Neue Modelle für die Hinterlegung des Jahresabschlusses: das Mikromodell

Auf der Website der Bilanzzentrale sind neue Modellformulare für die Hinterlegung des Jahresabschlusses von Unternehmen verfügbar: eine neue Version des vollständigen und des verkürzten Modells und des Mikromodells. Die neuen Modelle dürfen für die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre, die ab 1. Januar 2016 beginnen, verwendet werden. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem neuen Mikromodell.

Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen

Für die Hinterlegung der Bilanzen der Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen, gelten neue Größenkriterien und Jahresabschlussmodelle. Hinterlegungspflichtige Unternehmen müssen für die Hinterlegung ihres Jahresabschluss eines der Standardmodelle der Belgischen Nationalbank verwenden. Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen das vollständige Modell verwenden und nicht-börsennotierte kleine Unternehmen verwenden das gekürzte Modell. Kleine, nicht-börsennotierte Unternehmen, welche die Kriterien einer Mikrogesellschaft erfüllen, dürfen ein Mikromodell (MIC) mit minimalen Erläuterungen verwenden.

Mikromodell für Mikrogesellschaften

Ein Gesetz vom 18. Dezember 2015 hat das belgische Buchhaltungsrecht auf die europäische 'Buchhaltungsrichtlinie' (Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013) abgestimmt. Durch die Umsetzung wurde Artikel 15 des Gesellschaftsgesetzbuchs mit den Größenkriterien für Gesellschaften vollständig umgeschrieben. Ein neuer Artikel 15/1 über die Mikrogesellschaft wurde hinzugefügt.

Eine 'Mikrogesellschaft' ist ein kleines Unternehmen, das nicht mehr als eine der folgenden Kriterien überschreitet:

Jahresdurchschnitt des Personalbestands: 10;

Jahresumsatz (exklusive MwSt.): 700.000 EUR;

Bilanzsumme: 350.000 EUR.

Das Mikrounternehmen darf zum Datum des Jahresabschlusses keine Muttergesellschaft oder keine Tochtergesellschaft (Filiale) sein.

Das Hinterlegungsformular des Jahresabschlusses für diese Mikrounternehmen ist in verschiedene Teile aufgeteilt:

Sektion MIC 1 mit den Identifikationsdaten des Unternehmens und des Jahresabschlusses;

Sektion MIC 2.1 und MIC 2.2 mit der vollständigen Liste der Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsräte und der Identität der externen Rechnungsprüfer, Revisoren, zugelassenen Buchhaltern oder zugelassenen Buchhaltern und Steuerberatern, die einen Auftrag in Bezug auf den Jahresabschluss des Unternehmens durchgeführt haben;

der Jahresabschluss mit der Bilanz (Sektionen MIC 3.1 und MIC 3.2), die Erfolgsrechnung (Sektion MIC 4), die Tabelle mit der Ergebnisverwertung (Sektion MIC 5) und die Erläuterung (Sektion MIC 6);

sonstige gemäß dem Gesellschaftsgesetzbuch zu hinterlegende Unterlagen: die Erläuterungen über die Beteiligungen (Sektion MIC 7.1) und die Liste der Unternehmen, für die das Unternehmen unbeschränkt haftet (Sektion MIC 7.2); die Aktionärsstruktur (Sektion MIC 8); die sonstigen gemäß Art. 100 des Gesellschaftsgesetzbuchs anzugebenden Informationen (Sektion MIC 9); gegebenenfalls der Geschäftsbericht (Sektion MIC 10) und der Bericht der Aufsichtsräte (Sektion MIC 11); sowie die Sozialbilanz (Sektion MIC 12).

Die Bilanz, die Erfolgsrechnung, die Ergebnisverwendung und die Aufstellung der immateriellen festen Aktiva des Mikromodells sind mit jenen im verkürzten Modell identisch. Der Rest der Erläuterung ist gekürzt und enthält nur noch die Informationen über die eigenen Aktien, die nicht in der Bilanz aufgenommenen Rechte und Pflichten, die Beziehungen zu den verbundenen Parteien und die Bewertungsregeln. In der Erläuterung (aller drei Modelle übrigens) ist eine Sektion über sonstige in der Erläuterung zu erwähnende Auskünfte (MIC 6.6) hinzugefügt worden, die nicht woanders aufgenommen wurden.

Zeitpunkt

Ab Sommer 2016 dürfen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre, die ab 1. Januar 2016 beginnen, im PDF-Format hinterlegt werden; im XBRL-Format wird dies ab 1. April 2017 möglich sein.

Hier klicken zum Mikromodell für Mikrogesellschaften - Die deutsche Version.