Steuerkredit für die Zunahme von Eigenkapital

Um Steuerpflichtige zu ermutigen, ihr Eigenkapital anwachsen zu lassen, wurde in der Einkommenssteuer ein Steuerkredit eingeführt. Diese Steuergutschrift wird Händlern, Gewerbetreibenden, Landwirten und Freiberuflern gewährt, die ihr Eigenkapital verstärken, indem sie Investitionen tätigen oder ihre Schulden abbauen.

Für wen?

Der Steuerkredit gilt im Rahmen der Einkommenssteuer für jeden Steuerpflichtigen, der Gewinne oder Erträge erzielt. Das reicht von einem Schlachter mit einem Ein-Mann-Geschäft bis hin zu einem Klempner, einem Landwirt, der Inhaberin einer Boutique oder einem Arzt oder Rechtsanwalt.

Was?

Der Steuerkredit soll Steuerpflichtige belohnen, die ihr Eigenkapital aufstocken, und beträgt 10 % des Zuwachses bei einem absoluten Höchstwert von 3.750 EUR.

Wenn der Steuerpflichtige kein ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen hat, um die Steuergutschrift vollständig zu verrechnen, wird der Kredit auf die folgenden drei Veranlagungsjahre übertragen.

Wie wird der Zuwachs berechnet?

Am Ende des Steuerzeitraums wird geprüft, welcher Wert höher ist:

die positive Differenz zwischen dem Steuerwert der Aktiva und dem Gesamtbetrag der Schulden mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die sich auf die ausgeübte Berufstätigkeit beziehen; UND

die höchste 'positive Differenz', die am Ende einer der drei vorhergehenden Steuerzeiträumen bestand.

Das Wachstum kann demnach sowohl durch eine Erweiterung des Anlagevermögens als auch den Abbau der Verbindlichkeiten entstehen.

Beispiel

Um den Steuerkredit für das Veranlagungsjahr 2014 zu berechnen, benötigen wir die folgenden Zahlen:

(A) sind die Aktiva am Ende des steuerpflichtigen Zeitraums

(S) sind die Schulden am Ende des steuerpflichtigen Zeitraums

(D) ist die positive Differenz

Ende 2010: (A) 140.000 - (S) 90.000 = (D) 50.000

Ende 2011: (A) 110.000 - (S) 75.000 = (D) 35.000

Ende 2012: (A) 130.000 - (S) 90.000 = (D) 40.000

Ende 2013: (A) 170.000 - (S) 85.000 = (D) 85.000

Die höchste positive Differenz aus den drei vorhergehenden Jahren (hier 50.000 aus dem Jahr 2010) muss von der positiven Differenz von 2013 (85.000) abgezogen werden = 85.000 - 50.000 = 35.000.

10 % dieser 35.000 bilden dann den gewährten Steuerkredit = 3.500 EUR.

Formalitäten

Der Steuerpflichtige muss seiner Erklärung zwei Unterlagen beilegen:

ein Verzeichnis 276 J;

eine Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass er seine Sozialsicherheitsbeiträge für Selbstständige bezahlt hat.