinstitut), wobei
der Arbeitnehmer den übertragungsfähigen Anteil seines Gehaltes als Eigentum
überträgt. Somit wird das Geldinstitut zum Eigentümer des Gehaltes und zugleich
auch zum Gläubiger des Arbeitgebers.
Was ist ein Gehalt?
Das Gerichtsgesetzbuch beschreibt Gehalt als: Beträge, die in Anwendung eines
Arbeitsverhältnisses, eines Lehrvertrags, eines Statuts oder eines Abonnements
gezahlt werden, und die Personen ausbezahlt werden, die für ein Gehalt unter der
Leitung einer anderen Arbeit verrichten außerhalb eines Arbeitsverhältnisses,
und das Urlaubsgeld, das kraft der Gesetzgebung für den Jahresurlaub ausbezahlt
wird.
Damit werden beispielsweise bezeichnet:
das eigentliche Gehalt (abzüglich des LISS-Beitrags, der Quellensteuer und
sonstiger Einbehaltungen wie der Gruppenversicherung)
Provisionen
Kündigungsentschädigungen (Abfindungen)
Endjahresprämien oder der dreizehnte Monat und
Urlaubsgeld.
Aber auch Arbeitslosengeld, Ausschüttungen von Existenzsicherungsfonds,
Auszahlungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Unterbrechungszahlungen im Falle
der Unterbrechung der beruflichen Laufbahn usw. fallen unter diese
Begrifflichkeit.
Das Gerichtsgesetzbuch bestimmt auch, was nicht gepfändet werden darf:
Familienzulagen, Unterstützungszahlungen für in ihrer Bewegungsfreiheit
eingeschränkte Personen, Beträge vom Öffentlichen Sozialhilfezentrum...
Grenzen
Der Betrag, der gepfändet werden darf, ist begrenzt. Um dem Arbeitnehmer ein
Mindesteinkommen zu gewährleisten, kann ein gewisser Gehaltsanteil nicht
gesperrt werden. Dieser Anteil ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der
Betrag, unter dem das Gehalt vollkommen gepfändet oder übertragen werden kann,
wird jährlich indexiert.
Ab 1. Januar 2022 gelten die folgenden Gehaltsschwellen. Wir geben erst das
Nettomonatseinkommen 2022 in Euro und anschließend den Prozentsatz der Berufs-
oder Ersatzeinkommen an, die für eine Pfändung oder Übertragung in Betracht
gezogen werden können:
Berufseinkommen:
bis 1.186: 0%
1.186,01 1.274: 20%
1.274,01 1.406: 30%
1.406,01 1.538: 40%
über 1.538: 100%
Ersatzeinkommen:
bis 1.186: 0%
1.186,01 1.274: 20%
1.274,01 1.538: 40%
über 1.538: 100%
Diese Gehaltsschwellen werden um 73 Euro für jedes Kind zu Lasten erhöht.
Ein Kind ist eine Person zu Lasten, wenn das Einkommen des Kindes 2020 unter dem
folgenden Betrag bleibt, je nach seinem Statut:
einwohnend: 3.340 Euro
alleinstehend: 4.825 Euro
behindert: 6.117 Euro
Corona
2020 und Anfang 2021 wurden die Pfändungsschwellen gleichzeitig um 20 % erhöht,
und zwar für einen besseren Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie. Seit 1. Oktober 2021 findet diese Erhöhung nicht mehr
statt.