Umsetzung der Buchhaltungsrichtlinie: Änderungen des Jahresabschlusses für kleine Unternehmen

Durch die Umsetzung der Buchhaltungsrichtlinie ist die wichtigste Buchführungsreform der vergangenen 40 Jahre eine Tatsache. Ein Gesetz und ein Durchführungsbeschluss vom 18. Dezember 2015 sorgen für neue Regeln für kleine Unternehmen. Dabei verringert sich die Menge der verlangten Angaben in der Erläuterung zum verkürzten Schema des Jahresabschlusses. Diese neuen Regeln müssen für diejenigen Geschäftsjahre berücksichtigt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Kleine Unternehmen können ihre Bilanz, Erfolgsrechnung und Erläuterung in verkürzter Form aufstellen, unter der Bedingung, dass sie nicht notiert sind.

Schema der Bilanz im verkürzten Modell des Jahresabschlusses

Die Gründungskosten sind kein Teil mehr des Anlagevermögens, sondern bilden eine eigene Rubrik auf der Aktivseite der Bilanz neben dem Anlage- und dem Umlaufvermögen.

Die Rubrik 'VII.A. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen' wird um fünf neue Unterrubriken erweitert:
1. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuern
3. Große Reparatur- und Wartungsarbeiten
4. Umweltschutzverpflichtungen
5. Sonstige Risiken und Aufwendungen

Schema der Erfolgsrechnung im verkürzten Modell des Jahresabschlusses

Das verkürzte Modell der Erfolgsrechnung wird angepasst, weil die Rubriken über die außerordentlichen Ergebnisse abgeschafft werden (siehe auch vollständiges Schema).

Es wird eine 'Rubrik III.A. Kapital- und Zinssubventionen' unter den finanziellen Erträgen hinzugefügt.

In der Ergebnisverwendung werden der Gewinnübertrag und der Verlustübertrag künftig auf einer eigenen Linie erwähnt. Auch der Teil der Gewinne, der den Arbeitnehmern zusteht, wird jetzt separat erwähnt.

Inhalt der Erläuterung beim verkürzten Modell des Jahresabschlusses

In der Erläuterung zum verkürzten Schema des Jahresabschlusses verringert sich die Menge der verlangten Angaben. Neben der Streichung der Sozialbilanz als obligatorischen Teil der Erläuterung (es steht den Unternehmen allerdings frei, diese Informationen auf freiwilliger Grundlage in ihren Jahresabschluss aufzunehmen), notieren wir die folgenden Änderungen:

die Aufstellung II mit dem Verzeichnis der Unternehmen, an welcher ein kleines Unternehmen eine Beteiligung hält, und anderer Unternehmen, an denen sie Stimmrechte hält, die mindestens 10 % des gezeichneten Kapitals entsprechen wird aufgehoben;

die Aufstellung des Kapitals (alte Nummerierung III) führt nur noch die eigenen Aktien auf;

die Aufstellung IV in Bezug auf den Inhalt der Rubrik Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen wird gestrichen;

in der Aufstellung der Verbindlichkeiten (alte Nummerierung V.) wird nicht mehr verlangt, die Verbindlichkeiten in Bezug auf die Steuern, Entlohnungen und Sozialabgaben aufzuführen;

in Aufstellung VI (alte Nummerierung) werden die Angaben über das Personal und die Personalkosten vereinfacht und verringert. Dies gilt auch für die Angaben über die Finanzergebnisse (siehe Aufstellung VII - alte Nummerierung) und die ausstehenden Forderungen an verbundene oder assoziierte Unternehmen (siehe Aufstellung IX - alte Nummerierung). Wenn der Jahresabschluss der Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen konsolidiert wird, müssen nur noch die Angaben für die kleinste Einheit von Unternehmen, von denen die Gesellschaft eine Tochtergesellschaft ist und von denen ein konsolidierter Jahresabschluss aufgestellt und veröffentlicht wird, in dieser Aufstellung aufgenommen werden.

Die Erläuterung zum verkürzten Schema des Jahresabschlusses wird ebenfalls ergänzt:

was die Ergebnisse des Geschäftsjahres anbelangt, werden jetzt auch der Betrag und die Art der Erträge und die Aufwendungen von außerordentlichem Umfang oder außerordentlichem Ausmaß auf eine näher aufgeteilte Weise aufgenommen, ebenso wie diese Erträge und Aufwendungen im angepassten Schema der Erfolgsrechnung unter den nicht-wiederkehrenden Betriebs- oder Finanzergebnissen aufgenommen sind;

die nicht in der Bilanz aufgenommenen Ansprüche und Verpflichtungen werden um eine Beschreibung der vorgesehenen ergänzenden Ruhestands- oder Überlebenspensionen der Personal- oder Direktionsmitglieder erweitert;

über die ausstehenden Forderungen gegen die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, die in ihrem Vorteil erteilten Garantien und sonstige in ihrem Vorteil eingegangene Verpflichtungen werden zusätzliche Auskünfte verlangt;

auch Informationen über Transaktionen außerhalb normaler Marktbedingungen (Anpassung der Aufstellung XI - alte Nummerierung) müssen aufgenommen werden.

Wenn bestimmte Angaben für das betroffene Geschäftsjahr nicht hilfreich sind, dürfen sie im verkürzten Schema für kleine Unternehmen in der Bilanz, der Erfolgsrechnung und der Erläuterung weggelassen werden.
Wenn eine Gesellschaft auf ein anderes Jahresabschlussschema umsteigt (Mikroschema, verkürztes Schema oder vollständiges Schema), darf sie als vergleichende Zahlen für das vorhergehende Geschäftsjahr die Beträge aufführen, die im Jahresabschluss in Bezug auf jenes Geschäftsjahr vorkamen.

Einfluss des Materialitätsprinzips

Für die Präsentation in der Bilanz und der Erfolgsrechnung wird das Materialitätsprinzip eingeführt. Die Posten der Bilanz und der Erfolgsrechnung, die mit arabischen Zahlen angegeben sind, können zusammengefügt werden unter der Bedingung, dass 1. ihr Betrag für die Darstellung eines getreuen Bildes des Vermögens, der finanziellen Position und des Ergebnisses der Gesellschaft nicht von materieller Bedeutung ist; oder 2. die Zusammenfügung für Deutlichkeit sorgt und die auf diese Weise zusammengefügten Posten in der Erläuterung getrennt angegeben werden.

Informationen von 'materieller Bedeutung' sind Auskünfte, wobei in angemessener Weise davon ausgegangen werden kann, dass deren Weglassung oder unrichtige Erwähnung die Entscheidungen eines Benutzers auf der Grundlage des Jahresabschlusses beeinflussen kann. Die materielle Bedeutung einzelner Posten wird im Kontext von anderen ähnlichen Posten beurteilt.