An den Verbraucherpreisindex geknüpfte Grenzbeträge für die Einkommenssteuern von 2014

Die an den Verbraucherpreisindex geknüpften Beträge für das Veranlagungsjahr 2015 (Ihre Einkünfte von 2014) wurden vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen bekanntgegeben und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Beträge.

Steuerfreier Betrag und Familiensituation

Ehequotient: 10.200,00

Steuerfreier Betrag: 7.070,00

Erhöhung des steuerfreien Betrags für Kinder zu Lasten

ein Kind: 1.500,00

zwei Kinder: 3.870,00

drei Kinder: 8.670,00

vier Kinder: 14.020,00

mehr als vier Kinder (Zuschlag pro Kind): 5.350,00

Zusätzlicher Zuschlag für Kinder unter drei Jahren (für die keine Kinderbetreuungskosten abgezogen werden): 560,00

Erhöhung des steuerfreien Betrags für behinderte Steuerpflichtige: 1.500,00

Erhöhter steuerfreier Betrag für Personen mit beschränktem Einkommen: 7.350,00

Grenzbetrag, um Anspruch auf einen höheren steuerfreien Betrag zu haben: 26.280,00

Erhöhung des steuerfreien Betrags für Alleinstehende mit Kindern zu Lasten: 1.500,00

Höchstbetrag für eigene Nettoexistenzmittel (Kind zu Lasten): 3.110,00

Erhöhter Betrag für Kind von Alleinstehenden: 4.490,00

Erhöhter Betrag für behindertes Kind von Alleinstehenden: 5.700,00

Unterhaltsgeld, das nicht als Existenzmittel mitzählt: 3.110,00

Bezahlung eines Studentenjobs, der nicht als Existenzmittel mitzählt: 2.590,00

Berufseinkünfte und Einkünfte aus beweglichen Gütern

Steuerbefreiung für einen privaten PC: 840,00

Grenzbetrag brutto besteuerbare Bezüge: 32.880,00

Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber gewährten Entschädigung zur Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz: 380,00

Mindestvorteil jeglicher Art für die private Nutzung von Firmenwagen: 1.250,00

Befreite Einkünfte aus Spareinlagen: 1.900,00

Höchstbetrag für Urheberrechte, die als Einkünfte aus beweglichen Gütern betrachtet werden: 57.080,00

Werbungskosten

erste Tranche bis 5.710: 28,70 %

zweite Tranche bis 11.340: 10,00 %

dritte Tranche bis 18.880: 5 %

vierte Tranche über 18.880: 3 %

Absetzbare Ausgaben und Steuerermäßigungen

Höchstbetrag für Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien (zusammen): 2.280,00

Absetzbare Spenden, Mindestbetrag: 40,00

Höchstbetrag Pensionssparen: 950,00

Höchstbetrag LBA-Schecks und Dienstleistungsschecks: 1.400,00

Beträge, die nicht an den Verbraucherpreisindex geknüpft werden

Nicht alle Beträge werden an den Verbraucherpreisindex geknüpft. Die folgenden Beträge bleiben im Jahr 2014 auf jeden Fall dieselben wie in den vorangegangenen Jahren.

Höchstbetrag der Steuergutschrift pro Kind zu Lasten: 430,00;

Mindestbetrag der absetzbaren Kosten, wenn die Existenzmittel aus Bezügen von Arbeitnehmern oder aus Erträgen bestehen: 430,00;

Befreite Dividenden von anerkannten Genossenschaften, erste Tranche: 190,00;

Befreite Zinsen oder Dividenden von Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung, erste Tranche: 190,00;

Höchstbetrag der Befreiung bei der Entschädigung für Fahrten mit dem Fahrrad pro Kilometer: 0,22;

Höchstbetrag der Steuerermäßigung für den Erwerb von Schuldverschreibungen, die vom Fonds für Soziale und Nachhaltige Wirtschaft ausgegeben wurden: 320,00;

Höchstbetrag der Steuerermäßigung für den Erwerb von Schuldverschreibungen, die vom Fond für Unternehmensgründer ausgegeben wurden: 320,00;

Höchstbetrag der Steuerermäßigung für den Erwerb von Schuldverschreibungen, die vom Fond zur Senkung der Gesamtenergiekosten ausgegeben wurden: 320,00;

Betrag der Steuergutschrift für mitarbeitende Ehegatten: 300,00.