Sozialwahlen im Jahr 2016: neue Spielregeln

Die Wahlen der Personalvertreter für den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz eventuell für den Betriebsrat finden alle vier Jahre zu festen Zeitpunkten statt. Die nächsten Sozialwahlen werden vom 9. bis zum 22. Mai 2016 durchgeführt. Das Wahlverfahren dauert 150 Tage und das sogenannte Vorverfahren muss Ende dieses Jahres bereits beginnen. Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, Sozialwahlen zu organisieren, hängt von der Größe der Belegschaft ab. Wenn Sie 50 oder 100 Arbeitnehmer beschäftigen, wählen Ihre Arbeitnehmer im Jahr 2016 neue Delegierte.

Schwellenwert für die Einstellung des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Betriebsrat

Bei den Sozialwahlen wählen Arbeitnehmer ihre Personalvertreter in den Betriebsräten (BR) und den Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz (AGS). Die Verpflichtung, Sozialwahlen zu organisieren, hängt von der Größe des Personalstands Ihres Unternehmens ab. Bei den Sozialwahlen für den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Schwellenwert auf 50 Arbeitnehmer festgelegt worden und bei den Wahlen für den Betriebsrat beträgt er 100 Arbeitnehmer. Wenn die Schwellenwerte in Ihrem Unternehmen erreicht werden, muss ein strenges Verfahren befolgt werden, das über einen Zeitraum von 150 Tagen läuft und im Dezember 2015 beginnt.

Die Schwellenwerte werden anhand der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer in dem Jahr bestimmt, das dem Jahr der Sozialwahlen vorangeht. Wenn Sie also über das ganze Jahr 2015 betrachtet durchschnittlich 50 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie im Jahr 2016 Sozialwahlen organisieren. Der durchschnittliche Personalbestand wird anhand der Anzahl der Arbeitnehmer berechnet, die auf der Dimona-Erklärung angegeben wurden.

Angenommen, Sie hatten bei den vorigen Wahlen einen durchschnittlichen Personalbestand von mehr als 100 Arbeitnehmern und Ihre Belegschaft ist im Jahr 2015 auf durchschnittlich 50 bis 100 Arbeitnehmer gesunken, dann müssen Sie im Jahr 2016 nur Sozialwahlen für den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz organisieren. Die gewählten Vertreter üben diese Funktion automatisch auch im Betriebsrat aus, ohne dass Sie für dieses Gremium neue Wahlen organisieren müssen.

Um eine Gewerkschaftsdelegation zu bestimmen, sind keine Wahlen notwendig. Alle Unternehmen im Privatsektor können verpflichtet werden, eine Gewerkschaftsdelegation anzuerkennen. Die Kriterien werden in der Branche oder im Unternehmen in einem Kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) festgelegt und hängen von der Bedingung ab, dass eine Anfrage von der Gewerkschaft kommt. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer schwankt meistens zwischen 25 und 50. Nur die Allgemeine Christliche Gewerkschaft, die sozialistische Gewerkschaft und die Allgemeine Zentrale der Liberalen Gewerkschaften Belgiens können dazu die Initiative ergreifen.

Optimierung des strikten Verfahrens im Jahr 2016

Die Sozialwahlen verlaufen also nach einem strengen Verfahren. 2007 und 2011 wurde dieses Verfahren für die Sozialwahlen der Jahre 2008 und 2012 in zwei Gesetzen festgelegt. Diese Gesetze werden jetzt geändert und in einem einzigen Gesetz komprimiert, weil künftig ausschließlich das Abgeordnetenhaus zuständig ist (aufgrund der sechsten Staatsreform). Die Regelungen, die vorher traditionell von zwei königlichen Erlassen bestimmt wurden, werden in das Gesetz integriert. Das neue Gesetz wird das Wahlverfahren (Beibehaltung der jetzigen Schwellenwerte) und die Berufungsregeln im Fall von Verfahrenskonflikten beibehalten. Wichtig ist allerdings, dass die Wählbarkeitsbedingungen der Kandidaten für die Sozialwahlen der Betriebsräte darauf abgestimmt wird, was für die Ausschüsse für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz gilt.

Modellformulare für das Wahlverfahren

Während der verschiedenen Phasen im Vorwahlverfahren (X-60, X-35 und X, wobei X der Tag der Veröffentlichung des Berichts ist, in welchem das Datum der Sozialwahlen angekündigt wird), müssen den repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer und Führungskräfte, dem Betriebsrat oder dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz oder, wenn es diese nicht gibt, der Gewerkschaftsdelegation und den Arbeitnehmern selbst bestimmte Informationen erteilt werden.
Nachdem die Wahlvorgänge beendet worden sind, aber auch bei einer partiellen Beendung, beginnt das Wahlbüro mit dem Verfassen des Protokolls. Das Wahlverfahren wird vollständig abgebrochen, wenn keine einzige Kandidatenliste eingereicht wurde. Wenn es keine Kandidaten gibt, braucht auch keine Wahl organisiert zu werden.

Auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung stehen Musterformulare zur Verfügung, die Sie während des Wahlverfahrens verwenden können. Deutschsprachige Formulare stehen ebenfalls zur Verfügung. Neu für die Sozialwahlen 2016 sind die Modellformulare für die repräsentativen Organisationen. Sie können auch eigene Formulare aufstellen oder Modelle verwenden, die von Softwarepaketen von Dritten generiert wurden, wobei diese Formuliere allerdings den gesetzlichen Modellen entsprechen müssen.