Einkommenssteuervorauszahlung: das Finanzamt kontrolliert Einhaltung der Verpflichtungen
Arbeitgeber müssen die Einkommenssteuervorauszahlung auf die Löhne und Gehälter einbehalten, die sie ihren Arbeitnehmern zahlen. In den meisten Fällen müssen sie die einbehaltene Einkommenssteuervorauszahlung auch an die Staatskasse abführen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der einbehaltenen Einkommenssteuervorauszahlung behalten darf (z. B. neue Unternehmer, Forschungspersonal). Das Finanzamt hat nochmals angekündigt, dass es die Einhaltung der Regeln strenger kontrollieren wird.
Einkommenssteuervorauszahlung: Pflichten für den Arbeitgeber
In Bezug auf die Einkommenssteuervorauszahlung hat der Arbeitgeber zwei Pflichten: (1.) die korrekte Einkommenssteuervorauszahlung einbehalten und (2.) die einbehaltene Einkommenssteuervorauszahlung abführen.
Die Einbehaltung der Einkommenssteuervorauszahlung gilt nicht nur für den Lohn bzw. das Gehalt im engen Sinn, sondern auch für alle Elemente, die als ein Entgelt für die verrichtete Arbeit betrachtet werden, also auch für Vorteile jeglicher Art oder für den Teil der übertrieben hohen Mietzahlung, der als Bezüge eingestuft wird (bei der Vermietung einer Liegenschaft durch einen Unternehmensleiter an seine eigene Firma).
Der Arbeitgeber muss monatlich eine Meldung über die Einkommenssteuervorauszahlung einreichen. Arbeitgeber, die voriges Jahr weniger als 38.180 EUR Einkommenssteuervorauszahlung angegeben haben, dürfen eine Quartalsanzeige statt einer monatlichen Meldung einreichen.
Versäumen der Verpflichtungen
Die Nichteinhaltung der Pflichten wird selbstverständlich sanktioniert. Abhängig davon, ob ein Verstoß öfter stattfindet, wird die Sanktion schwerer. Ein erster Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50 EUR bestraft. Bei späteren Verstößen erhöht sich die Strafe auf 1.250 EUR oder es erfolgt eine Steuererhöhung (die von 10 % bis 200 % betragen kann).
Eine Sanktion wird verhängt, wenn (1.) der Arbeitgeber keine (vollständige) Meldung der Einkommenssteuervorauszahlung einreicht oder (2.) wenn die Einkommenssteuervorauszahlung nicht oder nicht vollständig abgeführt wird. Sogar das Versäumen der Einreichung einer Nihil-Anzeige wird bestraft.
Mehr Kontrollen
Es ist also sehr wichtig, dass die Verpflichtungen eingehalten werden. Es werden nicht nur erhebliche Sanktionen verhängt, sondern das Finanzamt hat auch mitgeteilt, dass es im Jahr 2016 systematisch kontrollieren wird, ob die Verpflichtungen eingehalten werden.