Vorteil jeglicher Art für Firmenwagen wird im Jahr 2015 etwas teurer

Eines der Elemente zur Berechnung des Vorteils jeglicher Art hinsichtlich der Firmenwagen ist der CO2-Anteil. Der CO2-Prozentsatz wird je nach dem Referenzausstoß bestimmt. Ein höherer CO2-Ausstoß bedeutet einen weniger sauberen Wagen und einen teureren Vorteil jeglicher Art. Der Referenzausstoß wird jedes Jahr durch königlichen Erlass festgelegt. Auch im Jahr 2015 geht dieser Bezugsausstoß etwas zurück, wodurch der CO2-Prozentsatz steigt und der Vorteil teurer wird.

Zur Erinnerung: die Formel

Der Vorteil jeglicher Art wird nach der folgenden Formel berechnet:

Listenpreis x CO2-Anteil x 6/7 x Altersfaktor.

Der CO2-Prozentsatz und der Referenzausstoß

Der CO2-Basisprozentsatz in Höhe von 5,5 % ist mit dem Referenzausstoß verknüpft. In dem Ausmaß, wie das Fahrzeug verschmutzender als der Referenzausstoß ist, steigt der Prozentsatz; abhängig davon, um wieviel das Fahrzeug umweltfreundlicher ist, sinkt der Prozentsatz.

Dieser Referenzausstoß wird in Gramm pro Kilometer ausgedrückt und jedes Jahr in einem Königlichen Erlass (K. E.) festgestellt. Auf diese Weise kann die Regierung auf die Tatsache eingehen, dass die Fahrzeuge immer umweltfreundlicher werden, indem sie den Referenzausstoß senkt.

Je g CO2/km höheren Ausstoßes steigt der Basisprozentsatz um 0,1 %.

Je niedriger also der Referenzausstoß festgelegt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Dienstwagen in Wirklichkeit mehr Kohlendioxid ausstößt: Dadurch nimmt der CO2-Anteil in der Formel zu und Ihr Wagen wird also teurer.

Der Referenzausstoß für 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt der folgende Referenzausstoß:

für Dieselfahrzeuge: 91 g/km (im Jahr 2014: 93 g/km)

für Benzin, LPG und Erdgas: 110 g/km (im Jahr 2014: 112 g/km).

Um wie viel wird mein Wagen im Jahr 2015 teurer?

Wie sich das auf Ihr Fahrzeug ausübt, können wir am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen.
Wir nehmen einen Neuwagen im Wert von 40.000 EUR, mit Benzinmotor und einem Ausstoß von 125 g/km.

Im Jahr 2014 beträgt der CO2-Anteil: 5,5 % + 1,3 % (da 13 g mehr Ausstoß als der Referenzausstoß von 112 g/km) = 6,8 %.

Der Vorteil beträgt dann 40.000 × 6,8 % × 6/7 × 100 % = 2.331,43 EUR.

Im Jahr 2015 beträgt der CO2-Anteil: 5,5 % + 1,5 % (da 15 g mehr Ausstoß als der Bezugsausstoß von 110 g/km für 2015) = 7,0 %.

Der Vorteil beträgt somit 40.000 × 7,00 % × 6/7 × 100 % = 2.400,00 EUR.

Wenn wir die Alterskorrektur außer Betracht lassen (also wieder von einem Neuwagen vom selben Model mit demselben Ausstoß ausgehen), kostet der Firmenwagen Sie dieses Jahr knapp 70 EUR mehr. Sie bezahlen also 3 % mehr als im vorigen Jahr. Im Durchschnitt werden diejenigen, die einen Firmenwagen auch privat nutzen, im Jahr 2015 2,5 bis 5 % mehr zahlen.

Da der Wagen jedoch inzwischen ein Jahr alt ist, darf allerdings die Alterskorrektur angewandt werden. Diese beträgt 6 % pro Jahr. Wenn wir diese ebenfalls berücksichtigen, beträgt der Vorteil fur das Jahr 2015: 40.000 × 6,8 % × 6/7 × 94 % = 2.256,00 EUR.

Zu beachten

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug schon den höchstmöglichen Vorteil erreicht hatten (Benzinmotor mit einem Ausstoß von mehr als 237 g/km oder Diesel mit einem Ausstoß von mehr als 218 g/km), werden Sie nicht noch mehr zahlen.