Steuerliche Regeln zur Telearbeit: Vergütung bis 160 EUR pro Monat möglich

Der Staat will die Telearbeit fördern, indem er die Zuschüsse, die ein Arbeitnehmer dafür erhält, steuerlich begünstigt. Bisher wurden jedoch die Vergütungen vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) und vom Finanzamt unterschiedlich betrachtet. Die Rulingkommission folgt nun jedoch dem günstigeren Ansatz des LSS.

Was ist Telearbeit?

Wenn wir über Telearbeit reden, meinen wir die Arbeit, die normalerweise in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers ausgeübt wird, aber mit Hilfe von moderner Informationstechnologie regelmäßig oder gelegentlich beim Arbeitnehmer zu Hause oder an einem anderen Ort außerhalb des Betriebs erledigt wird.

Arbeit, die an einem anderen Standort des Arbeitgebers oder die bei einem Kunden einem Lieferanten oder auf einer Baustelle ausgeübt wird, ist keine Telearbeit.

Als Telearbeit gilt auch nur die Arbeit, die während der normalen Arbeitszeit geleistet wird. Ein Arbeitnehmer, der nach Büroschluss zu Hause weiterarbeitet (etwa um ein Projekt zu vollenden), leistet keine Telearbeit. Auch 'mobile Arbeitnehmer', deren mobiler Charakter zum Inhalt des Jobs gehört, leisten keine Telearbeit, wenn sie nicht im Büro sind.

Bisher: Finanzamt akzeptiert 40 EUR pro Monat

Bisher hat das Finanzamt akzeptiert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütung für die Telearbeit zahlt, um die Kosten für die Nutzung eines (privaten) Computers und eines Internetanschlusses zu decken, die dem Arbeitnehmer entstehen, um seine Arbeit zu Hause ausüben zu können. Diese Vergütung darf 40 EUR pro Monat betragen. Steuerlich wird dieser Betrag als eine Erstattung von eigenen Kosten des Arbeitgebers betrachtet. Das beinhaltet, dass der Arbeitnehmer dafür keine Steuern zahlt.

Rulingkommission lockert ihren Standpunkt

Vor kurzem hat die Rulingkommission entschieden, dass eine Vergütung in Höhe von 120 EUR pro Monat bei Vollzeitarbeitskräften für die Arbeit zu Hause als angemessen betrachtet werden kann.
Es fällt auf, dass dieser Betrag eine zusätzliche Vergütung ist. Während die oben erwähnte Vergütung von 40 EUR die Kosten für den (privaten) Computer und das Internet decken soll, kann die Vergütung in Höhe von 120 EUR angewandt werden, um die anderen Ausgaben zu decken, die durch die Arbeit zu Hause entstehen (Elektrizität, Heizung, Versicherung, Immobiliensteuer, Abschreibung, Büromaterial, Telefon).

Auch wer einen Rechner der Firma benutzt und deshalb nicht von der Ermäßigung in Höhe von 40 EUR profitieren kann, könnte also die 120 EUR steuerfrei erhalten.

Auch das LSS gestattet, dass beide Vergütungen kombiniert werden.

Bedingungen

Um die Vergütung in Höhe von 120 EUR erhalten zu können, wird verlangt, dass der Arbeitnehmer strukturell und regelmäßig einen Teil seiner Arbeitszeit zu Hause arbeitet. 

Andererseits wird auch eine Höchstzeit von zwei Tagen Telearbeit pro Woche festgelegt. Das entspricht letztendlich einer Vergütung von 15 EUR pro Arbeitstag zu Hause.