Personensteuererklärung: Neuigkeiten für das Veranlagungsjahr 2016

Das Formular für die Erklärung der Steuer der natürlichen Personen über das Veranlagungsjahr 2016 (Einkünfte 2015) ist inzwischen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. Ein kurzer Blick auf das Formular macht eines schnell deutlich: Es ist wieder länger (mehr als 800 Codes) und komplizierter geworden. Wir führen Sie von Rahmen zu Rahmen durch die Neuerungen.

Bevor wir auf die einzelnen Änderungen eingehen, ein zusätzlicher Hinweis, um zu erfahren, ob Sie einen Code ausfüllen, für den die Föderalbehörde oder die Region zuständig ist: Die 'föderalen' Codes beginnen stets mit einer 1 oder einer 2, die 'regionalen' Codes mit einer 3 oder einer 4.

Rahmen I. E-Mail-Adresse

Rahmen I ist der Teil, in welchem Sie Ihr Bankkonto, Ihre Telefonnummer usw. eingeben. Normalerweise verfügt das Finanzamt bereits über diese Angaben und Sie brauchen sie nur noch ausfüllen, wenn sich etwas ändert. Zum ersten Mal fragt das Finanzamt jetzt auch noch nach der E-Mail-Adresse, unter der es Sie erreichen kann. Die Überschrift wird deshalb leicht geändert und lautet jetzt: Bankkonto, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Rahmen IV. Überstunden

Wenn Sie Überstunden geleistet haben, müssen jetzt die Gesamtanzahl der wirklich geleisteten Überstunden angegeben werden, die Anspruch auf einen Überstundenzuschlag geben, der für die Begrenzung auf 360 Stunden in Betracht kommt. Diese werden in Rahmen IV.G.1 in den neuen Codes 1317-41 und 2317-11 eingegeben.

Rahmen V. Rentensparverträge und Einkommensteuervorauszahlung

In Rahmen V wird sowohl in Rubrik A, als auch in Rubrik B etwas geändert.

Rubrik A.3. ist für diejenigen gedacht, die einen Rentensparvertrag haben. Dort muss unter den Codes 1222-39 und 2222-09 der Betrag der Sparguthaben, Kapitale und Rückkaufwerte angegeben werden, die getrennt zu 8  % besteuert werden.

Rubrik V.B ist wiederum für die Einkommensteuervorauszahlung bestimmt. Diese Rubrik wird von nun an in zwei Codes eingeteilt: (1.) Codes 1225-36 und 2225-06 für den Teil der Einkommensteuervorauszahlung, die verrechenbar und rückzahlbar ist und (2.) die neuen Codes 1425-30 und 2425-97 für den Teil, der verrechenbar, aber nicht rückzahlbar ist.

Rahmen IX. Wohnbonus

Rahmen IX heiß offiziell Zinsen und Kapitaltilgungen von Anleihen und Prämien für individuelle Lebensversicherungen und Erbpacht- und Erbbauvergütungen oder ähnliche Vergütungen, die Anrecht auf Steuervorteile geben. Er ist mit anderen Worten der Rahmen für alle, die ein Hypothekardarlehen laufen haben und dieses absetzen wollen. Der Rahmen für den Wohnbonus also, der entweder föderal (keine eigene Wohnung) oder regional ist (eigene Wohnung, d. h. die Wohnung, die der Steuerpflichtige effektiv bezieht).

Traditionell ist es dieser Rahmen, der die meisten Probleme bereitet. Sehr viele Steuerpflichtige wollen ihn nämlich verwenden, aber er ist hoffnungslos kompliziert geworden. Abhängig vom Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Baukredit abgeschlossen haben (alte Darlehen vor 2005, Darlehen vor 2015, Darlehen seit 2015), von der Region, in der Sie wohnen, und davon, ob das Darlehen für Ihre eigene oder nicht-eigene Wohnung abgeschlossen wurde, müssen nämlich andere Codes ausgefüllt werden. Es ist nicht einfach, sich in diesem Labyrinth von Codes zurechtzufinden.

Rahmen X. Investition in Starter und 'wallonische' Dienstleistungsschecks

Wenn Sie in das Risikokapital eines neuen Unternehmens investiert haben (eine Investition, für die Sie Anteile erhalten haben), haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung. Wenn Sie davon profitieren wollen, füllen Sie Rubrik X.J aus. Die Steuerermäßigung unterscheidet sich abhängig davon, ob Sie in ein Mikro-Unternehmen (45 %) oder ein kleines Unternehmen (30 %) investiert haben. Die Rubrik wird deshalb aufgeteilt:

Investitionen in kleine Unternehmen kommen in die neuen Codes 1318-40 und 2328-10);

Investitionen in Mikrounternehmen kommen in die neuen Codes 1320-38 und 2320-08.

Die wallonische Region hat die Regelung der Dienstleistungsschecks geändert. Wallonische Steuerpflichtige brauchen nicht mehr den Betrag auszufüllen, den sie ausgegeben haben, sondern geben nur die Anzahl der verwendeten Schecks an. Nur die ersten 150 Dienstleistungsschecks berechtigen zu einer Steuerermäßigung.

Rahmen XIV. Darlehen an Starter und Kaiman-Tax

Sie können auch auf eine andere Weise in ein neues Unternehmen investieren: indem Sie nämlich ein Darlehen gewähren. In Rahmen XIV.D. können Sie die Anzahl der Darlehen angeben, die Sie im vorigen Jahr (in diesem Fall vom Inkrafttreten der Maßnahme am 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2015) neuen kleinen Unternehmen über eine zugelassene Crowdfundingplattform gewährt haben. Sie füllen dazu die neuen Codes 1088-76 und 2088-46 aus.

In Rahmen XIV gibt es noch eine Neuerung. Im Rahmen der Kaiman-Tax will das Finanzamt schließlich mehr Informationen über die rechtlichen Konstruktionen erhalten. Deshalb sind ab diesem Jahr in Rahmen XIV.C. der Name, die Adresse, die Nummer und die Rechtsform der Konstruktion und, wenn es sich um einen Trust handelt, auch der Namen und die Anschrift des Verwalters anzugeben.

Einreichung der Erklärung

Die Erklärung kann wie immer über Tax-on-web eingereicht werden. Wenn Sie lieber noch auf Papier arbeiten, können Sie auch das tun. Sie brauchen nur das Formular an das Scanningszentrum in Gent oder Namur zu senden oder in den Briefkasten Ihres örtlichen Finanzamts zu werfen (die letztgenannte Methode ist allerdings nur eine 'Toleranz' und weniger sicher als offiziell an das Scanningszentrum zu senden).

Die Deadlines sind:

Erklärung auf Papier: 30. Juni;

Einreichung über Tax-on-web: 13. Juli;

Einreichung über einen Mandatar: 27. Oktober.

Wer es versäumt, die Erklärung auszufüllen, erhält ein Erinnerungsschreiben (im Laufe der Monate Oktober/November). Wer dann immer noch nichts unternimmt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 1.250 EUR oder eine Steuererhöhung.