Taxshift in der Praxis: keine Arbeitnehmerbeiträge für den ersten Arbeitnehmer

Planen Sie, Ihren ersten Arbeitnehmer einzustellen? Dann zahlen Sie auf unbefristete Dauer keine Arbeitgeberbeiträge. Die bestehenden Ermäßigungen für den ersten bis zum fünften Arbeitnehmer verschieben sich auf den zweiten bis sechsten Arbeitnehmer. M. a. W. die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen ist von höchstens fünf auf höchstens sechs Arbeitnehmer erweitert worden.

Die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen beinhaltet eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für neue Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern und eine Beteiligung an den Kosten des Sozialsekretariats. Die pauschale Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn des Arbeitnehmers während des Quartals der Einstellung und einer Anzahl darauffolgender Quartale gilt für die ersten fünf Arbeitnehmer.

Seit Januar 2016 zahlen die Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den ersten Arbeitnehmer, der zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2020 eingestellt wird. Die aktuelle Ermäßigung von Arbeitgeberbeiträgen für den ersten bis zum fünften Arbeitnehmer gilt dann auf den zukünftigen zweiten bis zum sechsten Arbeitnehmer, die ab 2016 eingestellt werden. Die Beträge der Beitragsermäßigungen für den zweiten bis zum sechsten Arbeitnehmer werden erhöht.

Bedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen gilt für (neue) Arbeitgeber im Privatsektor. Diese Arbeitgeber dürfen in den vergangenen vier Quartalen keinen Arbeitnehmer (bei der Einstellung des ersten Arbeitnehmers), höchstens einen Arbeitnehmer (bei der Einstellung des zweiten Arbeitnehmers) oder höchstens zwei, drei oder vier Arbeitnehmer (bei der Einstellung des dritten, vierten und fünften Arbeitnehmers) beschäftigt haben.

Als neuer Arbeitgeber wird ein Arbeitgeber betrachtet, der seit mindestens vier aufeinanderfolgenden Quartalen, die dem Quartal der Einstellung eines sechsten Arbeitnehmers vorangehen, nicht dem LSS-Gesetz für die Beschäftigung von mehr als fünf Arbeitnehmern unterworfen war, wobei Auszubildende, Dienstboten, Teilzeitlernpflichtige und Gelegenheitsarbeiter außer Betracht gelassen werden.

Der neue Arbeitgeber muss einen ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften oder sechsten Arbeitnehmer einstellen, der keinen anderen Arbeitnehmer in derselben technischen Betriebseinheit ersetzt, für den bereits eine Ermäßigung erteilt wird. Die Beibehaltung der Anzahl der Arbeitsplätze in der rechtlichen Einheit wird also nicht kontrolliert.

In Bezug auf den Arbeitnehmer gelten keine besonderen Voraussetzungen. Die Arbeitnehmer müssen über einen Arbeitsvertrag verfügen.

Übersicht über Höchstermäßigungen bei vollständigen Leistungen

Die Zielgruppenermäßigung muss innerhalb der 20 Quartale ab dem ersten Quartal in Anspruch genommen werden, in welchem zum ersten Mal das Recht auf die Ermäßigung bestand. Der Arbeitgeber entscheidet pro Quartal, ob und für wen er die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen beantragt. Der Antrag muss allerdings innerhalb von fünf Jahren nach der betreffenden Einstellung erfolgen.

Die Anzahl der Quartale und der Ermäßigungsbetrag unterscheiden sich seit dem 1. Januar 2016 je nachdem, ob es sich um einen ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften oder sechsten Arbeitnehmer handelt:

1. Einstellung: keine Arbeitgebergrundbeträge für Einstellungen zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2020;

2. Einstellung: 1.550 EUR (5 Quartale), 1.050 EUR (4 Quartale) und 450 EUR (4 Quartale);

3. Einstellung: 1.050 EUR (5 Quartale) und 450 EUR (8 Quartale);

4. Einstellung: 1.050 EUR (5 Quartale) und 450 EUR (4 Quartale);

5. Einstellung: 1.000 EUR (5 Quartale) und 400 EUR (4 Quartale);

6. Einstellung: 1.000 EUR (5 Quartale) und 400 EUR (4 Quartale).

Die Arbeitgebergrundbeträge (Lohnmäßigung einbegriffen) betragen 32,40 % (24,92 % + 7,48 %) für einen regulären Arbeitnehmer im Privatsektor. Der Grundtarif des Arbeitgeberbeitrags wird übrigens in den kommenden Jahren allmählich gesenkt: in den Jahren 2016-2017 bis 30 % (ab 1. April 2016) und 2018-2019 bis 25 %.

Wenn Sie sich einem Sozialsekretariat angeschlossen haben, haben Sie auch Anspruch auf eine Beteiligung an den betreffenden Beiträgen (36,45 EUR) für die Quartale, in denen Sie eine Zielgruppenermäßigung für die Einstellung des ersten Arbeitnehmers beantragen (keine Staffelung).

Übergangsregelung

Für Arbeitnehmer, die im Jahr 2015 eingestellt worden sind, können die neuen Ermäßigungsbeträge für die restlichen Quartale genutzt werden, auf die Sie noch Anspruch haben.
Für die Arbeitnehmer, die Sie schon vor dem 1. Januar 2015 eingestellt haben, ändern sich die Ermäßigungspauschalen und die Anzahl der anwendbaren Quartale nicht.

Kumulation von Maßnahmen zur Ermäßigung der Sozialbeiträge

Sie können die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen mit der strukturellen Ermäßigung kumulieren.
Die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen ist allerdings nicht kumulierbar mit einer anderen Maßnahme zur Verminderung der Arbeitgebersozialbeiträge.

An die Arbeit ...

Es brauchen bei der Einstellung keine besonderen Formalitäten erfüllt werden. Es reicht aus, die Quartalsmeldung auszufüllen. Der Arbeitgeber entscheidet, für welches Quartal und für welchen Arbeitnehmer die Ermäßigung in Anspruch genommen werden soll.