Hinterlegung des Jahresabschlusses für VoG: Tarife ab 1. Januar 2014

Die Kosten für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVog) und Stiftungen sind an den Index der Verbraucherpreise geknüpft. Der Betrag, der jeweils gezahlt werden muss, hängt von der Art und Weise ab, wie die Vereinigung oder Stiftung ihren Jahresabschluss hinterlegt. Hier sind die neuen Tarife für 2014.

Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Vereinigungen

Große und sehr große Vereinigungen müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank hinterlegen. Unter Vereinigungen werden die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVoG), die privaten Stiftungen und die gemeinnützigen Stiftungen verstanden.

Eine Vereinigung oder Stiftung wird als sehr groß betrachtet, wenn beim Abschluss des Geschäftsjahres:

der Jahresdurchschnitt ihrer Belegschaft (in Vollzeitäquivalenten) mehr als 100 beträgt oder

sie mindestens zwei der folgenden Grenzwerte überschreitet:

Jahresdurchschnitt der Belegschaft (in Vollzeitäquivalenten): 50

Einnahmen pro Jahr, außer außerordentliche Einnahmen (exkl. MwSt.): 7.300.000 Euro

Bilanzsumme: 3.650.000 Euro

Eine Vereinigung oder Stiftung ist groß, wenn sie beim Abschluss des Geschäftsjahres mindestens zwei der folgenden Grenzwerte erreicht oder überschreitet:

Jahresdurchschnitt der Belegschaft (in Vollzeitäquivalenten): 5

Einnahmen pro Jahr, außer außerordentliche Einnahmen (exkl. MwSt.): 312.500 Euro

Bilanzsumme: 1.249.500 Euro.

Große und sehr große Vereinigungen und Stiftungen müssen ihren Jahresabschluss nach dem verkürzten oder dem vollständigen Modell des Jahresabschlusses für Vereinigungen und Stiftungen aufsetzen.

Kleine Vereinigungen und Stiftungen dürfen eine vereinfachte Buchhaltung führen und müssen ihren Jahresabschlusses nicht bei der Nationalbank, sondern bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts hinterlegen.

Vereinigungen, die ihren Jahresabschluss bei de Nationale Bank in beiden Landessprachen hinterlegen, zahlen dafür zweimal Hinterlegungskosten.

Im Gegensatz zu den Unternehmen sind die Vereinigungen in der Regel nicht verpflichtet, ihren Jahresabschluss elektronisch zu hinterlegen. Bei verspäteter Hinterlegung sind für die Vereinigungen auch keine Tarifzuschläge vorgesehen, wie das bei den Unternehmen der Fall ist.

Übersicht über die Tarife 2014

VoG, iVoG und Stiftungen, die einen Jahresabschluss hinterlegen müssen, zahlen ab 1. Januar 2014 die folgenden Tarife in Euro (exkl. 21 % MwSt.):

über das Internet in der Form einer strukturierten Datei (xbrl): 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

über das Internet im PDF-Format: 115,40 Euro (114,70 Euro im Jahr 2013)

per Post oder am Schalter in Papierform: 121,20 Euro (120,40 Euro im Jahr 2013)

korrigierte Hinterlegung: 63,50 Euro (63,10 Euro im Jahr 2013)

Die Jahresabschlüsse der letzten fünf Kalenderjahre und des laufenden Kalenderjahres können Sie kostenlos einsehen auf der Website der Bilanzzentrale > Jahresabschlüsse konsultieren.