Steuervergünstigung für die Förderung eines Startup-Unternehmens

Die Regierung hat die Förderung von Unternehmern als eine ihrer Prioritäten festgelegt. Das geht auch aus dem Programmgesetz hervor, das einige neue Maßnahmen enthält, mit denen Investitionen in neugegründete Unternehmen steuergünstig behandelt werden. Eine davon ist eine Art Tax Shelter, wodurch Investoren eine Steuerermäßigung um 30 % oder 45 % erhalten, wenn sie in Startup-Unternehmen investieren.

Was tun: in ein Unternehmen investieren

Der Tax Shelter für Investitionen in Startup-Unternehmen ist für diejenigen Investoren bestimmt, die sich am risikotragenden Kapital des Unternehmens beitragen. Mit anderen Worten: Sie gewähren kein Darlehen, sondern zahlen eine Einlage ein, für die Sie als Gegenleistung Aktien erhalten. Als Aktionär werden Sie dann möglicherweise auch Dividenden erhalten, wenn das Unternehmen erfolgreich wird und Dividenden ausschütten kann.
Sie brauchen nicht direkt zu investieren, sondern können sich auch für eine Beteiligung an einem Starterfonds entscheiden, der die effektive Investition tätigt.

In welches Unternehmen investieren: ein Startup-Unternehmen

Da beabsichtigt wird, neue Unternehmer zu unterstützen, kommen nur neu gegründete Unternehmen in Betracht.
Für das Finanzamt ist ein Unternehmen ein sogenannter Starter in den ersten vier Jahren seiner Existenz. Es muss sich außerdem um einen echten Starter handeln, das bedeutet u. a.:

• Ein Unternehmer, der seinen Ein-Mann-Betrieb in eine Gesellschaft umwandelt, aber weiterhin dieselbe Geschäftstätigkeit ausübt, ist kein Starter. Oder anders formuliert: einfach dadurch, dass man nach einer Weile eine Gesellschaft gründet, wird man nicht wieder zum Starter. Die Regelung betrachtet den Zeitpunkt, an welchem die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde: Wenn das vor weniger als vier Jahren geschehen ist, gilt das neu gegründete Unternehmen allerdings doch noch als Starter.

• Unternehmen, die aus der Fusion oder Aufspaltung von bestehenden Firmen entstehen, gelten ebenfalls nicht als Starter.

In welche Unternehmen investieren: kleine Unternehmen

Außerdem gilt die Maßnahme nur für Investitionen in kleine Unternehmen. Um zu bestimmen, was ein kleines Unternehmen ist, wird hier nicht nur die Definition eines kleinen Unternehmens im Sinne von Artikel 15 des Gesellschaftsgesetzbuchs betrachtet. Die Regelung greift auch auf die Buchhaltungsrichtlinie zurück. Auf dieser Grundlage wird zwischen Mikrounternehmen, kleinen Unternehmen und mittelgroßen Unternehmen unterschieden:

• ein Mikrounternehmen verfügt über eine Bilanzsumme von höchstens 350.000 Euro, einen Umsatz (exkl. MwSt.) von 700.000 Euro und höchstens 10 Mitarbeiter;
• ein kleines Unternehmen hat eine Bilanzsumme von höchstens 3.650.000 Euro, einen Umsatz (exkl. MwSt.) von 7.300.000 Euro und höchstens fünfzig Mitarbeiter;
• ein mittelgroßes Unternehmen verzeichnet eine Bilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro, einen Umsatz (exkl. MwSt.) von 40 Millionen Euro und höchstens zehn Mitarbeiter.

Ein Unternehmen fällt unter eine dieser Kategorien, sobald es zwei der drei Kriterien erfüllt.
Es braucht sich nicht um Handelsgesellschaften zu handeln; auch Unternehmer, die einen Ein-Mann-Betrieb führen, werden in diese Kategorien eingeteilt.
Nur Investitionen in Mikrounternehmen und kleine Unternehmen kommen für die Steuerermäßigung in Betracht. Mittelgroße Unternehmen sind ausgeschlossen.

In welche Unternehmen investieren: ausgeschlossene Unternehmen

Einige Unternehmen werden explizit ausgeschlossen:

• mittelgroße und große Unternehmen;
• Unternehmen mit finanziellen Problemen, die sich in einem kollektiven Insolvenzverfahren befinden oder dafür in Betracht kommen;
• an der Börse notierte Unternehmen;
• Investment-, Finanzverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaften;
• Managementgesellschaften;
• Vermögensverwaltungsgesellschaften, die Immobilien verwalten, die vom Firmenleiter oder von seinem Ehepartner oder seinen Kindern als Wohnung verwendet werden;
• Unternehmen, die schon eine Kapitalsenkung durchgeführt oder Dividenden ausgeschüttet haben: aus diesen Transaktionen geht schließlich hervor, dass sie keinen Mangel an Risikokapital haben.

Wer kommt in Betracht: ausgeschlossene Investoren

Im Prinzip kommen alle natürlichen Personen in Betracht (die personensteuerpflichtig sind oder Steuer für Gebietsfremde zahlen). Die einzige Einschränkung besteht darin, dass Firmenleiter nicht in Betracht kommen, wenn sie in ihren eigenen Betrieb investieren.

Welchen Betrag investieren: Beschränkungen der Investition

Natürlich werden auch einige Höchstbeträge auferlegt:

• Sie können unter dieser Vergünstigung bis zu 100.000 Euro investieren, das heißt: Sie dürfen mehr investieren, aber der Betrag oberhalb dieser Grenze gewährt keinen Anspruch auf die Ermäßigung;
• die Beteiligung, die Sie durch die Investition erwerben, darf nicht mehr als 30 % des Stammkapitals des Unternehmens betragen;
• das neue Unternehmen darf auf diese Weise höchstens 250.000 Euro Kapital aufnehmen;
• das erhaltende Unternehmen darf die Einlagen nicht verwenden, um Dividenden auszuschütten, Aktien zu kaufen oder Darlehen zu gewähren.

Welche Gegenleistung erhalten Sie: eine Steuerermäßigung

Sie erhalten Anspruch auf eine Steuerermäßigung um 30 % (wenn Sie in ein kleines Unternehmen investieren) bzw. 45 % (wenn Sie in ein Mikrounternehmen investieren). Die Steuerermäßigung gilt auf Aktien, die ab dem 1. Juli 2015 ausgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die erworbenen Aktien mindestens vier Jahre im Besitz bleiben müssen, um die Steuerermäßigung definitiv zu sichern. Sie dürfen zu einem früheren Zeitpunkt veräußert werden, aber dann ist die Steuerermäßigung teilweise zurückzuerstatten: Im Rahmen einer föderalen Steuererhöhung wird 1/48 der bereits erhaltenen Steuersenkung pro vollen Monat, der noch bis zum Ablauf der 48-Monate-Frist verbleibt, besteuert.

Beispiel
Am 1. Juli 2015 haben Sie 16.000 Euro in ein Mikrounternehmen investiert und erhielten dafür eine Steuerermäßigung um 45 % = 7.200 Euro. Die erhaltenen Aktien haben Sie vier Jahre (48 Monate) zu behalten, nämlich bis zum 1. Juli 2019. Sie entscheiden, Ihre Aktien im Laufe des Monats März 2018 zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt sind 33 Monate vergangen und die vorgeschriebene Frist dauert noch 15 Monate (von März 2018 bis Juli 2019). Das bedeutet, dass 15/48 der Steuerermäßigung über eine föderale Steuererhöhung zurückverlangt wird: 15/48 von 7.200 = 2.250 Euro.