Übersicht: wer ist für welche Steuerermäßigung zuständig?

Seit der sechsten Staatsreform ist das belgische Steuersystem nicht einfacher geworden. Die Regionen sind jetzt auch teilweise für die Personensteuer zuständig. Sie dürfen nicht nur Aufschläge auf die föderale Steuer erheben, sondern sind auch für die Steuerermäßigungen zuständig, die sich auf ihre anderen nicht-steuerlichen Befugnisse beziehen. Was die anderen Steuerermäßigungen anbelangt, bleibt der föderale Staat wiederum zuständig. Eine Übersicht darüber, wer für welche Steuerermäßigung zuständig ist.

Die föderalen Behörden sind zuständig

Die föderalen Behörden bleiben zuständig für:

Steuerermäßigung für langfristige Sparverträge (wenn die Ausgabe nicht mit der 'eigenen Wohnung' verbunden ist, wofür die Region zuständig ist);

Steuerermäßigung für Rentensparverträge;

Steuerermäßigung für Arbeitgeberanteile;

Steuerermäßigung für Renten, Ersatzeinkommen, vorzeitigen Ruhestand, Arbeitslosengeld, Auszahlungen von Kranken- und Invaliditätsversicherungen;

Steuerermäßigung für die Vergütung von Überstunden, für die eine Überstundenzulage gewährt wurde;

Steuerermäßigung für Einkünfte aus dem Ausland;

Steuerermäßigung für energiesparende Investitionen, die von früheren steuerpflichtigen Zeiträumen übertragen wurden (nur noch die 'übertragene' Steuerermäßigung, weil die Regelung nahezu vollständig abgeschafft wurde);

Steuerermäßigung für Aktien an Entwicklungsfonds;

Steuerermäßigung für Spenden (dies war früher ein 'Abzug' vom steuerpflichtigen Einkommen, wurde aber in eine Steuerermäßigung umgewandelt);

Steuerermäßigung für Ausgaben für die Kinderbetreuung (dies war früher ein 'Abzug' vom steuerpflichtigen Einkommen, wurde aber in eine Steuerermäßigung umgewandelt).

Die Regionen sind zuständig

Die Regionen sind für die folgenden Ermäßigungen zuständig. Für die ersten beiden Ermäßigungen waren die Regionen schon länger zuständig, für den Rest der Liste sind die Regionen ab dem Veranlagungsjahr 2015 zuständig. Wenn nur eine der Regionen die Steuerermäßigung eingeführt hat, wird darauf explizit hingewiesen, während die anderen Steuerermäßigungen (vorläufig) in allen Regionen gelten. Es ist natürlich jederzeit möglich, dass die Regionen Änderungen beschließen (z. B. Bedingungen hinzufügen, den Betrag oder den Prozentsatz der Ermäßigung senken oder erhöhen, die Ermäßigung abschaffen).

Flämische Region: Steuerermäßigung für den Win-Win-Kredit;

Wallonische Region: Steuerermäßigung für Aktien und Schuldverschreibungen der 'Caisse d'investissement de Wallonie';

Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit der 'eigenen Wohnung', sowohl für die gezahlten Zinsen als auch für die Kapitaltilgungen (für eventuelle andere Wohnungen bleiben die föderalen Behörden zuständig) - diese Ermäßigung besteht in der Form des diskutierten 'Wohnbonus' oder der Ermäßigung für das Bausparen;

Steuerermäßigung für Investitionen in Brand- und Einbruchssicherung;

Steuerermäßigung für Dachdämmung;

Steuerermäßigung für Renovierung von Wohnungen in einer Zone für positive Großstadtpolitik;

Steuerermäßigung für die Renovierung von Wohnungen, die über ein soziales Vermietungsbüro zu einem angemessenen Preis vermietet werden;

Steuerermäßigung für Ausgaben für LBA- und Dienstleistungsschecks.