Buchhalterische Verarbeitung von Leasing nach der KBN

Die buchhaltungsrechtliche Qualifikation eines Leasingvertrags ist von Bedeutung, um zu entscheiden, wie er in der Buchhaltung verarbeitet werden muss. Buchhalterisch erscheint (finanzielles) Leasing auf der Aktivseite der Bilanz des Leasingnehmers. Alle anderen Transaktionen wie Miete und operatives Leasing, die nicht die Bedingungen des finanziellen Leasings erfüllen, werden buchhalterisch als Miete behandelt. Die Kommission für Buchhaltungsnormen hat vor kurzem in ihrer Empfehlung 2015/4 eine Übersicht über die wichtigsten Prinzipien in Bezug auf das Leasing veröffentlicht.

Juristische Definition von Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsform, bei welcher der Leasinggeber z. B. Betriebsausstattung, Betriebsmittel oder langfristige Konsumgüter erwirbt und diese dem Leasingnehmer während einer vorab vereinbarten Frist und zu einer festen Vergütung zur Verfügung stellt. Der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer der geleasten Güter. Meistens enthält ein Leasingvertrag eine Kaufoption, die dem Leasingnehmer die unverbindliche Gelegenheit bietet, am Ende des Vertrags zu einem beim Abschluss des Vertrags festgelegten Preis Eigentümer des Gutes zu werden.

Buchhalterische Definition von Leasing

Die buchhaltungsrechtliche Qualifikation des Leasingvertrags beruht auf Artikel 95 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Gesellschaftsgesetzbuches. Dieser Artikel zählt ein paar Merkmale auf, die ein Finanzleasingvertrag in buchhalterischer Hinsicht erfüllen muss.
Innerhalb des Sachanlagevermögens wird dabei zwischen den langfristigen Nutzungsrechten an bebauten Liegenschaften (Immobilienleasing) und den Nutzungsrechten an mobilen Gütern (Mobilleasing) unterschieden. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, haben sowohl der Leasinggeber als auch der Leasingnehmer die Verrichtung nach besonderen Regeln in ihrer Buchhaltung zu verarbeiten (Zusammenfassung siehe unten).
Wenn der Vertrag nicht als ein Finanzleasing eingestuft werden kann, wird von einer Miete, einem operativen Leasing oder einen „non full-payout lease“ gesprochen.

Um ein Leasing auf buchhaltungsrechtlicher Ebene von einer gewöhnlichen Vermietung zu unterscheiden, ist die integrale Wiederzusammenstellung des vom Leasinggeber investierten Kapitals ein wichtiges Kriterium. Auch die Zinsen und die Kosten der Verrichtung müssen durch die Raten gedeckt sein.

Buchhalterische Verarbeitung durch den Leasingnehmer

Der Leasingnehmer nimmt die ihm zugeteilten Nutzungsrechte auf der Aktivseite der Bilanz auf und bucht die ausstehenden Kapitaltilgungen auf der Passivseite unter den Verbindlichkeiten. Weil die Ausübung der Kaufoption für ihn keine Verpflichtung ist, stellt der Betrag der Kaufoption keine Verbindlichkeit auf der Passivseite seiner Bilanz dar. Den Betrag der eventuellen Kaufoption hat er unter den nicht in der Bilanz aufgenommenen Rechten und Pflichten aufzunehmen. Das geleaste Gut wird nach den Regeln abgeschrieben, die für den zugrundeliegenden Vermögensbestandteil gelten.

Buchhalterische Verarbeitung durch den Leasinggeber

Der Leasinggeber hat eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in Höhe der ausstehenden Kapitalzahlungen, die vom Leasingnehmer geschuldet werden. Der Gewinn, der durch die Übertragung des Nutzungsrechts entsteht, wird unmittelbar und komplett als Ertrag gebucht. Gibt es eine Kaufoption und soll der Leasinggeber am Ende des Vertrags den fälligen Betrag zur Ausübung der Option erhalten, bleibt der Betrag der Kaufoption unter den sonstigen Sachanlagen gebucht.

Buchhalterische Verarbeitung von Miete, operativem Leasing, Sale und Lease back

Im Fall von Miete oder Renting und operativem Leasing erscheinen die vermieteten Sachanlagen nicht auf der Aktivseite der Bilanz des Mieters, sondern verbleiben auf der Aktivseite der Bilanz des Vermieters. Die Buchung der Mietzahlungen verläuft direkt über das Resultat. Angenommen, es wurde vertraglich festgelegt, dass es eine größere erste Rate oder eine erhöhte erste Mietzahlung gibt, wird das Ergebnis in dem Zeitraum gebucht, auf den sich diese Zahlung bezieht.
Die Kosten oder Erträge aus Sale-and-lease-back-Geschäften werden auf den Rechnungsabgrenzungskosten gebucht.

Ausführliche Informationen: siehe CBN-Empfehlung 2015/4, www.cnc-cbn.be