Ein Konflikt mit dem Finanzamt: vor Gericht, den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof

Bei einem Konflikt mit dem Finanzamt haben Sie sich zunächst an das Amt selbst zu wenden, um eine Lösung zu finden. Dazu reichen Sie eine Beschwerdeschrift ein. Ihre Argumente werden daraufhin von einem Inspektor untersucht, wonach der Regionaldirektor ein Urteil fällt. Aber was geschieht, wenn Sie mit dessen Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden sind? Dann können Sie noch immer vor Gericht gehen.

Durch die Entscheidung des Regionaldirektors endet die administrative Phase des Konflikts. Wenn der Steuerpflichtige noch immer nicht einverstanden ist, kann er den Streitfall in die gerichtliche Phase bringen, indem er vor Gericht geht. Die Verwaltung kann ihrerseits gegen eine Entscheidung eines Direktors nicht vor Gericht gehen.

Achtung: es ist entscheidend, dass Sie zuerst den administrativen Weg zu Ende gegangen sind. Sie können also Ihren Steuerbescheid nicht sofort vor Gericht anfechten. Wenn Sie das tun, erklärt der Richter Ihre Klage für unzulässig. In diesem Fall wird Ihr Ersuchen unmittelbar abgelehnt, ohne dass Ihre zugrundeliegenden Argumente betrachtet werden.

Zuständiges Gericht: das Gericht erster Instanz

Für Urteile über Streitfälle in Steuerangelegenheiten ist das Gericht erster Instanz zuständig.
Die territorial zuständige Gericht ist dasjenige Gericht, in dessen Bezirk die Steuerbehörde liegt, das die Steuern einzuziehen hat: Wenn Sie einen Bescheid vom Finanzamt in Antwerpen erhalten haben, müssen Sie sich also an das Gericht der ersten Instanz von Antwerpen wenden.

Wie ein Verfahren einleiten?

Sie müssen das Verfahren mit einer Eingabe einleiten. Obwohl der Steuerpflichtige das Verfahren beginnt, weil er mit der Entscheidung der Direktion nicht einverstanden ist, ist der Gegenstand der Klage allerdings der Steuerbescheid selbst und nicht die Entscheidung des Regionaldirektors.

Das Gesetz schreibt vor, was in der Eingabe auf jeden Fall aufgeführt werden muss:
1. das Datum der Eingabe;
2. Name, Beruf, Wohnort und Eigenschaft des Bittstellers;
3. Identität der Gegenpartei;
4. eine kurze Zusammenfassung der Klage (d. h. die Argumente des Steuerpflichtigen gegen den Steuerbescheid);
5. das Gericht, dem der Fall vorgelegt wird; und
6. die Unterschrift des Bittstellers oder seines Anwalts.

Die Frist, vor Gericht zu gehen, beträgt drei Monate ab der Bekanntgabe der Entscheidung des Regionaldirektors.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie vor Gericht auch noch neue Argumente anführen dürfen. Sie brauchen sich also nicht auf die Argumente zu beschränken, die Sie bereits gegenüber dem Finanzamt genannt hatten.

Nach dem Urteil: der Berufungsgerichtshof und Revision vor dem Kassationshof

Das Gericht prüft alle Fakten und Argumente, die ihm vorgelegt werden, und fällt auf deren Grundlage ein Urteil. In erster Instanz wird Ihr Fall von einem einzigen Richter beurteilt.
Die unterliegende Partei hat die Möglichkeit, gegen das Urteil des Gerichts in Berufung zu gehen. Sie können also in Berufung gehen, aber das Finanzamt auch.
In diesem Fall kommt die Angelegenheit vor das Berufungsgericht. Dort sind es drei Richter (Gerichtsräte), die den gesamten Fall noch einmal prüfen und eine neue Entscheidung fällen.
Auch gegen dieses Urteil hat die verlierende Partei ein weiteres Rechtsmittel. Gegen ein Urteil des Gerichtshofs kann noch eine Revision vor dem Kassationsgericht eingelegt werden. Dieses nimmt keine vollständige neue Prüfung der Fakten vor, sondern fällt nur ein rechtliches Urteil. Das bedeutet, dass es lediglich prüft, ob der Berufungsgerichtshof aus den Fakten, die ihm vorgelegt wurden, seine Entscheidung rechtskräftig hat ableiten können.