Hinterlegungskosten für den Jahresabschluss von Unternehmen 2015

Die meisten Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit müssen ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank (BNB) hinterlegen. Die Gebühren für die Veröffentlichung werden jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex geknüpft. Die Nationalbank hat jetzt die entsprechenden Beträge für 2015 bekanntgegeben.

Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch Hinterlegung bei der Nationalbank

Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von sieben Monaten nach dem Abschluss ihres Geschäftsjahres und innerhalb von dreißig Tagen nach der Genehmigung durch die Generalversammlung bei der Bilanzzentrale hinterlegen. Die Hinterlegung auf dem elektronischen Weg ist die Regel. Die Bezahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder offline per Überweisung.
Nur ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) nach ausländischem Recht sowie Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 500.000 Euro (exkl. MwSt.) dürfen ihren Jahresabschluss noch in Papierform hinterlegen. Jahresabschlüsse in Papierform können nur per Überweisung bezahlt werden.

Verkürztes oder vollständiges Modell

Die Unternehmen werden anhand der Größenkriterien in zwei Gruppen eingeteilt: kleine oder große Unternehmen. Die Größe bestimmt, welches Modell für den Jahresabschluss verwendet werden muss. Nicht börsennotierte kleine Unternehmen dürfen das verkürzte Modell verwenden; große Unternehmen und börsennotierte kleine Unternehmen müssen das vollständige Schema anwenden.
Der reguläre Tarif für die Hinterlegung des Jahresabschlusses ist der Tarif für die Hinterlegung eines vollständigen Modells des Jahresabschlusses. Dieser Tarif gilt auch für den konsolidierten Jahresabschluss.
Der ermäßigte Tarif für die Hinterlegung des Jahresabschlusses gilt für Jahresabschlüsse, die nach dem standardisierten, verkürzten Modell erstellt worden sind. Er gilt auch für Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften.

Zu beachten ist, dass der Jahresabschluss in der Amtssprache der Region aufgesetzt wird, in welcher sich der Betriebssitz der Gesellschaft befindet. Für Unternehmen in der Hauptstadtregion Brüssel ist diese Sprache Niederländisch oder Französisch. Wenn ein Unternehmen Betriebssitze in verschiedenen Sprachgebieten hat, ist ein Jahresabschluss in der Sprache von jedem dieser Sprachgebiete zu hinterlegen und für jede Hinterlegung sind Hinterlegungskosten zu bezahlen.

Jahresabschlüsse mit wesentlichen Fehlern

Jahresabschlüsse mit wesentlichen Fehlern müssen noch einmal eingereicht werden. Wesentliche Fehler kommen nur noch in Jahresabschlüssen vor, die als PDF-Datei oder in Papierform eingereicht werden. Ein Jahresabschluss mit wesentlichen Fehlern, der online als xbrl-Datei hinterlegt wird, gelangt nicht durch das Prüfprogramm.

Tarife für 2015

Die Unternehmen zahlen ab 1. Januar 2015 die folgenden Hinterlegungsgebühren in Euro (dies sind die Tarife einschließlich 21 % MwSt. und der Beiträge zu den Betriebskosten der Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) und des Kontrollkomitees zur Unabhängigkeit der Kommissare (BKKUK) sowie der Bekanntmachungskosten für die Veröffentlichung in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt:

Im Internet in der Form einer strukturierten Datei (xbrl):

vollständiges Modell: 413,52 Euro

verkürztes Modell: 153,62 Euro

korrigierte Einreichung: 150,89 Euro

Im Internet im PDF-Format:

vollständiges Modell: 476,32 Euro

verkürztes Modell: 216,54 Euro

korrigierte Einreichung: 150,89 Euro

Per Post oder am Schalter in Papierform:

vollständiges Modell: 483,34 Euro

verkürztes Modell: 223,55 Euro

korrigierte Einreichung: 150,89 Euro.

Zuschlag bei verspäteter oder versäumter Hinterlegung des Jahresabschlusses

Bei einer verspäteten Einreichung kommt zusätzlich zu den Hinterlegungskosten ein Zuschlag in Höhe von:

400 Euro, wenn der (konsolidierte) Jahresabschluss während des neunten Monats nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt wird;

600 Euro, wenn die Unterlagen ab dem zehnten Monat und bis zum zwölften Monat nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt werden;

1.200 Euro, wenn diese Unterlagen ab dem dreizehnten Monat nach dem Abschluss des Geschäftsjahres hinterlegt werden.

Für kleine Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss nach dem verkürzten Modell veröffentlichen, werden diese Beträge auf 120, 180 bzw. 360 Euro gesenkt.

Eine Gesellschaft, die ihren Jahresabschluss aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig hinterlegt hat, kann innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach dem Abschlussdatum des Jahresabschlusses einen Rückerstattungsantrag einreichen. Der Nachweis der höheren Gewalt kann mit allen Rechtsmitteln erbracht werden. Der Antrag wird allerdings automatisch abgelehnt, wenn die Mitteilung über die Hinterlegung bei der Bilanzzentrale fehlt.

Auf der Website der Bilanzzentrale (unter der Rubrik „Jahresabschlüsse konsultieren“) können Sie Informationen über die Jahresabschlüsse einholen, die seit 1992 bei der Nationalbank hinterlegt wurden.
Sie können bei der NBB auch Kopien der Jahresabschlüsse offline erhalten. Das ist nur bei der Hauptverwaltung in Brüssel per Post, Fax oder E-Mail möglich.