Ermäßigter Körperschaftssteuersatz und die Bezüge des Betriebsleiters

Der Standardsatz in der Körperschaftssteuer beträgt 33,99 %. Unternehmen mit einem beschränkten Gewinn können allerdings den ermäßigten ansteigenden Tarif nutzen. Eine wichtige Bedingung ist dabei allerdings, dass sie mindestens einem Betriebsleiter ein Bruttogehalt in Höhe von 36.000 EUR auszahlen. Wir nehmen die Regelung unter die Lupe.

Der ermäßigte ansteigende Tarif

Der ermäßigte ansteigende Tarif gilt, wenn das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft nicht mehr als 322.500 EUR beträgt. In diesem Fall wird die Gesellschaft ebenfalls in 'Tranchen' besteuert, wie bei der Personensteuer:
• erste Tranche von 0 bis 25.000 EUR: 24,25 %;
• zweite Tranche von 25.000 bis 90.000 EUR: 31,00 %;
• dritte Tranche von 90.000 bis 322.500 EUR: 34,50 %.

Beispiel
Die PGmbH Peeters und Söhne hat ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 200.000 EUR. Ihre fällige Steuer wird wie folgt berechnet:
• erste Tranche: 25.000 EUR à 24,25 % = 6.062,20 EUR;
• zweite Tranche: 65.000 EUR (90.000 - 25.000) à 31,00 % = 20.150 EUR;
• dritte Tranche: 110.000 EUR (200.000 - 90.000) à 34,50 % = 37.950,00 EUR;
• Summe = 64.162,50 EUR;
Dazu kommt noch der ergänzende Krisenbeitrag in Höhe von 3 %. Endergebnis = 66.087,38 EUR.
Wenn die PGmbH zum normalen Tarif (33,99 %) besteuert werden würde, müsste sie 67.900 EUR Steuern zahlen.

Ausschlüsse

Einige Gesellschaften werden explizit vom ermäßigten Satz ausgeschlossen:
• Finanzgesellschaften: d. h. Gesellschaften, die Aktien besitzen, deren Anlagewert 50 % des eingezahlten Kapitals der Gesellschaften beträgt;
• Gesellschaften, deren Aktien, die das Stammkapital zu mehr als die Hälfte verbriefen, in der Hand von anderen Gesellschaften sind. Mit dieser Regel soll vermieden werden, dass eine große Gesellschaft, die nicht für den ermäßigten Tarif in Betracht kommt, sich künstlich in kleinere aufteilt, die unter den ermäßigten Tarif fallen;
• Gesellschaften, deren Dividendenausschüttung mehr als 13 % des eingezahlten Kapitals zu Beginn des steuerlichen Zeitraums beträgt;
• zugelassene Investmentgesellschaften und Renteninstitute.

Mindestzahlung für den Betriebsleiter

Eine wichtige Regel ist, dass die Gesellschaft nur den ermäßigten Tarif nutzen kann, wenn sie einem ihrer Betriebsleiter (einer natürlichen Person) ein Mindestgehalt bezahlt. Die Mindestbezüge entsprechen 36.000 EUR oder, wenn der Gewinn der Gesellschaft geringer als 36.000 EUR ist, dem Betrag des Gewinns.

Es wird das steuerliche Einkommen betrachtet, von dem die Kosten - darunter der Aufwand der Bezüge des Betriebsleiters- abgezogen werden dürfen.

Beispiel
Die PGmbH De Smedt hat einen Gewinn (ohne Abzug der Bezüge des Betriebsleiters) in Höhe von 30.000 EUR:
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 10.000 EUR: 10.000 ˂ 20.000 EUR (steuerpflichtiges Einkommen nach Auszahlung der Bezüge) = kein Anspruch auf einen ermäßigten Tarif;
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 15.000 EUR: 15.000 = 15.000 (steuerpflichtiges Einkommen nach Auszahlung der Bezüge) = Anspruch auf den ermäßigten Tarif;
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 20.000 EUR: 20.000 ˃ 10.000 (steuerpflichtiges Einkommen nach Auszahlung der Bezüge) = Anspruch auf den ermäßigten Tarif.

Wenn die PGmbH De Smedt einen Gewinn hat (ohne Abzug der Bezüge des Betriebsleiters) in Höhe von 100.000 EUR:
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 30.000 EUR: 30.000 ˂ 70.000 EUR (steuerpflichtiges Einkommen nach Auszahlung der Bezüge) = kein Anspruch auf den ermäßigten Tarif;
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 36.000 EUR: die Bezüge in Höhe von 36.000 EUR sind sowieso ausreichend = Anspruch auf den ermäßigten Tarif;
• die PGmbH zahlt Geschäftsführer Patrick 50.000 EUR: 50.000 ˃ 36.000 = Anspruch auf den ermäßigten Tarif.

Was fällt unter die Bezüge des Betriebsleiters?

Bei der Berechnung dieser 36.000 EUR werden nicht nur die Bruttobezüge berücksichtigt, sondern auch alle anderen Einkünfte, die der Betriebsleiter von der Gesellschaft erhält: Vorteile jeglicher Art, als Berufseinkünfte umqualifizierte Mieteinnahmen, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld, Tantiemen.

Beispiel
Die PGmbH VDB hat ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 100.000 EUR. Geschäftsführer Johan erhält Bruttobezüge in Höhe von 22.000 EUR. Außerdem erhält er:
• kostenlose Nutzung von Firmenwagen: Wert des Vorteils 3.500 EUR;
• Tantiemen: 5.500 EUR;
Außerdem vermietet er seine Immobilie der Gesellschaft. Weil er eine hohe Mietsumme verlangt, wird ein Teil des Mieteinkommens in ein Berufseinkommen umqualifiziert und zwar in Höhe von 5.000 EUR.
Summe: 22.000 (Lohn) + 3.500  (Wagen) + 5.500 (Tantiemen) + 5.000 (Umqualifikation der Miete) = 36.000 EUR. Die PGmbH VDB zahlt ausreichende Bezüge und kommt für den ermäßigten Tarif in Betracht.