Investitionsabzug 2014: Prozentsätze sinken erneut

Unternehmen, die in neue Sachanlagen investieren, haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung. Die Beträge, mit denen neue Investitionen getätigt werden, können schließlich teilweise von den steuerpflichtigen Einkünften der Unternehmen abgezogen werden (sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Gesellschaften). Diese steuerliche Gunstmaßnahme wird „Investitionsabzug“ bezeichnet. Obwohl der Staat Investitionen fördern will, sinken die meisten Prozentsätze für Investitionen im Jahr 2014 erneut um 1 %. Wir nennen Ihnen alle Prozentsätze für dieses Jahr.

Zur Erinnerung: Investitionsabzug, was ist das und für wen?

Der Investitionsabzug entspricht einem Prozentsatz des Anschaffungs- oder Anlagewertes der Aktiva, in die ein Unternehmen investiert. Je nach der Art der Anlagen variiert der Prozentsatz. Die Prozentsätze werden jährlich angepasst und die meisten sinken auch dieses Jahr wieder um einen Prozentpunkt. Die neuen Prozentsätze, die wir hier wiedergeben, gelten für Investitionen im Laufe dieses Jahres (Einkünfte 2014, Veranlagungsjahr 2015).

Sowohl Unternehmer als auch Gesellschaften können den Investitionsabzug nutzen.

Die Unternehmen haben die Wahl zwischen dem einmaligen Investitionsabzug (der auf einmal aufgebraucht wird) und dem gestreuten Investitionsabzug (der zeitlich verteilt wird, je nachdem, auf welche Weise die Anlagen, in die investiert wurde, abgeschrieben werden).

Um für den Investitionsabzug in Betracht zu kommen, muss die Investition die folgenden Bedingungen erfüllen:

die Investition bezieht sich auf materielles oder immaterielles Anlagevermögen;

die Anlagen sind zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Verwirklichung in neuem Zustand;

die Investition findet während des Steuerzeitraums statt, nämlich im Jahr 2014. Der Antrag auf Anwendung des Abzugs muss in der Steuererklärung erfolgen, die sich auf den steuerpflichtigen Zeitraum bezieht, in welchem Sie die Investition getätigt haben (bei Investitionen im Jahr 2014 handelt es sich dabei um die Erklärung, die im Jahr 2015 eingereicht werden muss);

die Anlagen werden ausschließlich für berufliche Zwecke in Belgien verwendet;

die Anlagen müssen abschreibbar sein und über einen Mindestzeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.

Einmaliger Abzug

Die geänderten Tarife wurden fett dargestellt. Die Tarife, die für Investitionen gelten, die im Jahr 2013 getätigt wurden, stehen zwischen Klammern: Diese werden für die Steuererklärungen des Jahres 2014 benötigt (über die Einnahmen und Ausgaben des vorigen Jahres).

Natürliche Personen

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Belüftungssysteme in Hotels und Gaststätten und bis zum 31. Dezember 2012 getätigte Investitionen in Ladestationen für Elektrofahrzeuge: 13,5 % (14,5 %);

Investitionen in Sicherheit: 20,5 % (21,5 %);

sonstige Investitionen: 3,5 % (4,5 %).

Gesellschaften

für alle Gesellschaften

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Belüftungssysteme in Hotels und Gaststätten und bis zum 31. Dezember 2012 getätigte Investitionen in Ladestationen für Elektrofahrzeuge: 13,5 % (14,5 %);

Investitionen zur Förderung der Wiederverwertung von Verpackungen von Getränken und Industrieprodukten: 3 % (3 %, dieser Prozentsatz ändert sich nicht).

für inländische kleine und mittlere Betriebe (KMB)

Investitionen in Sicherheit: 20,5 % (21,5 %);

andere Investitionen in den Jahren 2014 oder 2015, wenn das Unternehmen keinen fiktiven Zinsabzug anwendet: 4 % (dieser Abzug wurde für Investitionen in den Jahren 2014 und 2015 eingeführt, sodass es keinen Prozentsatz für 2013 gibt).

für Gesellschaften, die ausschließlich Gewinne in der Seeschifffahrt erzielen

Investitionen in Seeschiffe: 30 % (30 %, dieser Prozentsatz ändert sich nicht).

Bei Patenten und umweltfreundlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung müssen sich die Gesellschaften zwischen dem einmaligen Abzug und der Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung entscheiden.

Gestreuter Abzug

Nur Steuerpflichtige, die am ersten Tag des steuerpflichtigen Zeitraums (das ist der 1. Januar 2014) weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, können diesen gestreuten Abzug anwenden. In diesem Fall beträgt der Abzug für diese Anlagen einheitlich 10,5 % (11,5 %) der Abschreibungen, die für jeden steuerpflichtigen Zeitraum angenommen werden.

Es gibt eine Ausnahme für umweltfreundliche Investitionen. Ohne Rücksicht auf die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer können Sie von einem gestreuten Abzug profitieren, der 20,5% (21,5 %) der jährlichen Abschreibungen auf umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung beträgt.

Anforderung von Bescheinigungen

Um den Abzug anwenden zu können, muss bei den zuständigen Regionalbehörden eine Bescheinigung angefordert werden. Nachstehend sind die Adressen der zuständigen Instanzen jeder Region aufgeführt. 
Bitte beachten: Einige Angaben haben sich um Vergleich zum vorigen Jahr geändert. Diese sind fett gedruckt.

Wer eine Bescheinigung für umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung vorlegen muss, kann sich je nach dem Ort der Investition wenden an:

die Flämische Region: Vlaamse Overheid, Departement Leefmilieu, Natuur en Energie, Milieu-integratie en -subsidiëringen, Graaf de Ferraris-gebouw, Koning Albert II-laan 20 bus 8, 1000 Brussel, Tel. 02/553 03 11, Fax. 02/553 80 55, www.lne.be;

die Wallonische Region: Service Public de Wallonie, Direction générale opérationnelle Agriculture, Ressources naturelles et Environnement, Chaussée de Louvain 14, 5000 Namur, Tel. 081/64 96 87, Fax. 081/64 95 33, www.environnement.wallonie.be;

die Brüsseler Hauptstadtregion: Brussels Instituut voor Milieubeheer, Gulledelle 100, 1200 Brussel, Tel. 02/775 75 22, Fax. 02/775 76 21, www.leefmilieubrussel.be.

Wer eine Bescheinigung für energieeinsparende Investitionen vorlegen muss, kann sich je nach dem Ort der Investition an die folgenden Instanzen wenden:

die Flämische Region: Vlaamse Overheid, Vlaams Energieagentschap, Koning Albert II-laan 20 bus 17, 1000 Brussel, Tel. 02/553 46 00, Fax. 02/553 46 01, www.energiesparen.be;

die Wallonische Region: Service Public de Wallonie, Direction générale opérationnelle Aménagement du Territoire, Logement, Patrimoine et Energie, Département de l'Energie et du Bâtiment durable, Chaussée de Liège 140-142, 5100 Jambes, Tel. 081/48 63 35, Fax 081/48 63 03, www.energie.wallonie.be;

die Brüsseler Hauptstadtregion: Brussels Instituut voor Milieubeheer, Gulledelle 100, 1200 Brussel, Tel. 02/563 43 17 und 02/563 43 54, Fax: 02/563 43 26, www.leefmilieubrussel.be.