Zahlungen an Steuerparadiese: Welche Länder gelten als Steuerparadies?

Belgische Unternehmen oder Unternehmen, die der Steuer für Nicht-Gebietsansässige unterliegen, müssen Zahlungen an Steuerparadiese melden. Welche Länder genau als Steuerparadies betrachtet werden, wird ab und zu überprüft. Am 1. März 2016 erschien ein Königlicher Erlass, der eine neue Liste mit Steuerparadiesen enthält. Wir erörtern das Prinzip und die neue Liste.

Das Prinzip

Steuerpflichtige, die der Körperschaftssteuer oder der Steuer für nicht-gebietsansässige Unternehmen unterliegen, müssen es melden, wenn sie direkt oder indirekt Zahlungen an Personen leisten, die in einem Steuerparadies niedergelassen sind. Diese Meldepflicht gilt, wenn sie während eines Steuerzeitraums mehr als 100.000 EUR an Steuerparadiese zahlen. Dazu ist das Formular 275F auszufüllen und einzureichen.

Wenn das Unternehmen die Zahlung nicht meldet, kann die Aufwendung nicht abgesetzt werden.

Was ist ein Steuerparadies?

Für diese Regelung wird ein Steuerparadies definiert als:

ein Land, das während des vollständigen steuerpflichtigen Zeitraums, in welchem die Zahlung stattgefunden hat, vom OSZE-Forum für Informationsaustausch und andere Transparenzmaßnahmen als Land betrachtet wird, das die diesbezüglichen OSZE-Norm nicht wirksam anwendet = d. h. Länder, die nicht in ausreichende Weise am Austausch von steuerlichen Angaben mitwirken. Momentan stehen auf dieser Liste keine Länder (mehr);

ein Land ohne Steuern oder mit niedrigen Steuern. Niedrige Steuern sind Steuern mit einem nominalen Tarif unter 10 %. Diese Länder wurden auf einer limitativen Liste aufgenommen, die durch einen Königlichen Beschluss festgestellt wird. Das bedeutet, dass Länder, die nicht auf der Liste stehen, nicht als Steuerparadies betrachtet werden.

Die neue Liste

Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und angepasst: Länder werden von der Liste gestrichen, andere Länder neu aufgenommen. Seit dem 1. März 2016 gibt es eine neue Länderliste. Die Liste gilt für Zahlungen, die ab dem 1. Januar 2016 getätigt wurden.

Die Länder sind (in alphabetischer Reihenfolge): Abu Dhabi, Adschman, Anguilla, die Bahamas, Bahrain, Bermuda, die Britischen Jungfraueninseln, Dubai, Fudschaira, Guernsey, Jersey, die Kaimaninseln, Man, die Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Montenegro, Nauru, Palau, Pitcairn, Ras Al Khaimah, Sankt Bartholomäus, Schardscha, Somalia, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Umm al-Qaiwain, Usbekistan, Vanuatu sowie Wallis und Futuna.

Von der Liste wurden gestrichen: Andorra, Jethou, die Malediven, Moldawien und Sark.

Andere Listen

Zu beachten ist, dass diese Liste nur für die Zahlungen gilt, die an Steuerparadiese getätigt wurden.
Im K. E. zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuchs steht in Artikel 73/4 ebenfalls eine Liste mit Steuerparadiesen. Dort handelt es sich um Länder mit einem erheblich günstigeren Steuersystem als in Belgien. Diese Liste ist für die Anwendung des Abzugs von Dividenden, die von Tochtergesellschaften erhalten werden, welche in diesen Ländern niedergelassen sind, von Bedeutung. Auf dieser Liste kommen teilweise andere Länder vor. Auch diese Liste wurde mit einem K. E. vom 1. März 2016 abgeändert.