Tarife für die Bekanntmachung von Urkunden, Mitteilungen und Ankündigungen

Die an den Verbraucherpreisindex geknüpften Beträge für die Bekanntmachung eines Gesellschaftsvertrags und einer Änderungsurkunde sind seit dem 14. Februar 2014 bekannt. Die Preise für die Bekanntmachung der Urkunden von juristischen Personen werden ab jetzt nicht mehr am 1. Januar auf den Verbraucherpreisindex abgestimmt, sondern erst am 1. März. Die Preise für die Bekanntmachung von Mitteilungen oder Ankündigungen werden allerdings noch am 1. Januar an die Entwicklung des Indexes angepasst.

Tarife der Verwaltung des Belgischen Staatsblatts für Urkunden

Unternehmen und Vereine, die bei der Kanzlei des Handelsgerichts bestimmte Urkunden einreichen müssen, haben dazu besondere Formulare zu verwenden. Diese Formulare können auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz heruntergeladen werden.

Nach der Hinterlegung erfolgt die Bekanntmachung in den Beilagen des Belgischen Staatsblatts. Der Betrag, der für diese Bekanntmachung bezahlt werden muss, hängt von der Rechtsform ab und ist der Gegenstand der Urkunde. Es gibt einen Tarif für einen Gesellschaftsvertrag und einen für eine Änderungsurkunde. Zum ersten Mal gibt es auch einen Tarif für elektronisch hinterlegte Akten. Unternehmen und Vereine bezahlen aufgrund der Verknüpfung mit dem Verbraucherpreisindex ab dem 1. März 2014 etwas mehr für die Bekanntmachung ihrer Urkunden.

Die Gebühren für die Bekanntgabe von Urkunden in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt betragen ab dem 1. März 2014:

1. für Unternehmen:

216,50 Euro bzw. 261,965 Euro inklusive 21 % MwSt. für einen Gesellschaftsvertrag in Papierform;

174,90 Euro bzw. 211,629 Euro inklusive 21 % MwSt. für einen elektronischen Gesellschaftsvertrag;

127,00 Euro bzw. 153,67 Euro inklusive 21 % MwSt. für eine Änderungsurkunde.

2. für (internationale) Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, Stiftungen, Organisationen und andere Rechtsformen, die man unter dem allgemeinen Begriff „Vereinigungen“ zusammenfassen kann:

149,90 Euro bzw. 181,379 Euro inklusive 21 % MwSt. für eine Gründungsurkunde in Papierform;

108,30 Euro bzw. 131,043 Euro inklusive 21 % MwSt. für eine elektronische Gründungsurkunde;

101,60 Euro bzw. 122,936 Euro inklusive 21 % MwSt. für eine Änderungsurkunde.

Tarife der Verwaltung des Belgischen Staatsblatts für Mitteilungen und Ankündigungen

Der Tarif, den die Nationalbank ab dem 1. Januar 2014 für eine Bekanntmachung einer Hinterlegung des (konsolidierten) Jahresabschlusses im Belgischen Staatsblad verlangt, beträgt 61,20 Euro bzw. 74,05 Euro inklusive 21 % MwSt.

Eine Ankündigung im Belgischen Staatsblatt kostet 4,70 Euro bzw. 5,69 Euro inklusive 21 % MwSt. pro Zeile von höchstens 70 Zeichen (u. a. für die Einladung zur Hauptversammlung, die Ankündigung eines Konkurses oder eines Liquidationsbonus). Die Veröffentlichung ist kostenlos, wenn Sie den Text online eingeben.