Kleine Unternehmen: abweichende Steuerregeln (Update)

Für kleine Unternehmen gelten im belgischen Steuerrecht hier und da besondere Regeln. Da seit Anfang Januar für die Bestimmung, ob ein Unternehmen 'klein' ist, neue Kriterien eingeführt wurden, erschien es uns eine gute Gelegenheit, noch einmal kurz auf die abweichenden Regeln eingehen. In den letzten Jahren ist die Liste mit Sonderregeln noch erweitert worden.

Befreiungen für kleine Unternehmen

In erster Linie sind es einige Steuern, die für kleine Unternehmen nicht gelten.
Z. B. fallen sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Fairness Tax: eine Steuer, die nur großen multinationalen Unternehmen auferlegt wird, welche keine Steuern zu zahlen (drohen), weil sie den fiktiven Zinsabzug anwenden.
Auch der Mehrwertsteuer auf Aktien entgehen die kleinen Unternehmen, zumindest teilweise. Große Unternehmen zahlen mindestens 0,4 %, wenn sie einen Mehrwert auf Aktien realisieren (ohne Rücksicht darauf, wie lange sie die Aktien in ihrem Besitz gehabt haben). Ebenso wie große Unternehmen unterliegen die kleinen Unternehmen allerdings einer Steuer in Höhe von 25 %, wenn sie einen Mehrwert auf Aktien realisieren, die sie weniger als ein Jahr ununterbrochen in vollem Eigentum gehalten haben.

Kleine Unternehmen profitieren von einigen abweichenden Abschreibungsregeln

Auch was (steuerlich akzeptierte) Abschreibungen betrifft, gelten für kleine Unternehmen andere Regeln. Z. B. haben sie die Wahl, zu einem Erwerb gehörige Kosten abzuschreiben.

Außerdem brauchen sie ihre erste Abschreibungsrate nicht vom Kaufdatum abhängig machen. Andere Unternehmen, die im Laufe des Jahres einen neuen Vermögensgegenstand erwerben, dürfen den Vermögensgegenstand im Jahr des Erwerbs nur teilweise abschreiben.

Beispiel
Ein Unternehmen kauft am 1. Juli 2015 eine Maschine für 50.000 EUR, die im Prinzip über fünf Jahr abgeschrieben werden darf = 10.000 EUR pro Jahr. 'Gewöhnliche' Unternehmen müssen die erste Abschreibung auf das Kaufdatum abstimmen und dürfen nur 184/365 (Anzahl der Tage im Jahr ab dem 1. Juli) von 10.000 EUR abschreiben. Sie müssen die erste Abschreibung auf 5.041 EUR beschränken. Kleine Unternehmen dürfen im Jahr 2015 sofort schon eine komplette erste Rate von 10.000 EUR abschreiben.

Investitionsreserve und Investitionsabzüge

Kleine Unternehmen können steuerfrei eine Investitionsreserve anlegen.

Außerdem gelten für kleine Unternehmen einige besondere Investitionsabzüge: (1.) ein besonderer Investitionsabzug für Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen und für digitale Investitionen und (2.) ein regulärer Investitionsabzug in Höhe von 4% für Investitionen im Jahr 2014 und 2015;  und von 8% für Investitionen seit Jahr 2016.

Weitere Vorteile

Außerdem profitieren sie noch von den folgenden günstigen Regeln:

sie können Kosten für Sicherheitsmaßnahmen zu 120 % absetzen;

sie profitieren von einem höheren Prozentsatz des fiktiven Zinsabzugs (0,50 % mehr als andere Unternehmen);

sie brauchen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung keine Erhöhung zu zahlen, wenn sie keine ausreichenden Vorabzahlungen tätigen;

sie profitieren von einer höheren Befreiung der Abführung der Lohnsteuervorauszahlung und von der Möglichkeit, als Young Innovative Company zugelassen zu werden, was ebenfalls eine Befreiung von der Abführung der Lohnsteuervorauszahlung mit sich bringt;

bei der Festlegung von Reserven sind sie zu einer kürzeren Haltefrist verpflichtet, bevor sie Dividenden auszahlen dürfen (vier Jahre statt acht Jahre) und sie können eine Liquidationsreserve anlegen (permanente Fortsetzung des Systems, das kleinen und mittleren Betrieben vorbehalten ist).

Auch Investitionen in kleine Unternehmen werden günstiger behandelt

Ausgeschüttete Dividenden von Einlagen in kleine Unternehmen können unter den folgenden Bedingungen noch immer von einer ermäßigten Quellensteuer profitieren: (1.) eine Kapitaleinlage (2.) nach dem 1. Juli 2013 (3.) in Geldbeträgen (4.) im Tausch gegen neue Aktien. Außerdem dürfen unmittelbar nach der Einlage noch keine Dividenden ausgeschüttet werden. Für eine Dividendenzahlung im zweiten Geschäftsjahr nach der Einlage gilt ein Satz in Höhe von 20 % und für eine Ausschüttung ab dem dritten Geschäftsjahr nach der Einlage in Höhe von 15 %. Der Standardsatz der Quellensteuer seit Anfang 2016 beträgt 27 %.

Außerdem sind im vorigen Jahr zwei neue steuerliche Vorteile eingeführt worden, um Investitionen in kleine neugegründete Unternehmen zu fördern. Der Vorteil hängt davon ab, wie man investiert:

wer in Risikokapital eines neugegründeten Unternehmens im Tausch gegen Aktien investiert, erhält eine Steuerermäßigung im Rahmen der Personensteuer;

wer investiert, indem er ein Darlehen über eine zugelassene Crowdfundingplattform gewährt, zahlt keine Steuern auf die erste Zinszahlung, die er für das Darlehen erhält.