Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tun mehr als Buchhaltung und Steuerwesen

Alle Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind Mitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Dieses Institut veröffentlichte vor kurzem eine nicht begrenzte Liste von Tätigkeiten, die mit ihren buchhalterischen und steuerlichen Aufgaben vereinbar sind.

Organisation und Deontologie

Natürliche Personen und Gesellschaften können die Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater unter der Voraussetzung erwerben, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Alle Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind im Mitgliederverzeichnis des Instituts der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater (IEC/IAB) eingetragen. Ein (externer) Wirtschaftsprüfer erledigt im Prinzip buchhalterische und steuerliche Aufgaben, während ein (externer) Steuerberater vor allem steuerliche Aufgaben übernimmt. Aber sie dürfen auch andere intellektuelle Dienstleistungen erbringen, insofern diese mit ihren täglichen Aufgaben vereinbar sind. Nach der Pflichtenlehre des IEC/IAB dürfen diese Dienstleistungen auch keine Interessenkonflikte hervorrufen (d. h. die unabhängige Position gefährden).

Nicht beschränkte Liste mit Aufgaben

Das Institut der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater (www.iec-iab.be) veröffentlichte vor einer Weile eine nicht beschränkte Liste der Geschäftstätigkeiten, die es mit den buchhalterischen und steuerlichen Aufgaben ihrer Mitglieder für vereinbar hält. Es geht dabei vor allem um die folgenden Tätigkeiten:

die Gewährung von juristischen Dienstleistungen;

strategische, wirtschaftliche, finanzielle und administrative Ratschläge, Beratungen und Durchführung von Studien und Arbeiten in diesen Bereichen;

Beratungen auf dem Gebiet des Sozialrechts, Berechnung von Gehältern oder Beistand bei der Ausführung von Formalitäten, die in der Sozialgesetzgebung vorgesehen sind;

Beratungen in Bezug auf Transaktionen mit finanziellen Instrumenten, insofern diese Beratung im Rahmen der wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden erfolgt;

Aktuariatsdienstleistungen, unter anderem im Rahmen der Buchhaltung von Rentenkassen;

Beratung in Bezug auf Human Ressources;

Beratung in Bezug auf Karrierebegleitung, Rekrutierung, Kommunikation und Konfliktbeherrschung im Rahmen eines Unternehmens;

Consultancy im Betriebsmanagement;

Beistand bei der Verhandlung und beim Abschluss einer Finanzierungstransaktion;

multidisziplinäre Finanzplanung;

Vermittlung in kommerziellen, familiären oder bürgerlichen Sachen;

Consultancy in Bezug auf Familienvermögensrecht und -planung, die Organisation und die Übertragung von Vermögen, die Übertragung von Unternehmen, und zwar unter Ausnahme der finanziellen Vermittlung gemäß Art. 2, Absatz 9 des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen;

Beratungen und Dienstleistungen zur Gewährung von staatlichen Subventionen.