Steuerermäßigung für Kinderbeaufsichtigung: Ferienlager

Ausgaben für die Beaufsichtigung Ihrer Kinder können Ihnen teilweise steuerlich erstattet werden. Diese Ausgaben berechtigen zu einer Steuerermäßigung um 45%. Unter die Ermäßigung für die Kinderbeaufsichtigung fallen u. a. die Ausgaben für die Aufsicht nach der Schule, aber auch die Kosten für Ferienlager berechtigen dazu. In diesem Beitrag gehen wir insbesondere auf die Ferienlager und anderen Freizeitbeschäftigungen Ihres Nachwuchses ein.

Generell: Steuerermäßigung für die Beaufsichtigung von Kindern bis zu zwölf Jahren

Nur Kinder zu Ihren Lasten bis zum Alter von zwölf Jahren berechtigen zu dieser Steuerermäßigung. Für schwerbehinderte Kinder wird die Altersgrenze auf achtzehn Jahre erhöht.

Beispiel
Jan und Sandra haben eine Tochter Elise, geboren am 12. Mai 2003. Im Jahr 2015 geht sie nach der Schule zur Aufsicht. Für das Veranlagungsjahr 2016 (Einkünfte und Ausgaben von 2015) haben Jan und Sandra Anspruch auf die Steuerermäßigung, aber nur für die Betreuungskosten, die sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 11. Mai 2015 (dem Tag vor dem zwölften Geburtstag von Elise) beziehen.

Ferienlager

Nur die Beaufsichtigung außerhalb der normalen Schultage und Schulzeiten kommt in Betracht. Das kann eine gewöhnliche Betreuung vor oder nach der Schule sein, aber auch eine Aufsicht am Mittwochnachmittag, an freien Tagen und während der Schulferien, darunter alle Wochenenden sowie die Herbstferien, Weihnachtsferien, Frühlingsferien, Osterferien und Sommerferien.
Die Beaufsichtigung während der Schulferien geschieht häufig in einer anderen Form als die traditionelle Aufsicht nach der Schule: Kinder gehen zu den Pfadfindern oder besuchen ein Ferienlager. Auch die Ausgaben für diese Aktivitäten berechtigen zur Steuerermäßigung:

Lager organisiert durch Jugendvereinigungen und Pfadfinder (Chiro, Scouts, KSA, KAJ ...);

Spielplatzaufsicht organisiert von den Kommunen;

verschiedene Veranstaltungen und Ermäßigungen für Kinder;

Ferienlager der Krankenkassen;

Sportlager von Bloso;

Praktiken in den Bereichen Sport, Wissenschaft, Sprache, Kultur;

Jugend- und Musikateliers;

Jugendarbeit für unterprivilegierte Jugendliche;

örtlich zugelassene spezialisierte Jugendvereine (Hobbyclub, Sternwarte ...).

Um Anspruch auf die Ermäßigung zu erheben, muss die Organisation eine Bescheinigung ausstellen.

Betrag der Ermäßigung

Die Ermäßigung beträgt 45% der tatsächlichen Ausgaben, allerdings beschränkt auf 11,20 EUR pro Aufsichtstag pro Kind.