Umsetzung der Buchhaltungsrichtlinie: Änderungen des Jahresabschlusses für große Unternehmen

Die wichtigste Buchführungsreform der vergangenen 40 Jahre ist eine Tatsache. Ein Gesetz und ein Durchführungsbeschluss vom 18. Dezember 2015 setzen die europäische Buchhaltungsrichtlinie in belgisches Gesetz um. Das Schema der Bilanz und der Erfolgsrechnung und die Erläuterung bei dem vollständigen Schema des Jahresabschlusses unterliegen dabei notwendigen Änderungen. Die neuen Regeln für große Unternehmen gelten für diejenigen Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Große Unternehmen erstellen ihren Jahresabschluss nach dem 'vollständigen Schema'. Das vollständige Schema besteht aus dem Schema der Bilanz, dem Schema der Erfolgsrechnung und der Erläuterung.

Schema der Bilanz im vollständigen Modell des Jahresabschlusses

Die Gründungskosten bilden künftig eine separate Rubrik auf der Aktivseite der Bilanz neben dem Anlage- und dem Umlaufvermögen. Sie sind also kein Bestandteil des Anlagevermögens mehr.

In der Rubrik VII.A. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen wird die Unterrubrik 4. Umweltverpflichtungen eingeführt. Die Unternehmen müssen künftig auch Rückstellungen für die Aufwendungen aufgrund einer Umweltverpflichtung anlegen.

Schema der Erfolgsrechnung im vollständigen Modell des Jahresabschlusses

Auch das vollständige Schema der Erfolgsrechnung ist angepasst worden. Es ist nun nicht mehr möglich, das außerordentliche Ergebnis (außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen) getrennt in der Erfolgsrechnung anzuführen. Diese Resultate müssen künftig als Betriebsergebnisse oder als Finanzergebnisse eingestuft werden.
Um die Erträge/Aufwendungen mit außerordentlichem Charakter von anderen Betriebserträgen/-aufwendungen oder Finanzerträgen/-aufwendungen zu unterscheiden, die aus dem gewöhnlichen Geschäftsbereich des Unternehmens hervorgehen, und weil die außerordentlichen Ergebnisse auf Dauer in der Erfolgsrechnung sichtbar sein sollten, werden neue Rubriken eingefügt, welche die nicht wiederkehrende Art dieser Erträge und Aufwendungen betonen.
In der Ergebnisverwendung werden der Gewinnübertrag und der Verlustübertrag künftig auf einer getrennten Linie erwähnt. Auch der Teil des Gewinns, der den Arbeitnehmern zukommt, wird jetzt getrennt aufgeführt. Dadurch erhöht sich die Lesbarkeit der Erfolgsrechnung.

Inhalt der Erläuterung zum vollständigen Modell des Jahresabschlusses

Der Inhalt der Erläuterung zum vollständigen Schema des Jahresabschlusses ist ebenfalls angepasst worden. Zusammengefasst handelt es sich um die folgenden Änderungen:

die Befreiung von der Aufnahme der Aufstellung der Gründungskosten (Aufstellung I) und die Befreiung von der Aufteilung des Netto-Umsatzes (Rubrik I.A der Erfolgsrechnung) für bestimmte Kategorien von Unternehmen ist aufgehoben;

Forschungsaufwendungen dürfen nicht mehr aktiviert werden. Nur die Entwicklungskosten sind künftig unter bestimmten Bedingungen aktivierbar. In der Aufstellung II. Immaterielle Anlagewerte der Erläuterung wird das Wort Forschung deshalb gestrichen;

Erwerbungen von Edelmetallen (Gold) und Kunstwerken können in der Aufstellung VI. Geldanlagen untergebracht werden. Dies gilt, soweit die Edelmetalle als Geldanlage erworben wurden (d. h. um kurz- oder mittelfristig mit dem Ziel verkauft zu werden, einen Mehrwert zu realisieren), und unter der Bedingung, dass es für die Kunstwerke einen liquiden Markt gibt. Existiert kein liquider Markt, gehören die Kunstwerke zum Sachanlagevermögen;

die Aufstellung VIII. Kapital wird um die Aufführung der Aktionärsstruktur des Unternehmens ergänzt. Außerdem wird diese Aufstellung aufgrund der Abschaffung der Inhaberwertpapiere und der Umwandlung dieser Inhaberaktien in entmaterialisierte Wertpapiere geändert;

in der Aufstellung XIV. Außerordentliche Ergebnisse müssen der Betrag und die Art der Erträge und Aufwendungen von außerordentlichem Umfang oder außerordentlichem Ausmaß auf eine näher aufgeteilte Weise aufgenommen werden. Das entspricht der Struktur, in welcher diese Erträge und Aufwendungen im angepassten Schema der Erfolgsrechnung unter den nicht-wiederkehrenden Betriebs- oder Finanzergebnissen aufgenommen sind;

die Aufstellung XVII in Bezug auf Ansprüche und Verpflichtungen außerhalb der Bilanz wird um Angaben ergänzt, die nicht in unserem Recht vorgesehen waren, nämlich Angaben über materielle Ereignisse, die nach dem Bilanzdatum eingetreten sind, und Angaben über die Kauf- oder Verkaufsverpflichtungen, welche das Unternehmen eingeht, wenn es Call- und Put-Optionen platziert;

die Aufstellung XVII a. Art und Geschäftszweck von außerbilanzlichen Regelungen wird geändert. Alle Unternehmen - und damit nicht nur notierte Unternehmen   die ihren Jahresabschluss nach dem vollständigen Schema aufstellen, müssen hier künftig die finanziellen Folgen ihrer außerbilanzlichen Regelungen angeben;

der Anwendungsbereich der Aufstellung XVIII. über die Beziehungen mit verbundenen Unternehmen wird um Informationen über die Beziehungen mit assoziierten Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erweitert;

die Aufstellung XVIII a. Transaktionen mit verbundenen Parteien außerhalb normaler Marktbedingungen muss jetzt von allen Unternehmen ausgefüllt werden, die einen Jahresabschluss nach dem vollständigen Schema aufstellen (keine Abweichungen mehr für bestimmte Kategorien von Unternehmen);

unter der 'Aufstellung XIX.A.' werden künftig alle verpflichteten Angaben bezüglich der finanziellen Beziehungen mit Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten aufgenommen. Unter der Aufstellung XIX.C. müssen, auch wenn eine Muttergesellschaft keinen konsolidierten Jahresabschluss aufstellt, weil ihre Tochtergesellschaften individuell und zusammen nur von zu vernachlässigender Bedeutung sind, dennoch bestimmte Informationen im einfachen Jahresabschluss dieser Muttergesellschaft aufgenommen werden;

in der Aufstellung XX ändert sich die Art und Weise, in welcher der Gebrauch des reellen Werts von abgeleiteten finanziellen Instrumenten erläutert wird. Die Erläuterung wird um eine vergleichende Übersicht ergänzt, in welcher der Wert, der Umfang und die Art dieser Instrumente aufgenommen werden;

die Sozialbilanz, die künftig kein Bestandteil der Erläuterung sein wird, wird als Bestandteil der Erläuterung zum vollständigen Schema des Jahresabschlusses gestrichen.

Abschließend noch Folgendes. Wenn ein Unternehmen auf ein anderes Jahresabschlussschema wechselt (Mikroschema, verkürztes Schema, vollständiges Schema), reicht es aus, als vergleichende Zahlen für das vorangegangene Geschäftsjahr die Beträge anzugeben, die im Jahresabschluss über jenes Geschäftsjahr vorkamen.