Eine zweite Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes mieten

Kosten, die Sie für Ihre Wohnung bezahlen, sind Privatkosten und nicht als berufliche Ausgaben absetzbar. Aber gibt es keine Ausnahmen? Was ist, wenn Sie woanders wohnen müssen, um näher an Ihrem Arbeitsplatz zu sein? Können Sie dann nicht argumentieren, dass Sie dies aus beruflichen Gründen tun? In diesem Fall können Ihre Kosten, um eine Zweitwohnung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes zu mieten, trotzdem als berufliche Ausgaben absetzbar sein. Wir betrachten näher, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Das Prinzip

Kosten müssen einen beruflichen Charakter haben, um absetzbar zu sein. Das heißt, sie müssen getätigt sein, um berufliche Einkünfte zu erzielen oder zu behalten. Privatkosten haben Sie selbst zu tragen und sind nicht absetzbar. Der Mietpreis und die Mietlasten der Immobilie, die Sie als Wohnung nutzen, sind solch nicht absetzbaren persönlichen Ausgaben.

Die Ausnahme

Der Kassationsgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits geurteilt, dass für die Ausübung der Berufstätigkeit mitunter die Miete einer zusätzlichen Wohnung, die näher am Arbeitsplatz liegt, notwendig sein kann, sodass die entsprechenden Aufwendungen als berufliche Kosten gelten können.

Auch das Finanzamt akzeptiert dies (teilweise). Mietkosten eines zweiten Wohnsitzes sind absetzbar, wenn (I) der Steuerpflichtige nachweist, dass er damit einen abnormal langen oder ungewöhnlich schwierigen Weg zur Arbeit vermeidet (II) oder dass er außerhalb der (normalen) Arbeitszeiten jederzeit angefordert werden kann und schnell am Arbeitsplatz erwartet wird und deshalb in der Nähe wohnen muss.

Die Beurteilung der Notwendigkeit, in der Nähe des Arbeitsplatzes zu wohnen, hängt natürlich von den jeweiligen Umständen ab. Es ist deshalb auch Ihre Aufgabe als Steuerpflichtiger, den Beweis dafür zu liefern. Es versteht sich von selbst, dass die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet wird. Die Kosten einer zweiten Wohnung, die Sie aus persönlichen Gründen mieten (z. B. um näher bei Ihrem Hobby zu wohnen), bleiben, wie die Kosten Ihres Hauptwohnsitzes, nicht absetzbar.

Sie können nicht nur die Mietkosten des zweiten Wohnsitzes absetzen, sondern auch Aufenthaltskosten (Instandhaltung, Elektrizität). Außerdem sind die (wöchentlichen) Fahrtkosten zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und Ihrem zweiten Wohnsitz sowie die (täglichen) Fahrtkosten zwischen Ihrem Zweitwohnsitz und Ihrem Beschäftigungsort absetzbar.

Gründe, die von der Rechtsprechung akzeptiert wurden

Die Rechtsprechung hat sich mit diesem Phänomen schon häufig befassen müssen. Die folgenden Gründe wurden als vertretbares Motiv akzeptiert, eine zweite Wohnung, die näher am Arbeitsplatz liegt, zu mieten und die damit verbundenen Kosten abzusetzen:

große Entfernung zwischen dem ersten Wohnsitz und dem Ort der Beschäftigung;

kein geeigneter öffentlicher Nahverkehr, oder Schwierigkeiten bei der Anfahrt;

hohe Fahrtkosten;

Alter und Gesundheitszustand;

vorübergehender Charakter der Beschäftigung oder des Aufenthalts;

Unregelmäßigkeit der Arbeitszeiten, z. B. früher Beginn, spätes Ende der Arbeit;

nach den Arbeitszeiten schnell vor Ort sein können müssen;

Verpflichtung im Arbeitsvertrag, in der Nähe zu wohnen;

Art der Arbeit, der Funktion.

Dabei muss natürlich abgewogen werden. Was ist zum Beispiel eine (zu) große Entfernung?

Es muss sich um einen Zweitwohnsitz handeln

Es geht ausschließlich um Kosten eines zweiten Wohnsitzes. Die Kosten Ihres Hauptwohnsitzes (z. B. dort, wo Ihre Familie wohnt und Sie am Wochenende noch wohnen) sind immer Privatkosten, die weiterhin nicht absetzbar sind.
Auch die Frage, ob die Wohnung, die Sie in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes mieten, ein Zweitwohnsitz (und kein Hauptwohnsitz) ist, hängt von den Umständen ab. Der Hauptwohnsitz ist u. a. der Ort, an dem Ihre sozialen Kontakte stattfinden, wo Ihre Post zugestellt wird, wo Ihre Familie wohnt, wo Sie Ihre Finanzen verwalten ...
In bestimmten Mietverträgen wird explizit bestimmt, dass der Mieter das Gebäude als seinen Hauptwohnsitz zu nutzen hat. In diesem Fall können Sie später gegenüber dem Finanzamt nicht behaupten, dass diese Wohnung Ihr zweiter Wohnsitz ist.