Rentensparverträge: was und wie?

Wer im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen möchte, darf sich nicht nur auf seine gesetzliche Rente verlassen. Selbst sparen lautet die Devise. Glücklicherweise wird das Sparen auch vom Staat gefördert. Wer einen Rentensparvertrag hat, erhält schließlich eine steuerliche Ermäßigung in Höhe von 30 % auf einen gesparten Betrag von (in diesem Jahr) bis zu 950 EUR. Das ergibt eine Steuerermäßigung um 285 EUR.

Was bedeutet Rentensparen?

Rentensparverträge sind eine steuerlich attraktive Sparanlage, die für Sie als Steuerpflichtiger möglich ist. Die von Ihnen eingezahlten Beträge berechtigen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu einer Steuerermäßigung.

Es gibt zwei Arten von Rentensparverträgen:

über einen risikovollen Rentensparfonds bei einer Bank: solch ein Fonds garantiert keinen Mindestertrag. Praktisch legen Sie (über Ihre Bank) Ihr Geld an. Das bedeutet, dass Sie einen größeren Ertrag erzielen können, aber auch, dass Sie das Risiko eingehen, ein Teil Ihres Geldes zu verlieren. Bei den Rentensparfonds können Sie dann noch einmal zwischen Fonds mit einem geringen, durchschnittlichen oder hohen Risiko wählen. Natürlich gilt hier die Regel: je höher das Risiko, desto höher die potentielle Rendite.

über eine sichere Rentensparversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft, die mehr Garantien bietet.

Sie haben die volle Freiheit, eines der beiden Systeme zu wählen (Fonds oder Versicherung). Es gibt keine eindeutige Regel, die besagt, dass das eine System besser sei als das andere. Beide werden steuerlich gleich behandelt. Es gibt also eigentlich nur ein ausschlaggebendes Kriterium: Ihren Charakter, ob Sie risikofreudig sind oder nicht. Trotzdem geben wir Ihnen gerne noch den folgenden Ratschlag mit auf den Weg: Wer noch jung ist, kann sich mehr Risiken erlauben und tut vielleicht gut daran, in einen Rentensparfonds einzusteigen (ist problemlos bis zum Alter von 45 Jahre möglich), wer schon etwas älter wird und sich dem Ruhestand nähert, kann sich vielleicht besser für mehr Sicherheit entscheiden und eine Versicherung abschließen.

Während des Sparens

Die Prämien, die Sie bezahlen, berechtigen Sie zu einer Steuerermäßigung um 30 %. Im Jahr 2014 können Sie maximal 950 EUR sparen. Das heißt: wenn Sie mehr sparen, ergibt sich kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil. 30 % von 950 EUR bringt Ihnen also eine Steuerermäßigung von 285 EUR.

Eheleute können beide einen Rentensparvertrag abschließen und jeder für sich von einer Steuersenkung profitieren.

Um in unserem Land einen Rentensparvertrag abschließen zu können (auf steuerlich günstige Weise), müssen Sie Einwohner Belgiens oder eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sein. Außerdem dürfen Sie vorher noch nicht von einer günstigen Taxierung bei der Auszahlung von Sparguthaben, Kapitalbeträgen oder Rückkaufswerten profitiert haben, außer wenn Sie dieses Kapital aufgrund des Ablebens des Sparers erhalten haben.

Rentensparverträge können im Alter von 18 bis 64 Jahren abgeschlossen werden.

Sie müssen einen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren bei einem zugelassenen Institut oder Unternehmen abschließen. Die Prämien müssen im Prinzip in Belgien eingezahlt werden. Bei der letzteren Bedingung kann man sich allerdings aus europäischer Perspektive fragen, ob diese nicht im Widerspruch zum freien Zahlungsverkehr steht, der in der Europäischen Union gilt.

Bei der Auszahlung des gesparten Kapitals

Die Prämien, die Sie für Ihren Rentensparplan einzahlen, sind steuerlich absetzbar. Die Kehrseite der Medaille ist, dass die spätere Auszahlung des Kapitals als Rente versteuert wird. Alle Sparguthaben, Zinsen, Kapitalbeträge und Rückkaufwerte sind in dem Steuerzeitraum zu besteuern, in welchem sie bezahlt oder zugeteilt werden (z. B. Auszahlung im Jahr 2014, steuerpflichtig im Jahr 2014, anzugeben in der Erklärung 2015).

Als Zuteilung werden ebenfalls betrachtet:

Teilüberträge von Guthaben von Sparkonten oder technischen Rücklagen von Sparversicherungen;

vollständige Überträge von Guthaben eines individuellen oder kollektiven Sparkontos auf eine Sparversicherung;

vollständige Überträge von technischen Rücklagen in Bezug auf eine Sparversicherung auf ein individuelles oder kollektives Sparkonto.

Der Steuersatz, mit dem die Sparguthaben, Kapitalbeträge und Rückkaufwerte versteuert werden, hängt vom Zeitpunkt und von den Umständen der Auszahlung ab. Der Tarif beträgt 10 %, wenn der Betrag zu folgenden Zeitpunkten ausgezahlt wird: 1. bei der Pensionierung zum normalen Zeitpunkt (gesetzliches Rentenalter) oder höchstens fünf Jahre vor diesem Zeitpunkt, 2. beim Vorruhestand (zu beachten: das heißt jetzt offiziell Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag und wird in den offiziellen Quellen auch auf diese Weise angegeben) und 3. im Todesfall. In allen anderen Fällen werden die ausgezahlten Beträge mit 33 % besteuert.

Wenn Sie die Prämien nicht abgesetzt haben (d.h. keine Steuersenkung dafür beantragt haben), ist die spätere Auszahlung von der Steuer befreit.