Lkw-Maut ab 2016

Es wird schon eine Weile über die Lkw-Maut geredet, aber ab 2016 wird sie tatsächlich eingeführt. In ganz Belgien wird es eine Kilometerabgabe für in- und ausländische Lkw geben. Diese neue Regelung soll ab 1. April 2016 (vorläufig unter Vorbehalt) die Eurovignette ersetzen. Die Abgabe ist zugleich föderal und regional und wird auf dem gesamten belgischen Territorium gelten, während die konkreten Regeln von den Regionen bestimmt werden (die sie inzwischen bereits in einem Erlass oder einer Anordnung formuliert haben). Die drei Regionen werden allerdings zusammenarbeiten müssen und haben darüber schon einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Fahrzeuge über 3,5 t

Jedes Kraftfahrzeug oder jede Zusammenstellung von Fahrzeugen, deren zugelassene Gesamtmasse (zGM) mehr als 3,5 t beträgt, unterliegt der Kilometerabgabe. Darin besteht ein wichtiger Unterschied zur Eurovignette, die nur für Fahrzeuge über 12 t gilt.

Außerdem gilt die Eurovignette nur für Fahrzeuge, die für den Gütertransport genutzt werden. In den Regeln, welche die Kilometerabgabe einführen, geht es allerdings nicht ausschließlich um den Straßentransport von Gütern. Dies bedeutet, dass auch Fahrzeuge, die nicht (nur) für den Gütertransport bestimmt sind, der Kilometerabgabe unterliegen. Denken Sie dabei u.a. an Marktwagen, Müllwagen, Kioskwagen, fahrbare Imbissbuden, Abschleppwagen, Jahrmarktwagen usw.

Natürlich werden bestimmte Fahrzeuge ausdrücklich befreit. Dabei handelt es sich insbesondere um Militärfahrzeuge, Krankenwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diese Befreiungen müssen allerdings beantragt werden. Sobald eine der Regionen ein bestimmtes Fahrzeug befreit, gilt diese Befreiung auch in den beiden anderen Regionen.

Der Halter des Fahrzeugs

Der Halter des Fahrzeugs ist der Steuerpflichtige oder besser gesagt der Steuerschuldner. Er ist derjenige, der die Steuer letztendlich zahlen muss. Das wird im Prinzip die Person sein, auf deren Namen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle eingetragen ist.

Zu beachten: wenn der Halter des Fahrzeugs nicht zahlt, kann der Fahrer des Fahrzeugs in Anspruch genommen werden, da er solidarisch haftet. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Halter des Fahrzeugs der Steuerschuldner ist. Wenn der Fahrer in Anspruch genommen wurde, kann er somit den bezahlten Betrag vom Halter des Fahrzeugs zurückfordern.

Für Vermieter von Lkws und Leasinggesellschaften gilt eine besondere Regel: Sie dürfen vertraglich mit dem Mieter/Nutzer des Fahrzeugs vereinbaren, dass dieser als Mieter betrachtet wird und die Abgabe zu begleichen hat (und nicht der Vermieter, der das Fahrzeug angemeldet hat).

Zu beachten: in dieser Situation bleibt der Vermieter allerdings solidarisch haftbar. Wenn also der Nutzer nicht zahlt, hat der Vermieter nachträglich zu zahlen.

Die zurückgelegten Kilometer werden notiert

Wie der Name schon sagt, ist die Kilometerabgabe von der Anzahl der Kilometer abhängig, die mit dem Lkw zurückgelegt werden. Diese Anzahl muss also genau aufgezeichnet werden. Dazu müssen alle Fahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich der Abgabe fallen, ein 'On Board Unit' ('OBU') an Bord haben. Dieses Gerät bestimmt mit Hilfe von Satelliten genau, wo der Lkw entlangfährt und welche Entfernung er zurücklegt. Die vom OBU aufgezeichnete Distanz wird um einen Korrekturfaktor von -1,5 %, korrigiert, um eventuelle Ungenauigkeiten auszugleichen.

Die Kilometerabgabe gilt nicht auf allen Straßen. Unter die Abgabe fallen auf jeden Fall die Autobahnen, Regionalstraßen und Ortsstraßen. Im Prinzip muss eine Abgabe für die Nutzung der Straßen bezahlt werden, auf denen momentan die Eurovignette gilt. Der Anwendungsbereich wurde allerdings um neue Straßen erweitert, um die Nutzung von Schleichwegen zu vermeiden.

Die Kilometerabgabe wird von der Behörde eingezogen, die auch die On Board Units verkauft. Dieser 'Single Service Provider' wurde von der interregionalen Einheit 'Viapass' bestimmt (eingerichtet von den drei Regionen). Nach einer staatlichen Ausschreibung wurde der Auftrag über den Verkauf der OBU und die Einziehung der Abgabe der Firma 'Sky-ways' (T-systems International/Strabag AG) zugeteilt.

Wie hoch ist der Tarif?

Der Basistarif der Abgabe beträgt 0,113 EUR/km. Für leichtere Lkw (zwischen 3,5 und 12 t) wird der Tarif auf 0,063 EUR/km reduziert.

Außerdem können verschiedene Kriterien den Tarif beeinflussen:

die zugelassene Gesamtmasse (zwischen 3,5 t und 12 t, zwischen 12 t und 32 t, höher als 32 t);

die Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs (je mehr das Fahrzeug verschmutzt, desto höher die Steuer);

der Typ der Straße (Autobahn, Regionalstraße, Ortsstraße), die genutzt wird (ein Kriterium, das nur in der Brüsseler Hauptstadtregion angewandt wird).

Außerdem geben die Erlasse den Regionen die Möglichkeit, bei der Bestimmung des Tarifs auch den Zeitpunkt, an dem gefahren wird (Entlastung des Berufsverkehrs), oder die gewählte Route (Entlastung des Frachtverkehrs auf bestimmten Straßen) einzubeziehen. Die Regionen haben jedoch vorläufig entschieden, diese beiden Kriterien nicht zu berücksichtigen.