Wie und wann vorauszahlen in abweichenden Geschäftsjahren: Unternehmen mit einem Geschäftsjahr von mehr als zwölf Monaten

Das Finanzamt schreibt vor, wann Unternehmen ihre Vorauszahlungen tätigen müssen. Für Unternehmen, die ihre Buchhaltung pro Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) führen, sind die Termine der 10. April, der 10. Juli, der 10. Oktober und der 20. Dezember. Diese Termine können sich allerdings um ein oder zwei Tage verschieben, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Für Unternehmen, die ihre Buchhaltung nicht pro Kalenderjahr führen oder deren Geschäftsjahr länger oder kürzer dauert, gelten andere Termine. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit Unternehmen, deren Geschäftsjahr mehr als zwölf Monate dauert.

Warum ein längeres Geschäftsjahr?

Neue Unternehmen verwenden mitunter ein längeres Geschäftsjahr. Bei einem Unternehmen, das am 1. Oktober gegründet wird, hat es wenig Sinn, das Geschäftsjahr schon am 31. Dezember abzuschließen. Das wäre ein sehr kurzes Geschäftsjahr von drei Monaten. Es hat dann mehr Sinn, das erste Geschäftsjahr 15 Monate dauern zu lassen: bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres.

Regel: nur die letzten zwölf Monate betrachten

Natürlich müssen auch diese Unternehmen Vorauszahlungen tätigen. Das ist nicht zu den regulären Terminen für Unternehmen möglich, deren Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft.

Die Termine für die Vorauszahlungen werden festgelegt, als ob das Geschäftsjahr nur über die letzten zwölf Monate lief. Dadurch können die normalen Regeln angewandt werden.

Auch hier gilt die Regel, dass die Vorauszahlungen am zehnten Tag des vierten Monats, am zehnten Tag des siebenten Monats, am zehnten Tag des zehnten Monats und am zwanzigsten Tag des letzten Monats des Geschäftsjahres erfolgen müssen.

Beispiel 1

Das Geschäftsjahr der pGmbH BIS läuft vom 1. September 2014 bis zum 31. Dezember 2015 und dauert also sechzehn Monate. Für die Vorauszahlungen werden nur die letzten zwölf Monate des Geschäftsjahres betrachtet. Die Firma muss also an den regulären Terminen für 2015 ihre Vorauszahlungen tätigen:

VZ1: 10. April 2015;

VZ2: 10. Juli 2015;

VZ3: 12. Oktober 2015;

VZ4: 20. Dezember 2015.

Beispiel 2

Das Geschäftsjahr der pGmbH TER läuft vom 1. Januar 2015 bis zum 29. Februar 2016. Die letzten zwölf Monate laufen vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016, also muss TER die Vorauszahlungen spätestens an den folgenden Terminen leisten:

VZ1: 10. Juni 2015;

VZ2: 10. September 2015;

VZ3: 10. Dezember 2015;

VZ4: 20. Februar 2016.

Beispiel 3

Das Geschäftsjahr der pGmbH QUATER läuft vom 17. Januar 2015 bis zum 29. Februar 2016. Die letzten zwölf Monate laufen vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016, also muss QUATER ihre Vorabzahlungen spätestens zu den folgenden Terminen leisten:

VZ1: 10. Juni 2015;

VZ2: 10. September 2015;

VZ3: 10. Dezember 2015;

VZ4: 20. Februar 2016.