Steuervorauszahlungen 2016: Erhöhungsprozentsatz unverändert im Vergleich zum Vorjahr

Unternehmen, die keine oder nicht genug Steuervorauszahlungen leisten, müssen eine Steuererhöhung zahlen. Der Prozentsatz, mit dem die Erhöhung berechnet wird, wird jedes Jahr festgelegt. Für die Vorauszahlungen des laufenden Jahres (Einkommensjahr 2016, Veranlagungsjahr 2017) gilt derselbe Erhöhungsprozentsatz wie im vorigen Jahr. Dieser Prozentsatz beträgt 1,125 %.

Wer muss Steuern vorauszahlen?

Alle Steuerpflichtigen, die Gewinne oder Einnahmen erzielen, müssen Steuervorauszahlungen leisten. Das sind u. a. Unternehmer und Freiberufler (in der Personensteuer) sowie alle Formen von Unternehmen (in der Körperschaftssteuer).
Neue Unternehmen (natürliche Personen und kleine Gesellschaften) sind in den ersten drei Jahren von der Leistung von Steuervorauszahlungen befreit.

Wann haben die Vorauszahlungen im Jahr 2016 zu erfolgen?

Für Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember abschließen, gelten die folgenden Termine, an denen die Vorauszahlungen spätestens erfolgen müssen:

Vorauszahlung 1: 11. April 2016;

Vorauszahlung 2: 11. Juli 2016;

Vorauszahlung 3: 10. Oktober 2016;

Vorauszahlung 4: 20. Dezember 2016.

Erhöhungsprozentsatz für 2016 (Veranlagungsjahr 2017)

Der Prozentsatz beträgt ebenso wie im Jahr 2015 (Veranlagungsjahr 2016) 1,125 %.

In der Praxis: Erhöhung bei keiner/nicht ausreichender Vorauszahlung des Unternehmens

Die AG ZuSpät muss für das Veranlagungsjahr 2017 Steuern in Höhe von 80.000 EUR zahlen, aber leistet keine Vorauszahlungen. ZuSpät schuldet die folgende Erhöhung: 80.000 EUR x 1,125 % = 900,00 EUR.

Indem Sie Vorauszahlungen leistet, kann die AG ZuSpät die potentielle Erhöhung ausgleichen. Jede Vorauszahlung sorgt dafür, dass der Betrag der Erhöhung abnimmt. Dies wird anhand eines Prozentsatzes der Vorauszahlung (VA) berechnet. Die Prozentsätze betragen 1,50 % (VA 1), 1,25 % (VA 2), 1,00 % (VA 3) und 0,75 % (VA 4).

Die AG ZuSpät kann die (hypothetische) Erhöhung vermeiden, indem sie im Laufe dieses Jahres die folgenden Vorauszahlungen leistet:

VA 1: 10.000 x 1,50 % = 150,00 EUR

VA 2: 50.000 x 1,25 % = 625,00 EUR

VA 3: 12.500 x 1,00 % = 125,00 EUR

VA 4: 0 x 0,75 % = 0,00 EUR.

=> Summe = 900,00 EUR

Mit diesen Vorauszahlungen hat die AG ZuSpät die Erhöhung vollständig ausgeglichen.