Wettbewerbsregeln für KMB

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Wettbewerbsrechts? Ein praktischer Leitfaden des belgischen Kartellamts verdeutlicht das Wettbewerbsrecht für belgische Klein- und Mittelbetriebe (KMB).

Das (neue) belgische Wettbewerbsgesetz stammt vom 3. April 2013, als zwei Bücher in das Wirtschaftsgesetzbuch eingefügt wurden: Buch IV „Schutz des Wettbewerbs“ und Buch V „Wettbewerb und Preisentwicklungen“.
Buch IV enthält eine Reihe von Wettbewerbsregeln, die großenteils aus dem Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs vom 15. September 2006 übernommen wurden. Außerdem wurde die belgische Kartellaufsicht in eine unabhängige Behörde umgewandelt, die wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbräuche von Machtpositionen verfolgt und bedeutende Fusionen und Übernahmen beaufsichtigt.
Diese Behörde besteht aus einem Untersuchungsgremium (Auditorat) und einem beschlussfassenden Gremium (Kartellkollegium).

Auch für KMB ist der freie Wettbewerb von Bedeutung. Deshalb müssen sie wissen, welche Wettbewerbsregeln auf sie zutreffen und wie sie deren Einhaltung in ihrem Betrieb gewährleisten können. Die Behörde will ihnen dabei mit einem kurzen Leitfaden über das belgische Kartellrecht helfen. Dieser Ratgeber ist in vier Kapitel eingeteilt.

Wettbewerbsregeln in Belgien

Die belgischen Wettbewerbsregeln stehen in Buch IV des Wirtschaftsgesetzbuches, in dem wettbewerbsbeschränkende Praktiken und die Regeln über die Aufsicht auf Konzentrationen unterschieden werden.
Wenn der Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beeinträchtigt wird, spielen auch die (gleichartigen) Wettbewerbsregeln aus dem europäischen Vertrag (EUV) eine Rolle.

Die Wettbewerbsregeln enthalten ein Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und die obligatorische Anmeldung von Konzentrationen (wenn die betroffenen Unternehmen zusammen in Belgien einen gesamten Umsatz von mehr als 100.000.000 Euro und mindestens zwei von ihnen in Belgien einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro erzielen).

Es gibt zwei Arten von wettbewerbsbeschränkenden Praktiken: verbotene Absprachen und der Missbrauch einer Machtposition.
Verbotene Absprachen sind Verträge und Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken oder zu einer Beschränkung führen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Um Unternehmen bei der Einschätzung zu helfen, was erlaubt ist und was nicht, hat die Europäische Kommission Gruppenfreistellungen veröffentlicht. Die Kommission unterscheidet zwischen horizontalen Absprachen (unter Konkurrenten) und vertikalen Absprachen (zwischen Nichtkonkurrenten wie Lieferanten und Großhändlern). Für KMB ist vor allem die Gruppenfreistellung für vertikale Beschränkungen relevant. In den meisten Fällen werden beschränkende Bestimmungen zugelassen sein, wenn der Marktanteil der Lieferanten und Abnehmer auf dem relevanten Markt kleiner als 30 % ist und die Vereinbarung nicht für länger als fünf Jahre gilt.
Ein Unternehmen wird mehr als wahrscheinlich eine Machtposition haben, wenn es z. B. einen Marktanteil von mehr als 40 % oder 50 % hält oder einen Marktanteil hat, der doppelt so groß wie derjenige des zweitgrößten Unternehmens ist.

Was auf jeden Fall verboten ist

Die folgenden Praktiken sind auf jeden Fall verboten:

Preisabsprachen mit Konkurrenten;

Pflicht- oder Mindestverkaufspreise von den Großhändlern verlangen;

Aufteilung geografischer Märkte zwischen Konkurrenten;

Absprachen mit Konkurrenten, die Produktion zu beschränken.

Folgen eines Verstoßes

Die Strafen für Unternehmen, die sich wettbewerbsbeschränkende Praktiken zuschulden kommen lassen, betragen bis zu 10 % des konsolidierten Umsatzes in Belgien. Für natürliche Personen sind dies maximal 10.000 Euro und gegebenenfalls eine strafrechtliche Sanktion im Fall eines gemeinsamen Vorgehens bei staatlichen Aufträgen.
Außerdem muss das Gericht die verbotenen Klauseln in Verträgen für nichtig erklären. Folge: wenn Ihr Vertragspartner eine (teilweise) nichtige Vereinbarung nicht ausführt, können Sie diese Ausführung auch nicht fordern.

Ein Compliance-Programm für Ihr Unternehmen

Compliance-Programme sind Programme, die einem Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften helfen, indem Risiken eingeschätzt werden. Die folgenden Schritte erweisen sich dabei sicherlich als nützlich:

die Risiken einschätzen;

einen Verhaltenskodex erstellen und sich dazu verpflichten, die Regeln einzuhalten;

einen Compliance-Beauftragten bestimmen;

den Personen, die mit kartellrechtlichen Risiken konfrontiert worden, entsprechende Schulungen anbieten;

mit den Kartellbehörden zusammenarbeiten, wenn Probleme auftreten.

Quelle: „Mededingingsregels: een gids voor kmo's“ des belgischen Kartellamts (www.bma-abc.be).