Regionale Abgabetermine für Erstattungsanträge wegen Bildungsurlaub

Wenn Ihr Arbeitnehmer Bildungsurlaub nimmt, muss seine Arbeitszeit fortgezahlt werden. Sie können allerdings ein Erstattungsdossier einreichen. Dafür sind - seit der sechsten Staatsreform - die Regionen zuständig. Und diese Regionen setzen verschiedene Fristen.

Zugelassene Ausbildungen

Bezahlter Bildungsurlaub ist ein Recht für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, zugelassene Berufsausbildungen und allgemeine Ausbildungen während der Arbeitszeiten mit (begrenzter) Lohnfortzahlung zu besuchen. Nach der Ausbildung kann der Arbeitgeber sich die Lohnkosten zum Teil erstatten lassen, indem er eine Rückzahlung pro besuchter Unterrichtsstunde beantragt. Diese Rückerstattung ist auf einen Pauschalbetrag beschränkt.

Ein Antrag auf Erstattung des Bildungsurlaubs Ihrer Arbeitnehmer kann frühestens nach dem Ende des betreffenden Schuljahres eingereicht werden. Seit dem Schuljahr 2013-2014 werden diese Anträge von den Regionen und nicht mehr von den föderalen Behörden bearbeitet. Während die Antragsunterlagen unter der föderalen Regelung spätestens am 30. Juni des folgenden Schuljahrs eingereicht werden mussten, sind nun verschiedene Fristen zu berücksichtigen.

Ihr Antrag muss bei der Region eingereicht werden, in der Ihr Unternehmen niedergelassen ist. Unterhält Ihr Unternehmen Filialen in verschiedenen Regionen, ist der Antrag in der Region einzureichen, in der das Personal beschäftigt ist, das den Bildungsurlaub genutzt hat.

Arbeitnehmer, die in der flämischen Region beschäftigt sind

Für das Schuljahr 2015-2016 müssen die Antragsunterlagen spätestens am 31. Dezember 2016 eingereicht werden. Dies entspricht einer Verkürzung um sechs Monate. Für das Schuljahr 2014-2015 mussten die Antragsunterlagen übrigens auch schon schneller - spätestens am 31. März 2016 - eingereicht werden.

Departement Werk en Sociale Economie, Betaald Educatief Verlof, Koning Albert II laan 35 bus 20, 1030 Brussel (E-Mail: educatiefverlof@vlaanderen.be).

Arbeitnehmer, die in der wallonischen Region beschäftigt sind

Für das Schuljahr 2015-2016 müssen die Antragsunterlagen spätestens am 30. Juni 2017 eingereicht werden. Ab dem Schuljahr 2016-2017 jedoch müssen die Antragsunterlagen spätestens am 31. März 2018 eingereicht werden. Die Frist wird also um drei Monate verkürzt.

Forem, Congé-éducation payé, Boulevard Tirou 104, 6000 Charleroi (E-Mail: conge.education@forem.be).

Arbeitnehmer, die in der Brüsseler Hauptstadtregion beschäftigt sind

Die Einreichungsfrist für die Brüsseler Hauptstadtregion ist (noch) nicht angepasst worden. Die Deadline für Antragsunterlagen ist der 30. Juni des folgenden Schuljahrs.

Brussel Economie en Werkgelegenheid, Directie Werkgelegenheidsbeleid, Betaald educatief verlof, Kruidtuinlaan 20, 1035 Brussel (E-Mail: bev@gob.irisnet.be).

Arbeitnehmer, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt sind

Auch die Einreichungsfrist für die deutschsprachige Gemeinschaft bleibt (vorläufig) spätestens der 30. Juni des folgenden Schuljahrs. Die Erstattungsanträge für die Unternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr an das Forem, sondern an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft adressiert werden.

Ministerium der DG, Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, Gospertstraße 1, 4700 Eupen (E-Mail: bildungsurlaub@dgov.be).

Betrag der Erstattung

Sie erhalten pro genehmigter Stunde bezahlten Bildungsurlaubs einen Pauschalbetrag, eventuell abhängig vom Ausbildungstyp. Die Flämische Region macht z. B. keinen Unterschied mehr zwischen den Ausbildungstypen und wendet eine einzige Rückzahlungspauschale an (21,30 Euro pro Stunde für das Schuljahr 2014-2015); auch die wallonische Regierung hegt Pläne in diese Richtung.