Wo sind Dienstleistungen mehrwertsteuermäßig zu lokalisieren (B2B)?

Der Ort einer Dienstleistung bestimmt, in welchem Land Mehrwertsteuer fällig wird. Um zu bestimmen, wo eine Dienstleistung erfolgt, enthält das Mehrwertsteuergesetzbuch eine Reihe von Lokalisierungsregeln. Für Steuerpflichtige, die international tätig sind, sind diese Regeln sehr wichtig. Sie müssen schließlich wissen, wo die Mehrwertsteuer berechnet werden muss. Die allgemeine Regel lautet, dass eine Dienstleistung dort stattfindet, wo sie tatsächlich ausgeführt wird. Es bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. Wir betrachten die Lokalisierungsregeln im Zusammenhang mit B2B.

Was ist B2B?

B2B bedeutet „Business to Business“: Ihr Abnehmer ist in diesem Fall ein anderer Steuerpflichtiger. Demgegenüber steht B2C oder „Business to Consumer“, wobei Ihr Kunde ein gewöhnlicher Verbraucher ist. Wenn ein Steuerpflichtiger eine Dienstleistung in seiner Privatsphäre in Auftrag gibt (z. B. ein Unternehmer lässt die sanitären Anlagen in seiner Wohnung reparieren), tritt er nicht als Steuerpflichtiger, sondern als gewöhnlicher Verbraucher auf und es gelten die B2C-Regeln.

Für B2B- und B2C-Geschäfte gelten unterschiedliche Lokalisierungsregeln. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die B2B-Geschäfte.

Warum muss eine Dienstleistung lokalisiert werden?

Jede Dienstleistung muss lokalisiert werden. Das heißt: es muss festgelegt werden, wo sie mehrwertsteuertechnisch stattfindet, um die korrekte Steuer erheben zu können. Die Regeln sind natürlich vor allem von Bedeutung, wenn Sie eine Dienstleistung in einem anderen Land der EU verrichten. In diesem Fall gibt es natürlich verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte: z. B. der Ort, in dem Ihr Kunde niedergelassen ist, der Ort, in dem Sie Ihren Gesellschaftssitz haben, der Ort, in dem die Dienstleistung materiell geleistet wird ...

Beispiel

Ein belgischer Maler/Tapezierer renoviert ein Restaurant in Deutschland. Gilt die deutsche Mehrwertsteuer, weil der Empfänger dort niedergelassen ist oder weil die Arbeiten dort durchgeführt werden, oder muss er belgische Mehrwertsteuer berechnen, weil er als Dienstleister in Belgien niedergelassen ist?

Hauptregel: Ort, in dem der Kunde niedergelassen ist

Dienstleistungen, die für einen anderen Steuerpflichtigen erbracht werden, werden beim Kunden lokalisiert. Sie müssen also den Ort berücksichtigen, in welchem der Sitz der Wirtschaftstätigkeit Ihres Kunden liegt. Hat Ihrer Kunde keinen „Sitz wirtschaftlicher Tätigkeit“, gilt sein Wohnort oder sein üblicher Aufenthaltsort als Ort der Dienstleistung.

Nachstehend besprechen wir kurz die relevantesten Ausnahmen.

Ausnahme (1): Lage der Immobilie

Dienstleistungen, die sich auf Immobilien beziehen, werden dort lokalisiert, wo die Immobilie liegt.

Diese Ausnahme umfasst ein breites Spektrum von Dienstleistungen: Umbau- und Renovierungsarbeiten von Immobilien, Vermietung von Lagerräumen (Garagen, Abstellkammern, Lager), die Gewährung von Nutzungsrechten an einer Immobilie, die Tätigkeiten eines Immobilienmaklers, Dienstleistungen eines (Innen)Architekten, Arbeiten eines Landvermessers, Erhebung von Maut in Tunneln, Bereitstellung eines Zimmers in einem Hotel ...

Ausnahme (2): Personenbeförderung

Für Personenbeförderungsdienstleistungen wird der Ort, in dem die Beförderung stattfindet, als Ort der Dienstleistung betrachtet. Dabei wird die Entfernung berücksichtigt, die (in verschiedenen Ländern) zurückgelegt wird: Die Dienstleistung kann somit im Fall einer internationalen Personenbeförderung in verschiedenen Ländern erfolgen.

Ausnahme (3): kulturelle, sportliche, pädagogische Veranstaltungen

Die Dienstleistung, die daraus besteht, jemandem Zutritt zu einer Veranstaltung (kultureller, künstlerischer, sportlicher, wissenschaftlicher, pädagogischer oder unterhaltsamer Art) zu gewähren, erfolgt dort, wo die Veranstaltung selbst stattfindet.

Dabei muss beachtet werden, dass die Gewährung nur des Zutritts zu einer Sportanlage / einem Sportkomplex nicht als „Zugang gewähren zu einer (Sport)-Veranstaltung“ betrachtet wird.

Ausnahme (4): Restaurant- und Cateringdienstleistungen

Auch Restaurant- und Cateringdienstleistungen werden dort lokalisiert, wo die Dienstleistung materiell verrichtet wird. Für Restaurant- und Cateringdienstleistungen an Bord eines Schiffes, Flugzeugs oder Zuges gilt eine Sonderregel: Diese Dienstleistungen werden am Abfahrts- bzw. Abflugort der Passagierbeförderung lokalisiert.