Körperschaftssteuererklärung Veranlagungsjahr 2014 (1): nur noch elektronisch

Die Erklärungen über die Körperschaftssteuer müssen zum 30. September 2014 eingereicht werden. Ab diesem Veranlagungsjahr (2014) ist das nur noch elektronisch über Biztax möglich. Die obligatorische Online-Erklärung wird damit um ein Jahr vorverlegt. Für die Steuer der juristischen Personen und die BNI-Gesellschaften tritt diese Verpflichtung erst im folgenden Jahr in Kraft.

Regel

Ab diesem Veranlagungsjahr hat die Körperschaftssteuererklärung online über die Biztax-Applikation zu erfolgen (zu vergleichen mit Tax-on-Web bei der Lohn- und Einkommenssteuer). Auch die Gesellschaften, die bisher ihre Erklärung weiterhin in Papierform eingereicht haben, werden jetzt also auf die elektronische Version umsteigen müssen.

Ausnahmen

Doch keine Regel ohne Ausnahme: wenn die Gesellschaft oder der Bevollmächtigte, der die Erklärung einreichen soll, nicht über die notwendige EDV-Technik verfügt, darf die Erklärung trotzdem noch in Papierform eingereicht werden.

Wenn Sie Ihre Unterlagen in Papierform einreichen wollen, müssen Sie (jedes Jahr) eine unterzeichnete schriftliche Erklärung bei Ihrem örtlichen Kontrollamt vorlegen. Daraufhin werden Ihnen die entsprechenden Formulare zugesandt.

Wie funktioniert Biztax?

Als erstes melden Sie sich im System an. Dazu benötigen Sie Ihren e-ID oder ein digitales Zertifikat. Anschließend muss die Gesellschaft, für die Sie die Erklärung einreichen, identifiziert werden. Das geschieht automatisch auf der Grundlage der Unternehmensnummer.

Beim Ausfüllen können Sie auf zwei Weisen vorgehen:

die Erklärung online manuell ausfüllen: in diesem Fall raten wir Ihnen allerdings, die Erklärung sorgfältig auf Papier vorzubereiten, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen;

die Erklärung elektronisch mit einem Softwareprogramm vorbereiten (es gibt verschiedene dieser Eingabeprogramme): danach können Sie die ausgefüllte Erklärung hochladen.

Biztax prüft die von Ihnen eingegebenen Beträge. Außerdem wird verglichen, ob die ausgefüllten Beträge auch mit den steuerlichen Beilagen übereinstimmen, die Sie einreichen müssen (z. B. 276W3 für zusätzliche Mitarbeiter, die als Exportleiter beschäftigt sind, 276K gestaffelte Besteuerung von Mehrwerten). Wenn die Zahlen nicht stimmen, löst Biztax eine Fehlermeldung aus und Sie können die Erklärung nicht einreichen. Eine spätere Nachsendung der Beilagen auf Papier oder als PDF-Datei ist nicht mehr möglich.

Bitte beachten: Biztax prüft nur, ob die Zahlen korrekt sind. Wenn Sie Ihre Erklärung steuerlich „optimieren“ wollen, müssen Sie vorher Ihren Steuerberater konsultieren.

Sonstige Einkommensteuern

Nur in der Körperschaftssteuer ist die elektronische Erklärung jetzt schon obligatorisch:

die Steuererklärung für juristische Personen und die gebietsfremden Gesellschaften müssen erst ab dem kommenden Veranlagungsjahr elektronisch erfolgen;

für Unternehmer, die einen Einmannbetrieb statt einer Gesellschaft führen, gilt weiterhin die Regelung der Personensteuer: Die Erklärung darf elektronisch über Tax-on-Web oder in Papierform eingereicht werden.